Zuzahlung wegen schlechter Böden
BAU-Forum: Fußbodenheizungen / Wandheizungen

Zuzahlung wegen schlechter Böden

Wir haben im August mit einer Heizungsfirma einen Vertrag über den Einbau einer Fußbodenheizung mit Erdwärmepumpe geschlossen. Geplante Fertigstellung sollte Mitte Oktober sein. Ende September kam die Rechnung für die 1. Abschlagszahlung ungefähr in Höhe der gelegten Fußbodenheizung (wurde bezahlt) und die Mitteilung, dass die Wärmepumpe erst in der 48. Kalenderwoche (Lieferzeit 22 Wochen) kommt d.h. zusätzliche Montage- und Energiekosten kämen durch provisorische Heizung auf uns zu. Durch mangelnde Regelmöglichkeiten der "Notheizung" haben wir einen Verbrauch der durchschnittlich 500 €/Monat entspricht.
Im Oktober wurden wir von Lieferschwierigkeiten bezügl. der WP informiert, außerdem hätte das Bohrgerät Getriebeschaden, eine andere Bohrfirma erst ab 47. KWAbk. freie Kapazitäten. Im November/Dezember kam eine Firma zum Bohren, dann hieß es, dass die Bodenbeschaffenheit schweres Gerät verlangt, dass in der 2. Januarwoche zur Verfügung steht. Anfang Februar wurden wir informiert, dass unser Boden zu schlecht ist (zwischen 20 und 24 m tiefe Geröllschichten und Schiebemergel) und daher eine Spezialfirma beauftragt werden muss. Die im Angebot enthaltene Kalkulation von 12,25 €/m Zulage je Bohrmeter beim Auftreffen Bodenklasse 6-7 Stein/Fels würde sich nur auf einzelne Steine beziehen.
Gestern erhielten wir daraufhin ein Angebot der Heizungsfirma durch Einbeziehung einer neuen Firma für 6669,24 € Zusatzkosten die Bohrung Ende Februar zu ermöglichen. (Bisherige Vertragssumme ca. 26000 €, neu dann 33000) Bedingung ist, dass wir uns bis morgen 8:00 Uhr entscheiden, da Kapazitäten sonst erst im April frei sind. Die kurzzeitig als Ersatz avisierte Luftheizung ist durch verschiedene Faktoren wahrscheinlich nicht möglich.
Was würde eine Zustimmung/Ablehnung dieses Angebotes bedeuten? Sollen wir lieber weiter die teure Notheizung bezahlen und versuchen den Vertrag zu lösen um die Bohrungen mittelfristig einzeln auszuschreiben?
PS: Frage wurde schon etwas unter 4074 erörtert  -  Danke für alle Antworten  -  nochmalige Anfrage in diesem Forumsunterpunkt durch Kürze der Fristsetzung zur Entscheidung und um auch das Thema Baurecht anzuklicken, vielleicht kann uns auch jemand diesbezüglich einen Ansprechpartner in/bei Potsdam nennen?
Vielen Dank
Susanne
  • Name:
  • Susanne Mey
  1. Bohrfirmen

    vor allem für Erdsondenbohrungen, aber auch andere, sind im Moment gut ausgelastet (ist noch untertrieben) und haben teilweise auch kräftig die Preise erhöht.
    Selbst ausschreiben ist also vermutlich nicht sehr erfolgversprechend. Andererseits kann das auch der (wahre) Hintergrund für den Schlamassel sein. Dass die Bodenbeschaffenheit vorher zumindest grundsätzlcih bekannt gewesen sein sollte schrieb ich ja schon.
  2. Wir sind ja noch bei heute

