Bauen in Hessen erschwert bei fehlendem EK, Baufinanzierung Meinung?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Bauen in Hessen erschwert bei fehlendem EK, Baufinanzierung Meinung?

Huhu
ich befasse mich seit kurzem mit dem Thema Bauen. Wir wohnen im Einzugsgebiet WI/MZ und haben daher die Wahl, in Hessen oder RLP zu bauen.
Natürlich gibt es da ja auch Landesförderung, in Hessen ist das Baudarlehen zusammengefasst mit dem kfw-Wohneigentumsprogramm, verlangt aber mindestens 10 % Bargeld als EKAbk..
In RLP braucht man kein EK, und das Darlehen ist unabhängig von der kfw-Förderung.
Nun ist es so, dass wir kein EK haben und völlig ohne Bares bauen wollen. Statt dessen wollen wir den Rohbau in Eigenleistung bauen und auch den Innenausbau soweit es geht. Das würde ja kräftig sparen, allerdings zählt Eigenleistung nur zu 5 % in Hessen. Und es sollen deutlich mehr als 5 % werden. Dh in Hessen würden wir gar kein Darlehen bekommen, in RLP schon, sehe ich das richtig?
Wir haben jetzt eine Planung gemacht (dazu bitte Meinungen ob realistisch) mit folgenden Zahlen:
Kosten
Grundstück 159 k (leider in Hessen ...)
NKAbk. für Grundstück 8 k (laut Anbieter, nehme mal an hier ist Notar und Grunderwerbsteuer gemeint)
Makler 10 k
Haus (Rohbau + Innenausbau, alles Eigenleistung soweit es geht) 100 k (Material + Handwerker 80 k, Eigenleistung Wert 20 k).
Gesamt: 280 k
Finanzierung
Eigenleistung 20 k ("Eigenkapital")
RLP Darlehen für 2 Personen, jg Ehepaar, Mietstufe 5 34 k (Rate: 80 €)
kfw Energieeffizientes Bauen 5 Jahre tilgungsfrei 50 k (Rate in den ersten 5 Jahren: 170 €)
kfw Wohneigentum, 5 Jahre tilgungsfrei 80 k (Rate 250 € in den ersten 5 Jahren).
Darlehen Hausbank: Rest. Soll Wohn-Riester-Finanzierung werden. 90 k, Rate ca. 400 €.
Gesamt: 900 € (in den ersten 5 Jahren).
Hinzu kämen noch Kosten für eine 3-4 kWp PV-Anlage, falls die nicht mehr in den Hauspreis passen sollte. Das Haus soll ein Neopor-Passivhaus werden, dh keine Heizkosten. Dank der PV Anlage sollten auch keine Stromkosten entstehen (sind zu 2. und werden auch nicht mehr).
Einkommen netto: regelmäßig ca. 2500, plus hier und da Extrageld wie Urlaubsgeld/ 13. Gehalt etc.
Hinzu kommt ein Autokredit, der in 5 Jahren, wenn die tilgungsfreien Jahre rum sind, abbezahlt ist (derzeit 220 €/Monat) sowie Studiengebühren, da zahle ich derzeit 150 € im Monat, die laufen bis nächsten Herbst. Danach haben wir hoffentlich ein 2. Einkommen.
Die Planung oben gilt aber nur für RLP, für Hessen sähe das anders aus, da in dem Fall wahrscheinlich kein Darlehen genehmigt würde, da wir hier 28 k Bargeld nachweisen müssten.
Wir haben zwar ca. 4 k auf einem Bausparvertrag aber das ist ja nicht viel. Die Eltern haben 2 Häuser, eins davon abbezahlt, denke mal sie würden bürgen aber das bringt ja auch nichts wenn die Bargeld sehen wollen. Die Frage ist nun, kommt nur RLP in Frage und ich habe es einfach falsch verstanden mit dem Hessendarlehen oder ist die ganze Sache so wie dargestellt überhaupt tragfähig?
  • Name:
  • Shana
  1. Bitte entschuldigen Sie die deutlichen Worte ...

