Hallo zusammen, ich habe mir vor knapp 6 ...
BAU-Forum: Baufinanzierung

Hallo zusammen, ich habe mir vor knapp 6 ...

Hallo zusammen,
ich habe mir vor knapp 6 Jahren von der BHW 2 Bausparverträge (70.000 und 56.000) zur Hausfinanzierung andrehen lassen (ich benötigte noch 126.000 € ) anstelle eines Hypothekendarlehens. Diese beiden BSV sind vorfinanziert und dienen zur Tilgung des Darlehens. Momentan setzt sich die monatliche Rate aus 126 € Einzahlung in die BSV und 510,- € Zinsen zusammen. Der 70.000er ist in 2021 und der 56.000er in 2024 zuteilungsreif. Die Zinsbindung (ich habe für 10 Jahre festschreiben lassen) endet allerdings am 30.06.2014.
Dazu meine Frage: Kann ich zu diesem Zeitpunkt BSV und Darlehen fristgerecht Kündigungen und die bis dahin in die beiden BSV eingezahlten Beträge (einschließlich Sondertilgungen, Wohnungsbauprämie und Zinsen von 2 %) benutzen zusammen mit dem Restbetrag X den ich dann per Hypothekendarlehen bei einer Bank aufnehmen würde verwenden um die beiden Darlehen auf einmal zurückzubezahlen? Laut BGBAbk. dürfte mir die BHW auch keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen dürfen wenn ich ordnungsgemäß zum Ende der Zinsbindung kündige. Auch wenn die beiden BSV noch nicht zuteilungsreif sein werden. Wenn ich das so richtig verstanden habe.
Ich weiß, dass ich damals sehr vorschnell gehandelt habe. Kennt sich hier jemand mit dieser Art der Finanzierung aus.
  1. Ablösung Zwischendarlehen bei Zinsbindung

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Hallo
    Ihr Zwischendarlehen hat eine Zinsfestschreibung bis 2021 oder 2024. Unter Voraussetzung, dass Sie die Sparbeiträge immer zahlen. Dann wird zu dem Zeitpunkt der Bausparvertrag zugeteilt. Das Zwischendarlehen wird durch das Bausparguthaben teilabgelöst. Der Rest ist dann das Bauspardarlehen.
    Nun möchten Sie das Zwischendarlehen über € 126.000 nach 10 Jahren durch eine fremde Bank ablösen.
    Dies ist ganz klar möglich!
    Sie kündigen das Zwischendarlehen über € 126.000 zum Ende der Zinsfestschreibung im Jahre 2020. Nach dem BGBAbk. können Sie das Darlehen mit einer 6 monatigen Kündigungsfrist kündigen. Insofern sollte es reichen, wenn Sie ein halbes Jahr im Jahr 2020 vor Ablauf Zinsfestschreibung auf die BHW zugehen.
    Nach Ablösung des Zwischendarlehens über € 126.000 durch Ihre fremde Bank können Sie:
    a) über das Bausparguthaben frei verfügen.
    b) Oder auflösen und als Sonderzahlung in den Zwischenkredit einfließen lassen.
    Noch Fragen?
  2. ab 30.04.2014 alles machbar

    Hallo,
    da die Zinsbindung Ihrer Zwischenfinanzierung in 2014 abläuft, sind Sie von diesem Zeitpunkt an nicht mehr an den Bausparer gebunden und können das Darlehen ohne Vorfälligkeit beenden.
    D.h., Sie können z.B. den/die Bausparer kündigen, das Guthaben entnehmen und einen Teil des Zwischendarlehens bei der BHW tilgen.
    Den Restbetrag finanzieren Sie bei einer Bank Ihrer Wahl neu.
    Da aber keiner sagen kann, wo die Zinsen in 2014 sind, haben Sie die Möglichkeit (auch heute schon), ein Forward-Darlehen abzuschließen, um sich die heute niedrigen Zinsen zu sichern.
    Hat jedoch den Nachteil eines Zinsaufschlages und Sie sind an das Darlehen gebunden (auch wenn in 2014 die Zinsen niedriger sind).
    Bzgl. Forward-Darlehen (ja oder nein):
    bei noch relativ hoher Restschuld in 2014 (nach Teiltilgung durch BSV und evtl. anderen Guthaben), ja
    Sie sind auf Sicherheit, Planbarkeit bedacht, ja
    Ihr finanzieller Spielraum ist klein, ja
    Sie sehen, es kommt auf Ihre persönliche Situation/Einstellung an, ob ein Forward-Darlehen zu empfehlen ist.
    Die Vor/Nachteile/anderweitige Möglichkeiten sollte man in einem Gespräch mit einem Fachmann klären.
    Haben Sie Fragen?
    fvf-Makler

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN