Hypotheken und Hedge-Fonds?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Hypotheken und Hedge-Fonds?

Hallo und viele Grüße ins Forum,
da gerade erst gestern wieder eine Fernsehreportage über den Verkauf von Hypotheken an ausländische Hedge-Fonds lief,
möchten wir uns einfach mal intensiver mit dem Thema beschäftigen.
Grund ist auch, dass unsere Zinsfestschreibung in 3 Jahren ausläuft und wir natürlich versuchen wollen, diesem Szenario zu entgehen!
Offensichtlich ist das aber noch kein Thema, man findet nicht viel Informationen darüber. Wer weiß mehr, wo kann man nachlesen?
Danke für jeden Tipp.
StefanR.
  • Name:
  • Stefan R.
  1. Das halte ich für ein Gerücht

    das es dabei um Hypotheken ging.
    Eine Finanzierung ist eben nicht nur mit der Beschaffung eines Kredites abgehakt. In diesem Forum geht es aber fast nur noch darum. Wenn von Kundenseite schon alles wasserdicht gemacht wird, können die Hedge-Fonds mich ... mal ... schon nicht belästigen.
  2. Was soll da für einen Hedgefond interessant sein?

    Was soll passieren? In drei Jahren läuft die Zinsbindung aus, du hast also genug Zeit (ggf schon jetzt) eine Anschlussfinanzierung klar zu machen ... Bonität vorausgesetzt.
    Sollte sich durch familiere Veränderungen, Arbeitslosigkeit o.ä. die finanzielle Situation grundlegend verändern, wird auch die Hausbank um die Ecke unangenehm, bzw. bei der Anschlussfinanzierung genau hingucken.
    Gruß
  3. konkret geht es um diesen Beitrag

    konkret geht es um diesen Beitrag

    nun wäre für mich interessant, wie man dieses Risiko, z.B. bei einer Anschlussfinanzierung, ausschließt?
    Danke für alle hilfreichen Beiträge.

  4. Anschlussfinanzierung

    Hallo,
    der hier eingestellte Link führt bei mir zu einem 2 Jahre alten Beitrag über Bremsprobleme bei BMW-Motorrädern ...
    Wie auch immer, kommt bei Ihnen nicht eine Forward-Finanzierung infrage? Z.Z. ist dieser Markt hart umkämpft mit entsprechend günstigen Angeboten für die Kunden, z.B. in Ihrem Fall (36 Monate) bereits für ab 4,69 % nominal / 4,79 % anfänglich effektiv bei 10-jähriger Zinsbindung.
  5. Den ganzen Link

    eingeben, dann klappt's auch mit dem Beitrag ... (und dann wird auch klar, dass ein Forward-Darlehen den Fragesteller wohl kaum beruhigt).
    Es gibt keine Möglichkeit sich gegen den Verkauf seines Darlehens abzusichern. Das ist ein übliches Verfahren aller Banken, in ertser Linie um nicht zu viel Eigenkapital vorhalten zu müssen. In mehr als 99 % aller Fälle läuft das auch problemlos (sofern die Darlehen bedient werden). Wenn hier einige oberschlaue Fondsanwälte tatsächlich eine Gesetzeslücke entdeckt haben, würde ich mich freuen, dass erst in drei Jahren die Refinanzierung ansteht. (Falls) da ein Problem besteht, kann es sich keine Regierung und auch keine Bankenbranche erlauben, nichts dagegen zu tun.
    Für einen (relativ) kleinen Betrag wird leider kaum eine Bank Sonderzusagen machen wollen. Übrigens gibt es genauso wenig DIE Hedgefonds wie es einen einzigen Autohersteller gibt, Geschäftsziele und -Politik unterscheiden sich auch da beträchtlich. Sie könnten auch die eigene Bank einfach mal fragen, ob und an wen Ihr Darlehen eventuell verkauft wurde. Anschließend (sofern die antwortet) über den Käufer informieren, dann zeigt sich immer noch ob's Grund zur Sorge gibt.
    (Laienantwort)
    Gruß
    Volker Leue
  6. Link

    OK OK Herr Vorredner, ich habe übersehen dass nach dem Link noch ein weiterer Bestandteil folgt der dazugehört.
    Über den Beitrag findet man dann noch das hier:

    Ich glaube ehrlich gesagt nicht dass man mehr tun kann als sich ein Kreditinstitut zu suchen von dem man zumindest glauben darf dass es an einer langfristigen Kundenbindung interessiert ist, gleichwohl, wie soll denn ein Kunde die geschäftspolitische Ausrichtung einer Bank für Jahre vorhersehen? Das kann selbst der Vorstand nicht.
    Hier ist der Gesetzgeber in Deutschland in die Pflicht zu nehmen.

  7. Unzweifelhaft ...

    werden heute (besser gesagt seit die Gier nach schnell verdientem Geld ohne adäquate Gegenleistung ins Untermessliche gestiegen ist) Finanzgeschäfte angeleiert, bei denen selbst die Erfinder nicht mehr wissen um was es geht oder wie es vielleicht ausgeht. Aber wie sollen es Forderungsaufkäufer bewerkstelligen,
    Vertragsvereinbarungen zu unterlaufen, wenn ordentliche Grundschuldzweckerklärungen vereinbart sind und sich der Darlehensnehmer nicht vertragswidrig verhält?
    Und wenn trotzdem zur medienwirksamen Ausschlachtung geeignete und besonders gelagerte Fälle vorkommen, beweist dies nur: auch bei Geldgeschäften muss man eben genau schauen, mit wem und auf was man sich einlässt.
  8. Zweckerklärung

    Hallo zusammen,
    ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass bei dem Verkauf der Forderungen die Zweckerklärung irgendwie nicht mehr bindend sein soll.
    Weiß da evtl. jemand was genaueres darüber?
    Gruß
    Roland

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