Probleme mit Bank / Ablauf der Zinsbindung
BAU-Forum: Baufinanzierung

Probleme mit Bank / Ablauf der Zinsbindung

Hallo, ich habe eine Frage. Die Zinsbindung eines unserer Darlehen läuft in Kürze aus (Darlehenssumme ca. € 53.000,00 ). Wir haben 3 Darlehen mit einer Gesamtdarlehenssumme von ca. € 250.000,00. Die Kredite laufen zum Teil noch über 30 Jahre. Die Bank hat auf die Kredite jeweils einzelne Grundschulden eingetragen. Die Bank hat uns nun mitgeteilt, dass die Laufzeiten viel zu lange sind, da wir beide schon über 40 sind. Wir sollen jetzt monatlich für alle Darlehen über € 200,00 mehr zahlen. Das können wir aber nicht. Für das Darlehen, das jetzt abläuft, hat uns die Bank einen neuen Zinssatz von 6,25 % genannt. Da dieses Darlehen die letztrangige Grundschuld hat, können wir auch nicht bei einer anderen Bank finanzieren. Wir wissen nicht, was wir tun sollen. Kann uns die Bank den Kredit einfach kündigen? Wer kann uns einen Tipp geben, was wir tun können.
  1. Fragen Sie doch mal die Bank

    weshalb diese Ihnen das Darlehen mit so langer Laufzeit verkauft hat, am Verhältnis Alter/Tilgungsdauer hat sich ja bisher nichts geändert. Sagen Sie, Sie würden sich dann erstmal bei der Verbraucherzentrale und ihrem Anwalt beraten, bevor Sie diese Entscheidung treffen. Ich halte es für frech, plötzlich ein Darlehen verkürzen zu wollen, was ohne Beachtung des Alters unter der Vorspieglung einer Finanzierbarkeit verkauft wurde.
  2. Aha

    Wer war's denn, Sparkasse oder Volksbank?
  3. Da haben Sie auch jede Menge Kreditverträge

    und da steht auch drin, ob die Bank das darf oder nicht. Wenn nicht, ist zu prüfen, wie und mit welchen Argumenten (siehe 1. Antw.) man der Bank ein bisschen auf die Finger klopfen kann.
    Sicher gibt es gute Möglichkeiten
  4. Danke für die Antworten, unsere Bank ist die ...

    Danke für die Antworten, unsere Bank ist die Volksbank. Ich werde die Kreditverträge mal anschauen, ob dort etwas über Laufzeitverkürzung drin steht.
  5. Antwort auf Frage 1977

    Jetzt ist meine Antwort weg. Ich versuche es hiermit nochmals. Unsere Kredite laufen bei der Volksbank. Ich werde mal die Verträge anschauen, ob dort etwas über Laufzeitverkürzung drinsteht. Kann die Bank uns eigentlich den Kredit kündigen? Was ist, wenn wir sagen, dass wir derzeit nicht mehr zahlen können? Die Bank bietet uns ja mit 6,25 % wohl keinen guten Zinssatz für das Darlehen an.
  6. Ich habe in den Kreditverträgen nachgeschaut,

    finde aber nichts zu einer Laufzeitverkürzung. Wir würden gerne mehr zahlen, damit die Kredite schneller abgezahlt sind, können das aber derzeit nicht. Ich hatte beim Gespräch bei der Bank den Eindruck, dass man uns gerne "loswerden" will. Wir finden aber derzeit keine andere Bank, wenn die neue Bank nur die letztrangige Grundschuld bekommt.
  7. sollen ist nicht müssen

    es ist ganz einfach zu schwer von hier aus immer nur zu raten. Grundlage aller Geschäftsbeziehung sind eben diese Kreditverträge. Auch zur Kündigung sind dort Vereinbarungen festgehalten. Nur wenige sind in der Lage diese Verträge allein zu deuten und die Vereinbarungen entsprechend auszulegen. Sie werden halt jetzt über den Zins gedrückt. Wenn Sie da nicht flexibel sind, bzw. sein können, ist das eine unangenehme Situation. Wieviel Restschuld im Bezug auf die ehemalige Finanzierungssumme haben Sie denn noch?
    Es wurde ja schon erwähnt, dass die Bank Ihnen schließlich damals zu dieser Finanzierung geraten hatte.
  8. Damals!

    Damals waren unsere Sparkassen und Volksbanken auch noch nicht so an einen gesunden Bestand gebunden. Heute müssen vor allem diese beiden Institute deutlich mehr Leichen aus dem Keller schaffen als andere Banken.
    Heute wird es selbst dort schwierig, Wackelfinanzierungen zu bekommen.
    Vielleicht sollte sich ein darin bewanderter Zeitgenosse mal mit diesen Verträgen auseinandersetzen. Das könnte mehr bringen als nur hier im Forum nachzufragen.
    Und ein kleiner Tipp am Rande: Versuchen Sie schon mal, einen Preis für das gute Stück zu erhalten. Zeitdruck ist das Allerletzte, was man bei einem erzwungenen Verkauf gebrauchen kann.
  9. Erzwungener Verkauf?

