Makler-Provision JA oder NEIN?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Makler-Provision JA oder NEIN?

Hallo,
folgender Sachverhalt:
Meine Frau und ich wollen in Nord-Baden (Baden-Württemberg) bauen und sind deshalb auf der Suche nach einer entsprechednden Möglichkeit. Beim Durchforsten des Internet werden wir fündig  -  Grundstück inkl. Neubau eines Hauses (Maklerprovision nur für das Grundstück). Angeboten wird das durch eine Firma X (nennen sich selbst "nicht nur Makler, sondern auch Planer"), über die auch der Grundstückserwerb vom Eigentümer angebahnt werden soll. Auf Nachfrage, ob man bei der Suche nach einem Bauträger/Bauunternehmen frei sei, folgende Antwort: Nein, man müsse beim Erwerb des Grundstücks mit Generalunternemen Y das Bauvorhaben realisieren. Es folgt dennoch ein Vor-Gespräch bzgl. Planung des Hauses und eine Besichtigung des Grundstücks.
Da wir aber das Angebot aus verschiedenen Gründen nicht annehmen wollen (Hausbau zu überteuert veranschlagt; "Chemie" zwischen Vertreter des Generalunternehmers und uns stimmt nicht; Aussage, man müsse bei Erwerb nur Grunderwerbssteuer auf das Grundstück bezahlen), sagen wir ab und geben Firma X die Möglichkeit, uns den Grundstückserwerb zu ermöglichen (inkl. Provision). Firma X lehnt ab.
Wir besorgen uns die Anschrift des Eigentümers des Grundstücks (welcher uns vorher nicht! genannt wurde) über das Vermessungsamt der Gemeinde und nehmen Kontakt auf. Der Eigentümer ist grundsätzlich bereit privat zu veräußern, gibt aber zu bedenken, dass er noch drei Monate vertraglich an Firma X gebunden sei. Außerdem liegt seine Preisvorstellung ca. 10.000 € höher als das Netto-Angebot der Firma X (plus ca. 4.700 € Provision).
Wäre bei einem Grundstückserwerb vom Eigentümer durch uns eine Provision an Firma X fällig? Was hätte der Eigentümer für Ansprüche seitens Firma X zu erwarten?
Knifflige Angelegenheit  -  zumindest für uns. Aber vielleicht weiß jemand Rat?
  • Name:
  • André
  1. nach meinem Kenntnisstand

    hat eine normale Maklerfirma auch dann noch einen Anspruch auf Provision von Ihnen wenn der Maklervertrag mit dem Eigentümer ausgelaufen ist, da in diesem Fall der erste Hinweis aufs Grundstück über die (Aktion der) Maklerfirma zustande kam.
    Die Maklerfirma hätte vermutlich auch dann einen Anspruch, wenn der Erstkontakt zufällig mit dem Besitzer zustande gekommen wär, aber innerhalb der Laufzeit des Maklervertrages.
    Es lohnt sich aber vielleicht doch die Geschäftsbeziehung des Besitzers mit der Firma unter die Lupe zu nehmen.
    Möglicherweise liegt hier kein Maklergeschäft vor (weil das Grundstück nicht separat zu Erwerben war).
    Hier muss aber ein Fachanwalt ran, der sich speziell hier auskennt ... Preise für Beratungsgespräch erfragen ...
    Gutes Gelingen + Gruß in die Nachbarschaft
  2. Steht denn hier

    nicht auch Falschberatung im Raum? Es ist eindeutig ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Grundstückserwerb und Bau des Hauses erkennbar, folglich müsste doch die Grunderwerbssteuer auf die Gesamtkosten (Grundstück + Haus) gezahlt werden. Dies wurde aber auf Nachfrage bei Firma X immer wieder verneint.
    Und wie bereits erwähnt: Wir haben Firma X unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass wir über sie das Grundstück erwerben wollen (inkl. Maklerprovision). Firma X lehnt dies aber ab. Wie kann es denn sein, dass dann im Nachhinein dennoch die Hand aufgehalten werden kann?
    • Name:
    • André
  3. Wenn Sie mit denen nicht wollen, lassen Sie es sein

