Grundstücksfinanzierung welches Darlehen?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Grundstücksfinanzierung welches Darlehen?

Hallo,
folgendes Problem. Wir sind schon des längeren auf der Suche nach einer Möglichkeit gewesen so schnell wie möglich zu bauen, jedoch hatten wir bis vor einem Jahr 0 € Eigenkapital. Durch meine Selbstständigkeit ist es uns nun aber gelungen innerhalb von 1 Jahr 10.000 € anzusparen. Vor kurzem haben wir dann auch noch ein Traumgrundstück gefunden und wollten uns dieses mit den 10.000 € reservieren. Wir sind dann zur Bank gegangen und haben uns beraten lassen. Was für uns wichtig war, dass wir das Darlehen auch früher tilgen können, wenn der Gesamtbetrag für das Grundstück vorhanden ist. (Dies ist in Absehbarer Zeit auch möglich). Der Berater bei der Bank hat uns zuerst ein Darlehen mit Festzins angeboten. Hier war aber nur eine Sondertilgung iim Jahr von 10 % der Darlehenssumme möglich. Demnach hätten wir das Grundstück erst in 4-5 Jahren abbezahlen können, was uns aber zu lang dauert. Wir wollen ja dann auch gleich bauen.
Dann bot uns der Bankangestellte ein variables Darlehen an. Zwar war hier der Zinssatz über die Kreditlaufzeit nicht festgeschrieben, sondern verändelrich, dafür hätten wir aber tilgen können, wenn das Geld da ist.
Mündlich erhielten wir die Zusage der Bank, die sich auch gleich beim Notar die Grundschuld hat eintragen lassen.
Was mir komisch vorkam war, dass wir bei der Bank noch nichts unterschreiben mussten.
Nun ist alles in die Wege geleitte, die Grundschuld ist eingetragen und wir erhielten gestern den Kreditvertrag der Bank.
Ich wurde sofort stutzig als ich las: "Darlehen mit anfänglichem Festzins" und "Sondertilgung von 10 % per anno") das war doch genau das was wir nicht wollten.
Ich fühle mich nun ein wenig veräppelt von der Bank.
Unterschrieben haben wir das ganze noch nicht. Habe heute den Bankberater angerufen um nachzufragen ob da nicht ein Fehler vorliegt, denn wir hatten doch ein variables Darlehen mit freier Tilgung vereinbart. Dieser stellte sich nun blöd und tat so, also ob das doch alles so vereinbart war. 10 % Tilgung pro Jahr etc.
Was kann ich nun tun? Wie verhält sich das ganze für uns? Die Bank hat uns ja theoretisch reingelegt.
Sollen wir das so unterschreiben ß Schließlich ist ja schon die Grundschuld der Bank eingetragen.
  • Name:
  • Nickysun
  1. Keine Grundschuldeintragung ohne Darlehensvertrag

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Hallo
    Was Sie schreiben ist eigentlich gar nicht denkbar.
    Es wird eine Grundschuld auf einem Grundstück eingetragen obwohl der Darlehensvertrag noch nicht unterschrieben wurde.
    Sie können doch jederzeit den Darlehensvertrag der Bank in den Mülleimer schmeißen. Die Bank sitzt dann auf den Kosten für die Löschung der Grundschuld. Die Banken geben in der Regel auch erst den Vordruck für die Grundschuldbestellung an den Kunden raus, wenn der Darlehensvertrag genehmigt ist. Davor aber nicht. Jedoch ist es ja im Prinzip egal. Es ist auch möglich, dass der Sachbearbeiter der Bank einfach einen Fehler bei der Auswahl des Kreditprogrammes getan hat. Insofern ist es schön, dass Sie einen Darlehensvertrag vorliegen haben. Gehen Sie bitte auf die Bank zu und tragen Ihren Wunsch vor das Darlehen auf variable Konditionen umzustellen. In der Regel erhalten Sie darauf hin dann ein neues Vertragsangebot. Die Bank ist ja nun darauf aus mit Ihnen ins Geschäft zu kommen. Denn wie Sie sagen ist die Grundschuld ja schon eingetragen.
    Reingelegt hat Sie die Bank sicherlich nicht. Die Bank sitzt ja auf Kosten wenn Sie nun den Darlehensvertrag nicht unterschreiben und nicht Sie. Ist die Bank auch Ihre Hausbank wo Sie Ihr Girokonto haben?
  2. Ich wusste ja nicht ...

