Wie hoch sind die gesamten Nebenkosten beider Parteien bei Haus (ver) kauf
BAU-Forum: Baufinanzierung

Wie hoch sind die gesamten Nebenkosten beider Parteien bei Haus (ver) kauf

Hallo,
wir möchten gerne ein Einfamilienhaus kaufen. Mit dem Verkäufer haben wir aus bestimmten Gründen ausgemacht, dass sämtliche Nebenkosten, die beim Hausverkauf entstehen, von uns getragen werden.
Nun ist für uns natürlich sehr interessant, wie hoch die Nebenkosten insgesamt sein werden, damit wir ermittelt können, welchen Betrag wir insgesamt (also Verkaufspreis plus alle restlichen Kosten) aufbringen müssen.
Ich habe eine Liste der Nebenkosten gefunden, die "normalerweise" bei einem Hauskauf entstehen:
  • 3,5 % Grunderwerbsteuer
  • 1 % Eintragungsgebühr (Grundbuch)
  • 2,5 % Honorar für den Vertragserrichter exkl. USt (rund)
  • Beglaubigungskosten und Barauslagen (individuell)
  • 3 % Maklergebühr exkl. USt
  • 0,8 % Kreditgebühr für Bankdarlehen bei einmaliger Verfügung oder Vertragsdauer 1-5 Jahre. im Übrigen 1,5 %
  • 1,2 % Pfandrechtseintragungsgebühr
  • Anteilige Kosten des Nutzwertgutachtens (bei Verschaffung von Wohnungseigentum)
  • 1 % Rechtsgeschäftsgebühr bei einer allfälligen Bürgschaft

Ok, Maklergebühr entfällt bei uns wohl.
Was ist eine Pfandrechtseintragungsgebühr?
Was ist genau mit einem Nutzwertgutachten gemeint? Ist das nur relevant, wenn der Kaufpreis noch ermittelt werden muss?
Eine Bürgschaft wäre bei uns wohl auch nicht notwendig, da fällt der letzte Punkt wohl auch weg.
Was für Kosten entstehen denn noch beim Verkäufer? Ich habe da z.B. schon mal was von den Kosten für die Grundbuchaustragung gehört, wie groß sind diese Kosten?
Welche weitern Kosten fallen noch an?
Würde mich über jede Hilfe freuen!

  • Name:
  • Sebastian
  1. Grunderwerbsteuer

    in Berlin: 4,5 %,
    für den Verkäufer möglicherweise die Spekulationssteuer. Aber das wäre sicher zu viel des Guten. :-)
  2. Nebenkosten bei Erwerb

    Foto von Hans Dittmer

    Es fällt einmal die Grunderwerbssteuer an (3,5 % vom Kaufpreis ggf. auch anderer Satz, seit 1.1.07 ist die Festsetzung der Grunderwerbssteuer "Ländersache").
    Notargebühren sind ebenfalls einmal von der Höhe des Kaufpreises, Höhe der Grundschuld abhängig. Wenn Sie alle Kosten übernehmen und bereits Eintragungen im Grundbuch vorhanden sind (z.B. Grundschuld d. Vorbesitzers) müssen diese gelöscht werden. Auch für die Löschung fallen Kosten an.
    Eine genaue Auskunft kann Ihnen der Notar geben. Er muss hierzu wissen, was gemacht werden soll z.B. Kaufvertrag beurkunden, Grundpfandrechtbestellung für die finanzierende Bank usw.. Des weiteren benötigt er die Höhe des Kaufpreises und die Höhe der einzutragende Grundschuld.
    Das Grundbuchamt erhebt eine Gebühr für die Eintragung bzw. Veränderung im Grundbuch.
    Als Annäherungswert kann man folgende Größen ansetzen:
    Grunderwerbssteuer: 3,5 %
    Notarkosten: ca. 1  -  1,5 %
    Grundbuchamt: ca. 0,5 %

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