    Bis womöglich juristisch geklärt ist, ob oder ob nicht Maklerprovision anfällt (tippe da auf ja, da Sie den Nachweis zum Erwerb des Grundstücks eindeutig durch den Makler/Bauträger/Sonstwiesichbezeichne erhalten haben) sind Sie steinalt, haben zwei mal die Haarfarbe gewechselt und zahlen stetig für irgendwelche Beweise und Gegenbeweise.
    Brechen Sie alle Verhandlungen ab und teilen Sie dem Grundstücksbesitzer mit, wenn er das Ding nicht verkaufen kann, soll er Ihnen, nach Ablauf seiner Vertragsbindung ein schriftliches Angebot machen.
  4. Wie kann es denn sein, dass dann im Nachhinein dennoch die Hand aufgehalten werden kann?

    Weil es so gesetzlich festgelegt wurde ... wenn nicht würde sich (fast) jeder Käufer mit dem Verkäufer hinter dessen Rücken einigen.
    Und gehe mal davon aus dass der Makler auch nach Auslaufen seines Vertrages überprüft, wer das Grundstück gekauft hat.
    In einem mir bekannten Fall musste ein Hauskäufer zweimal Provision zahlen. Das erste Haus hat er über den Makler regulär von einem Bauträger gekauft. Das zweite Haus wollte er ohne Provision direkt vom Bauträger übernehmen. Das Gericht war da anderer Meinung!
    Gruß
  5. Wir haben Firma X aber unmissverständlich angeboten, kaufen zu wollen.

    Dies wurde aber seitens Firma X abgelehnt.
    Wie kann es denn sein, dass zunächst auf das Geschäft (und damit auf Provision) verzichtet wird und anschließend bei einem Kauf vom Eigentümer ohne Maklerbüro dennoch Provision fällig wird? Das will mir nicht in den Kopf!
    • Name:
    • André
  6. Wir haben Firma X aber unmissverständlich angeboten, kaufen zu wollen.

    Dies wurde aber seitens Firma X abgelehnt.
    Wie kann es denn sein, dass zunächst auf das Geschäft (und damit auf Provision) verzichtet wird und anschließend bei einem Kauf vom Eigentümer ohne Maklerbüro dennoch Provision fällig wird? Das will mir nicht in den Kopf!
    • Name:
    • André
  7. die Info ...

    dass das Grundstück bei Firma x günstiger angeboten wurde als beim Eigentümer selbst lässt zwei Annahmen zu:
    1. der Eigentümer hat sich anders überlegt und verlangt zwischenzeitlich mehr.
    2. Firma x hat absolut kein Interesse am Grundstücksverkauf (weil sie ihr Geld mit dem Hausbau verdient und dort wohl etwaige Aufschläge einkalkuliert hat ...)
    Fazit: Daraus lernen! Beim Hausbau gibt es noch andere Ecken, an denen man sich eine richtig blutige Nase holen kann ...
  8. Sehen Sie's mal

    aus Sicht der Makler. Wenn ich weiß, dass ich die Provision im Verkaufsfall sowieso bekomme, versuche ich doch eher, mein gewünschtes Koppelgeschäft ohne Rücksicht auf Verluste durchzubringen.
    Fragen Sie doch mal einen Bauanwalt, ob und zu welchen Kosten Sie nach Kauf des Grundstücks von dem zwangsweise mit abgeschlossenen Bauvertrag zurücktreten können.
  9. Ganz neue Herangehensweise

    Klingt aber nicht abwegig! Vielleicht sollte ich tatsächlich mal einen Fachanwalt für solche Sachen kontaktieren ...
    • Name:
    • André

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