    holen Sie sich noch schnell nen Anwalt ins Boot, wenn Sie es schaffen, lassen Sie dringend Ihren Vertrag prüfen, insbesondere hinsichtlich der Haftung der Heizungsfirma für den bisherigen Verzug und hinsichtlich der Auslegung der Klausel zur Zulage. Denn steht nichts von einzelnen Steinen drin, dürfte es wohl das Problem des Heizungsbauers sein. Und ich bekomme bei solchen Aufforderungen zu schnellen Entscheidungen über viel Geld immer Bauchschmerzen und würde diese persönlich nicht wie gewünscht fällen. Für den Fall, Sie erreichen heute keinen kompetenten Anwalt mehr, sagen Sie morgen früh Ihrem Heizungsbauer, Ihr Anwalt prüfe derzeit den Vertrag und würde erst am Freitag eine Aussage dazu machen. Bis dahin sollten Sie dann bei einem Anwalt gewesen sein. sein.
  3. Mehrkosten beim Bohren wegen schlechter Bodenklasse?

    Foto von Ralf Wortmann

    Hallo Susanne!
    Bloß keine überstürzte Entscheidung, auch wenn die Gegenseite droht, nach morgen 8.00 Uhr sei alles zu spät.
    Bitte euch mehr Bedenkzeit aus und weist möglichst schriftlich (per Fax z.B. ) darauf hin, dass die euch gesetzte Entscheidungsfrist von gestern bis morgen früh viel zu kurz ist, um die Sache sowohl rechtlich, als auch tatsächlich zu prüfen.
    Macht deutlich, dass ihr an eurem Vertrags grundsätzlich festhalten möchtet und lasst den Vertrag rechtlich prüfen. Ohne den vollständigen Text der Klausel und des ganzen Vertrags wird man das nicht abschließend beurteilen können.
    Es wird wohl nicht zuletzt auch darauf ankommen, welcher Bodenklasse euer Boden zuzuordnen ist. Definitonen:
    Bodenklasse 6 (nach DINAbk. 18300):
    Leicht lösbarer Fels und vergleichbare Bodenarten sind Felsarten, die einen inneren, mineralisch gebundenen Zusammenhalt haben, jedoch stark klüftig, brüchig, bröckelig, schiefrig, weich oder verwittert sind, sowie vergleichbare verfestigte nichtbindige Bodenarten.
    Bodenklasse 7 (nach DIN 18300):
    Schwer lösbarer Fels sind Felsarten, die einen inneren, mineralisch gebundenen Zusammenhalt und hohe Gefügefestigkeit haben und die nur wenig klüftig oder verwittert sind. Also Felsgelagerter, unverwitterter Tonschiefer, Nagelfluh-Schichten, Schlackenhalden der Hüttenwerke und dergleichen.
    Wenn euer Boden nicht schlechter ist, als die o.g. Klassen, habt ihr auf den ersten Blick wohl recht gute Chancen, nicht mehr als die vereinbarte Zulage von 12,25 € / Bohrmeter zahlen zu müssen. Wenn es einen nachweislichen Bauverzug jener Firma gibt und sie zu unrecht auf die Vereinbarung höherer Kosten bestand, wird diese dann u.U. auch für eure bisherigen erhöhten Heizkosten haften müssen.
    Viele Grüße
    Ralf
  4. wir warten noch

    Vielen Dank für die Hinweise. Auch die DINAbk. ist sehr hilfreich. Wir werden jetzt schnell jemanden suchen der den Vertrag prüft und die Entscheidung solange vertagen.
  5. Alles ist gesagt und dennoch möchte ich gern.

    Für 33.000 € kann man eine Brennwerttherme und einen Gasanschluss bezahlen und bei einem 200 m² Haus ungefähr für 11 Jahre Gas bei den derzeitigen Preisen.
    Haben Sie wirtschaftlich gerechnet?
    • Name:
    • Reg2023-Herr Rog-2149-Kan
  6. jetzt noch Umbau?

    Wir haben den Eindruck, dass es jetzt etwas spät ist um so richtig auf Alternativen auszuweichen. Die Esse ist an einer anderen Stelle weit weg vom HWR, der HWR hat keine Außenwand (Doppelhaushälfte), wahrscheinlich scheitern wir schon bei der Alternative der Luft-WP an den Wanddurchbrüchen die für wärmeisolierte Rohre zu klein sind ...

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