    Ich wusste ja nicht das die Bank dann die kOsten der Grundschuldaustragung zu zahlen hat, wenn wir den Darlehensvertrag nicht unterschreiben. Das ist ja interessant.
    in dieser Form unterschreibe ich den Vertrag mit Sicherheit nicht, denn das bindet uns wie gesagt zu lange an die "kleine" Summe.
    Ja, die Bank ist auch meine Hausbank. Ich habe dort schon immer mein Konto und auch schon mehrere kleinere Darlehen ohne Probleme und sogar vorzeitig getilgt. Ich bin halt derzeit nur so enttäuscht von der Reaktion des Mitarbeiters, dass er sich so nichtswissend gegeben hat.
    Er sagte mir am Telefon, dass er den Vertrag nochmal durchschauen wird und sich dann bei uns meldet. Das hat er bis dato nicht getan. Ich bin auch nicht interessiert daran, ihm nun hinterher zu laufen. Wenn es so ist wie sie sagen, dann müsste er sich ja unbedingt bei uns melden um die Sache zu klären.
    Nur was ist, wenn nun der Betrag für das Grundstück zu zahlen ist, und wir haben den Vertrag noch nicht unterschrieben und somit auch kein Geld?
    Sorry, aber ich bin in diesen Sachen sowas von unerfahren. (Man kauft als Normalbürger ja nicht täglich Grundstücke und lässt Grundschulden eintragen)
  3. Hausbank trägt Grundschuld ein ohne Vertrag

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Hallo
    Ohne Darlehensvertrag  -  wo Sie nichts unterschrieben haben -
    bleibt die Bank auf den Grundschuldeintragungskosten sitzen.
    Hierbei sollten Sie sich aber auch dann überlegen die
    Hausbank zu wechseln. Denn es ist etwas unseriös, wenn die
    Hausbank von Ihnen eine Grundschuld eintragen lässt, ohne
    Darlehensvertrag.
    Wer ist denn der Verkäufer des Grundstückes? Die Bank?
    Oder jemand Drittes?
  4. Der Verkäufer ist eine dritte Person.

    Der Verkäufer ist eine dritte Person.
    Mir kam das auch etwas seltsam vor, dass ich nichts unterschreiben musste (bei der Bank) bervor ich zum Notar gehe.
    Die Bank meinte jedoch, dass sei so üblich und kein Problem.
    Ich habe der Bank vertraut. Es ist auch keine IRGENDEINE Bank aus dem Internet, sondern eine der größten und bekanntesten.
  5. Was nun tun

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Hallo
    Sie haben bei einer der größten Banken aus Deutschland
    ein Konto, Ihre Hausbank. Durch ein Gespräch trägt diese
    Bank eine Grundschuld auf einem Objekt ein wo ihr nicht
    gehört? Und das ohne Darlehensvertrag? Das habe ich noch nie gehört. Für mich wäre das ein Grund die Bank zu wechseln und
    den Verbraucherschutz anzurufen ob denen so ein Verhalten
    bekannt ist. Denn das geht mal gar nicht!
  6. Grundschuld ohne Vorlesung und Unterschrift Ihrerseits?

    das ist komisch.
    Eine Grundschuldbestellung erfolgt doch beim Notar und der liest Ihnen das ganze doch vor und dann dürfen Sie Unterschreiben?
    Und Sie haben nun plötzlich eine Grundschuld ohne Notartermin und Unterschrift? Das wäre arg komisch.
    Klar, gab es schon mal nach dem 2. Weltkrieg, da gab es na Zwangshypothek zu Gunsten des Staates wegen der Wärhrungsreform und der Umstellung von Reichsmark in D-Mark. (Kommt vielleicht mal wieder), aber das war eine andere Sache.
    Fazit: Verlagen Sie einfach die Löschung und Zahlen soll der der es bestellt hat.
    PS: Evtl. mal nachdenken ob eine Hypothek nicht auch sinnvoll ist. Einfach mal lesen was der Unterschied ist. z.B. bei Wikipedia. Ist nicht Uninteressant. Insb. im "Verwertungsfalle". Wusste ich damals nicht, würde ich heute ggf. machen.
    Grundschuld ist halt in Deutschland inzwischen "gängig", aber meist nur für die Bank besser. Nur weil es alle so machen, muss es noch lange nicht "besser" sein.
  7. Es gibt keine Hypotheken mehr

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Es gibt keine Hypotheken mehr, außer eine Sicherungshypothek.
    Aber das ist ja hier nicht gemeint.
    Ist auch nicht ganz richtig, dass Sie als eventueller Käufer beim Notartermin dabei sein müssen. Denn der Verkäufer kann natürlich zusammen mit der Bank die Grundschuld bestellen.
    Das reicht ja.
    Wie ist denn der aktuelle Sachverhalt? Was sagt die Bank?
  8. Ja zu schnell

    wenn das Grundstück noch nicht dem "neuen" Besitzer gehört, kann natürlich der "alte" Verkäufe eine Grundschuld eintragen lassen.
    Und diese können Sie übernehmen (etwas billiger) oder löschen lassen und neu Eintragen.
    Oft ist im Verkaufsvertrag geregelt, dass der alte Besitzer die Kosten für die Löschung der Grundschuld trägt und der neue Besitzer zahlt die Neueintragung/Änderung/Übernahme selber.
    So ist das zumindest bei mir gelaufen. Keine Rechtsberatung.

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