    Wenn Sie Null Eigenkapital und einen Konsumkredit noch über mehrere Jahre laufen haben, dann kommen Sie ja schon jetzt nicht mit dem laufenden Einkommen aus.
    Eigenleistung ist nicht Eigenkapital, sondern bestenfalls eine Verbilligung der Baukosten.
    Beim geringsten finanziellen Gegenwind wird ihr finanzielles Gedankengebäude in sich zusammenfallen. Das ist dann sehr oft auch das Aus für die Partnerschaft.
    Ich würde Ihnen folgendes empfehlen:
    Konsumkredit so rasch als möglich ablösen (man kann auch mit einem günstigen Gebrauchtwagen umherfahren) und EKAbk. bilden, vielleicht jetzt schon das Grundstück erwerben, wenn das finanzierbar ist.
    Wenn Sie dann etwas EK und tatsächlich ein Zweiteinkommen haben, werden Sie zu wesentlich besseren Konditionen finanzieren können und wissen auch, worauf Sie sich einlassen.
    Bei Eigenleistungen wenn schon nicht den Rohbau machen (das verzögert den Bau, bis das Haus unter Dach ist), sondern möglichst rasch das Haus notdürftig bewohnbar machen (ein Bad, eine Kochgelegenheit und ein heizbarer Raum reichen) und einziehen, damit die Miete rasch wegfällt, dann Raum für Raum je nach verfügbarem Geld und Fähigkeiten vornehmen.
    Zwei Einkommen und viel Eigenleistung, das bedeutet für einige Jahre Urlaub auf der Baustelle. Unterschätzen Sie das nicht.
  2. Zusatzobjekt hilft für günstige Konditionen

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Hallo
    den deutlichen Worten meines Vorredners kann ich mich im großen und ganzen nur anschließen. Nur wer absolut handwerkliche Berufe ausübt kann aus meiner Sicht einschätzen wieviel Eigenleistung man bei einem anderen Hauptjob ausüben kann.
    Das zu diesem Thema.
    Eine Sache über die noch nicht gesprochen ist:
    => Ihre Eltern haben ein Objekt das abbezahlt ist?
    Stellt man für eine Baufinanzierung ein Zusatzobjekt, dann erhält man problemlos automatisch günstigere Zinsen.
    Hat man ein Haus und eine 100 % oder 110 % Finanzierung hat man meilenweit andere Konditionen als wenn man ein großen Teil des
    Darlehens auch auf dem anderen Objekt absichern kann.
    Dann ist kein weiteres Eigenkapital notwendig.
    Das Zusatzobjekt der Eltern ist Eigenkapital genug, wenn man es richtig aufbaut.
    Mein persönlicher Vorschlag:
    • Mit den Eltern reden ob diese bereit sind das Objekt zu stellen. Die Eltern haften nur mit dem Objekt und NICHT mit dem persönlich Vermögen. Nur mit dem Objekt.
    • Es wird soviel Darlehen aufgenommen, dass die Nebenkosten die Baukosten und auch der Konsumkredit sofort abgelöst werden können.

    Das ist banktechnisch kein Problem.

    • Wichtig ist, wieviel ist das Objekt der Eltern Wert!
    • Der letzte Vorschlag ist, dass Sie selbst prüfen können/sollten, ob Sie Eigenleistung reduzieren und das mehr die

    Baufirma machen lassen. Dann können Sie schnell einziehen und den Rest dann so machen, nach und nach.
    Bei Rückfragen können Sie auch gerne jederzeit auf mich zukommen.

  3. Herr Hillermann,

    diese Feststellung
    "Mit den Eltern reden ob diese bereit sind das Objekt zu stellen. Die Eltern haften nur mit dem Objekt und NICHT mit dem persönlich Vermögen. Nur mit dem Objekt. "
    verniedlicht die Haftung doch sehr. Zum einen ist das "Objekt"
    ja persönliches Vermögen der Eltern. Zum andern haften sie auch mit ihrem übrigen Vermögen falls die Finanzierung schief geht. Es sei denn, sie lassen ihr Haus zwangsversteigern, dann bleibt das übrige Vermögen vielleicht unangetastet.
  4. Eigentümererklärung

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Herr Moll
    dann schreiben Sie von etwas anderem wo ich meine.
    Meine Bankpartner regeln das mit einer Eigentümererklärung.
    Die Eltern haften NUR mit dem Haus, nicht und niemals mit dem persönlichen Vermögen wie Sie schreiben.
    Falls die Finanzierung schief geht haft der Objektgeber, der die Eigentümererklärung unterschreibt nur mit seinem Objekt.
    Und mit nichts sonst.
    Das regeln einige Banken in D mit der Eigentümererklärung.
    Kenne ich schon so seit 1991.
  5. Egal, was ...

