Erfüllungsbürgschaft
BAU-Forum: Baufinanzierung

Erfüllungsbürgschaft

Hallo,
habe eine Frage zur Besicherung der Ansprüche.
In unserem Kaufvertrag für das Grundstück wurde vereinbart, dass der Verkäufer die Erschließung für unsere Zuwegung übernimmt und darüber hinaus unseren Mieteigentumsanteil an den Erschließungskosten der Mieteigentümer der Zufahrtstraße erstattet. (Mieteigentümer sind in Vorkasse getreten, jeder der dazukommt hat seinen Anteil zu erstatten).
Die ganzen Ansprüche sollten mit einer Bürgschaft gesichert werden. Die Bürgschaft ist in 14 Tagen ab Kaufvertragsunterzeichnung (12 Januar) zu stellen.
Bis heute haben wir die Bürgschaf nicht. Der Verkäufer redet sich aus, der Notar kann wohl nichts machen und wir wissen nicht wie es weiter geht.
Welche Möglichkeiten haben wir?
Der Bauanfang hat sich Aufgrund dieser Tatsachen um zwei Monate verschoben
Danke schon mal für die Antworten.
  • Name:
  • Evodia
  1. Vereinbarungen im Kaufvertrag sind bindend ...

    Foto von Hans Dittmer

    Wenn Sie im notariellen Kaufvertrag die Stellung der Bürgschaft vereinbart haben, ist dieses bindend für den Verkäufer. Die Aussage des Verkäufers: ... der Notar kann wohl nichts machen ... ist nicht ganz richtig. Der Notar hat mit der Bürgschaft nichts zu tun. Der Verkäufer muss einen Bürgschaftsgeber finden  -  in den meisten Fällen ist es eine Bank  -  der ihm diese Bürgschaftsurkunde zur Verfügung stellt. Doch für eine Bankbürgschaft (Avalkredit) muss der Verkäufer der Bank gegenüber Sicherheiten stellen bzw. die entsprechende Finanzkraft aufweisen. Und genau hier wird das Problem liegen.
    Sie können rechtlich auf Erfüllung der Vereinbarung im Kaufvertrag bestehen  -  doch was im Ergebnis heraus kommt ist unbestimmt. Sie sollten hier entweder dem Notar sprechen  -  was Sie tun können oder anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
    Besser ist es, wenn eine Vertragserfüllungsbürgschaft bei Unterzeichnung des Kaufvertrages mit vorgelegt wird.

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