    Kann die Bank uns wirklich den Kredit kündigen, sodass wir gezwungen sind, das Haus zu verkaufen? Kann das im Sinne der Bank sein, da wir die ganze Finanzierung dort haben und das Haus derzeit sicher nicht so viel bringt, wie wir Kredite laufen haben. Die höheren Raten für den Kredit, der in Kürze abläuft können wir aufbringen, nicht aber die höheren Raten für die Kredite die erst in 4 bzw. 6 Jahren ablaufen. Kann die Bank verlangen, dass wir auf diese Kredite, die festgeschrieben sind, ab sofort höhere Raten zahlen? Wir sind selbstverständlich daran interessiert, die Kredite so schnell wie möglich abzuzahlen, aber wir können uns jetzt nicht verpflichten, monatlich € 200,00 mehr zahlen. Wir wollen lieber monatlich Geld auf die Seite legen und dieses über eine Sondertilgung zahlen.
  10. Antwort auf die Frage

    "kann die Bank uns wirklich den Kredit kündigen.. "
    Ja, sie kann, wenn ... siehe vorherige Antworten. Ist damit die Frage beantwortet?
  11. Die Zinsbindung der einzelnen Darlehen ist entscheidend

    Foto von Hans Dittmer

    Sie haben insgesamt 3 Darlehen. Entscheidend ist, wie lange noch die Zinsbindung der anderen 2 Darlehen läuft. Wenn seinerzeit eine Zinsfestschreibung von mehr als 10 Jahren vereinbart wurde, haben Sie ein gesetzliches Kündigungsrecht ab dem 10. Jahr.
    Wenn die Zinsbindung der anderen Darlehen in bis zu 5 Jahren ausläuft, haben Sie die Möglichkeit in Kombination mit einem Forward-Darlehen die gesamte Finanzierung über einen anderen Finanzierungspartner darzustellen  -  ohne dass Ihnen hierfür von der bisherigen Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird. Mit einem Forward-Darlehen sichern Sie sich die Anschlussfinanzierung auf Basis des heutigen Zinssatzes ggf. zuzüglich eines Zinsaufschlages (dieses ist je nach Bank verschieden).
    Um hier genaues sagen zu können sind aber weitere Details erforderlich.
  12. Das Darlehen, das jetzt ausläuft lief auf 5 Jahre,

    die beiden anderen laufen bis 2011 und 2013 und sind auf jeweils 10 Jahre festgeschrieben.
  13. Zinssicherung bis zu 66 Monate im Voraus möglich  -  ohne Zinszuschlag

    Foto von Hans Dittmer

    Da ein Finanzierer nach Möglichkeit immer die erste Rangstelle im Grundbuch haben möchte, muss man hier genau wissen wann in 2013 läuft die Zinsbindung aus.
    In Ihrem Fall gibt es einen Finanzierer, der bei einer aktuellen Umschuldung für weitere Darlehen bis zu 66 Monaten im Voraus den Zinssatz für die Anschlussfinanzierung sichern kann. Dieses erfolgt derzeit ohne Forward-Aufschlag. Wenn der Zeitraum jedoch länger als 66 Monate ist, gibt es derzeit keinen Finanzierer der hier ein Forward-Darlehen anbietet.
  14. Die Zinsfestschreibung des Darlehens über € 68.000,00

    läuft bis 09/2013. Das andere Darlehen über € 120.000,00 läuft bis 03/2011.
  15. Je länger die Frage..

    desto kürzer die Antwort ...
    munteres Frage Antwort-Spiel, wobei die Informationen trotz aller angebotenen Hilfen und Tipps recht karg ausfallen.
    Wenn Sie Ihre Kreditverträge nicht interpretieren können, holen Sie sich fachkundigen Rat ... bis zum Anwalt.
  16. Die Restlaufzeit des Darlehens ist zu lang

    Foto von Hans Dittmer

    Wenn das eine Darlehen noch bis 9/2013 läuft, beträgt die Restlaufzeit noch 79 Mte.. D.h. aus heutiger Sicht ist eine Umfinanzierung mit einem Forward-Darlehen Aufgrund der Restlaufzeit nicht darstellbar.
    Wenn Sie sich die Option einer späteren Umschuldung offen halten wollen, sollten Sie für das Darlehen mit der demnächst auslaufenden Zinsfestschreibung eine kurze oder variable Zinsbindung vereinbaren.
  17. Lieber Herr Dittmer, vielen Dank für die ausführlichen Antworten,

    auch wenn meine Antworten wirklich kurz waren und offensichtlich nicht die nötigen Informationen enthalten haben. Wir werden mit den Kreditverträgen zu einem "Fachmann" gehen, damit er sie sich mal anschaut und uns beraten kann, was zu tun ist.

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