    in einer Eigentümererklärung steht oder ob in einer Sicherungsvereinbarung die persönliche Haftung ausgeschlossen ist: wenn die Finanzierung notleidend wird, kann der Gläubiger das Sicherungsobjekt verwerten. Wenn der Eigentümer des Sicherungsobjektes dies vermeiden will, muss er die Forderung aus einer anderen Quelle (= seinem übrigen Vermögen) begleichen. Was wäre denn eine Grundschuld (oder jede andere Sicherheit) Wert, wenn dem nicht so wäre?
  6. Eigentümererklärung

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Herr Moll
    in der Eigentümererklärung wird festgelegt, dass der Eigentümer des Zusatzobjektes dieses zur Verfügung steht.
    Wir der Kredit notleidend hat die Bank folgende Möglichkeiten:
    Verwertung ursprüngliches Objekt
    Verwertung Zusatzobjekt
    Verwertung persönliches Vermögen der Darlehensnehmer
    Die Bank kann niemals auf das persönliche Vermögen des Eigentümers des Zusatzobjektes zugreifen wenn diese nicht Darlehensnehmer sind, sondern nur Geber des Zusatzobjektes.
    Das ist rechtlich absolut ausgeschlossen.
    Dafür ist die Eigentümererklärung ja als rechtliches Zusatzobjekt geschaffen worden.
    Wenn es schief geht wird das Objekt der Eltern als Zusatzobjekt veräussert, das ist klar.
    Und wird auch in solchen Fällen auch immer klar kommuniziert.
  7. @Wenn es schief geht wird das Objekt der Eltern als Zusatzobjekt veräussert, das ist klar.

    Dann sind wir uns doch in diesem (wesentlichen) Punkt einig.
    Zur vollständigen Einigkeit ist es dann nur noch ein kleiner Schritt: bevor die Eltern ihr Haus verkaufen, werden sie ihr eigenes (anderes) Vermögen einsetzen (falls vorhanden).
  8. Da gebe ich Ihnen Recht

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Hallo Herr Moll, da gebe ich Ihnen natürlich Recht, dass vor einem Hausverkauf auch erst das persönliche Vermögen veräußert wird.
    Eine Stellung als Zusatobjekt muss immer wohl überlegt sein.
  9. Danke Kritik

    Danke für die Kritik, besondern an Herrn Paulsen aber auch an die anderen!
    Ich hätte folgende Nachfrage an Herrn Paulsen: inwiefern bedeutet ein bestehender Kredit, dass wir mit unseren Einkommen jetzt schon nicht auskommen? Wir kommen durchaus ganz gut mit dem Betrag aus, nur hat man ohne Vorlauf-Sparzeit das Geld für ein Auto ja nicht unbedingt bar parat  -  daher der Kredit. Ist es nicht durchaus allgemein üblich, einen Neuwagen auf Kredit zu finanzieren?
    Zur Ablösung des Kredits: ja daran hatten wir auch gedacht, aber dies wird bei den Banken als Negativmerkmal in der Schufa gehandelt und senkt stark den sogenannten Branchenscore. Das könnte dann dazu führen, dass wir gar keinen Kredit mehr bekommen. Ein normales Abzahlen wird da wohl eher gern gesehen. An solche Dinge denkt man normalerweise gar nicht, aber Bekannte hatten genau dieses Problem und so wurden wir drauf aufmerksam.
    Eigenkapital ist in geringem Umfang ja vorhanden (Bausparvertrag und die alte Kaution) aber wir würden diese Mittel lieber zur Sicherheit behalten.
    Ansparen ist sicher sinnvoll, allerdings würde eine Ansparphase von 5 Jahren (bis der Autokredit weg ist) auch 5 Jahre teure Miete bedeuten. Andere stecken das Geld ins eigene Haus und freuen sich, bei uns freut sich nur der Vermieter.
    Und die in Hessen geforderten Bargeldmassen bekommen wir in 5 Jahren auch nicht zusammen.
    Die Schwiegereltern mit ihren 2 Häusern hatten beim Hauskauf auch keinerlei Eigenkapital und es gab nur einen Verdiener, aber noch zwei Kinder. Da ist unsere Situation besser (keine Kinder). Sie hatten auch keine Sicherheiten. Das zweite Haus war ein Erbfall und kam erst viel später dazu.
    Wenn das bei denen möglich und gar kein Problem war, warum dann bei uns? Oder haben sich die Zeiten so sehr geändert?
    • Name:
    • Shana

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