Finanzierungszusage und Grundschuldbestellungsurkunde der Bank ohne vertraglich abgesicherte Darlehensbedingungen
BAU-Forum: Baufinanzierung
Finanzierungszusage und Grundschuldbestellungsurkunde der Bank ohne vertraglich abgesicherte Darlehensbedingungen
Ich habe vor 2 Wochen eine Finanzierungszusage der Bank erhalten, in der bestätigt wird, dass die Bank die Kaufpreissumme des Grundstücks finanzieren wird. Die Bedingungen für das Darlehen sind dort nicht aufgeführt.
In der Zwischenzeit habe ich ganz konkrete Darlehensbedingungen mit der Bank verhandelt und einen Antrag entsprechend ausgefüllt, der wohl nun ca. 10 Tage auf sich warten lassen wird.
In der Zwischenzeit aber wird der Notartermin stattfinden. Meine Fragen nun sind
1. Reicht diese ursprünglich ausgestellte Finanzierungszusage beim Notar aus?
2. Was passiert, wenn die Bank von den Darlehensbedingungen zurücktritt (z.B. Aufgrund der Risikoprüfung); gleichzeitig aber _natürlich_ grundsätzlich das Grundstück finanzieren würde. Nur eben nicht zu den Konditionen, die ich ursprünglich mit der Bank ausgemacht hatte und ich dann das Grundstück nicht erwerben könnte. Was passiert in so einem Falle? Was sollte ich tun - bei der Bank - beim Notar?
3. Die Bank hat zudem die Grundschuldbestellungsurkunde schon ausgestellt. Ich weiß nicht genau, wie ich dies deuten soll Aufgrund des Punkts 2.
Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen könntet!
Grüße rd
In der Zwischenzeit habe ich ganz konkrete Darlehensbedingungen mit der Bank verhandelt und einen Antrag entsprechend ausgefüllt, der wohl nun ca. 10 Tage auf sich warten lassen wird.
In der Zwischenzeit aber wird der Notartermin stattfinden. Meine Fragen nun sind
1. Reicht diese ursprünglich ausgestellte Finanzierungszusage beim Notar aus?
2. Was passiert, wenn die Bank von den Darlehensbedingungen zurücktritt (z.B. Aufgrund der Risikoprüfung); gleichzeitig aber _natürlich_ grundsätzlich das Grundstück finanzieren würde. Nur eben nicht zu den Konditionen, die ich ursprünglich mit der Bank ausgemacht hatte und ich dann das Grundstück nicht erwerben könnte. Was passiert in so einem Falle? Was sollte ich tun - bei der Bank - beim Notar?
3. Die Bank hat zudem die Grundschuldbestellungsurkunde schon ausgestellt. Ich weiß nicht genau, wie ich dies deuten soll Aufgrund des Punkts 2.
Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen könntet!
Grüße rd
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Finanzierungszusage
Liegt Ihnen die Finanzierungszusage in schriftlicher Form vor, dann können Sie dieses Schreiben dem Verkäufer weiterreichen.
Jedoch, schreiben Sie nur von einer Finanzierungszusage für das
Grundstück.
Darin ist keine Zusage über die Finanzierung des Hauses
verbunden. Was ist damt?
Generell gehe ich davon aus, dass die Bank von Ihnen eine Aufstellung über die gesamten Kosten Grundstück und Haus hat,
oder?
Die Weitergabe der Grundschuldbestellungsurkunde an Sie ohne
Aushändigung des Darlehensvertrages ist aus meiner Sicht
fast schon sträflich. Bedeutet ja, dass Sie auf jeden Fall
dann das Darlehensangebot mit egal welchen Auszahlungsvoraussetzungen annehmen müssten. Das kann es ja gar nicht sein.
Aus meiner Sicht offene Punkte:- Weiß die Bank alle Kosten (Grundstück und Haus?)
- Lassen Sie sich von dem Sachbearbeiter eben vorab eine Email geben indem der Sachverhalt erläutert wird, und vor allem
mit welchen Auszahlungsvoraussetzungen Sie rechnen müssen.
Welche Konditionen haben Sie denn ausgemacht? -
Finanzierung
Die Finanzierungszusage liegt in schriftlicher Form vor und gilt für das Grundstück, als auch das Haus.
Die Bank hat ein Angebot unterbreitet, welches ich annehmen möchte. Aktuell habe ich den Antrag dafür unterschrieben; dieser ist jetzt bei der Bank.
D.h. die Konditionen im Antrag sind die, welche ich möchte und die mir auch mündlich zugesichert wurden.
Wie ist die Situation zu bewerten? Antrag ist in Bearbeitung - Grundschuldbestellungsurkunde bereits ausgehändigt!? -
Bewertung
Ihre Frage, wie ist das zu bewerten, ist einfach zu beantworten.
Gar nicht.
Ohne einen Darlehensvertrag mit Auszahlungsvoraussetzungen können Sie eigentlich nicht mit gutem Gewissen zum Notartermin.
Vielleicht ist aber auch nicht alles so schlimm?
Ihr Problem ist ja, dass Sie nicht wissen ob die Bank noch
mit einer besonderen Auszahlungsvoraussetzung einen Strich durch die Rechnung macht.
Sprechen Sie den Bänker doch auf die Bedingungen an.
Im Zweifel aber lieber Notartermin verschieben und abwarten.
Sie können mir auch gerne per Email ein paar Eckdaten Ihres Falles zusenden. Vielleicht kann ich ein besseres Konditionsangebot machen?