Forward-Darlehen  -  Vertragsaufhebung?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Forward-Darlehen  -  Vertragsaufhebung?

Hallo in die Runde,
wir haben im vorigem Jahr zur Anschlussfinanzierung einen Forward-Darlehensvertrag unterschrieben, leider war zu diesem Zeitpunkt noch nichts bekannt von den üblen Machenschaften einiger Banken: Kreditverkäufe an Investoren.
Die Frage ist, gibt es noch eine Möglichkeit, aus dem unterschriebenen Vertrag " sauber " herauszukommen?
Zwar hatte die neue Bank auf Anfrage unsere Bedenken entkräftet, lieber wäre uns jedoch ein Abtretungsverzicht in schriftlicher Form, den haben wir aber nicht.
Kann uns jemand einen Rat geben?
Gibt es irgendwo eine " schwarze Liste " mit der Aufstellung von Banken, die man lieber meiden sollte? Vielleicht gibt es auch schon eine Webseite zum Thema Immobilien und Heuschrecken?
Vielen Dank für jeden Hinweis, Michael
  • Name:
  • Michael
  1. Forward-Darlehen  -  Vertragsaufhebung

    Aus einem Forward-Darlehensvertrag kommen Sie normalerweise nur gegen eine Nichtabnahmegebühr heraus. Diese ist in Ihrem Vertrag aufgeführt. Bitte lesen.
    Die sogenannten "üblen Machenschaften" (Gesetzeslücke) waren auch letztes Jahr schon bekannt. Es gab nur bis dahin noch keine schlecht recherchierten Fernsehberichte, die die Menschen verunsicherten.
    Die in den Berichten geschilderte Praxis ist kein übliches Vorgehen in der privaten Baufinanzierung in Deutschland.
    Beste Grüße
  2. Forward-Darlehen

    Hallo Michael,
    ich würde hier nicht in Panik verfallen, eine rechtliche Handhabe den bereits abgeschlossenen Vertrag wieder aufzulösen haben Sie ohnehin nicht. Momentan ist vieles übertrieben dargestellt worden und der DSGV hat bereits eine Unterlassung gegen die ARD veranlasst.

    Das Bundesjustizministerium arbeitet derzeit an einem sogenannten Risikobegrenzungsgesetz zu diesem Thema. Darüber hinaus kann ich mir nicht vorstellen dass der etwaige Effekt einer Bilanzbereinigung (und man bedenke, auch die kostet Abschreibung) auch nur annähernd den kostenmäßig überhaupt nicht abschätzbaren Imageverlust für das jeweilige Kreditinstitut aufwiegen kann; ich kann mir nicht vorstellen dass eine seriöse und gut dastehende Bank dieses heiße Eisen noch anfasst wobei ich natürlich weder Jurist noch Hellseher bin.


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