KfW40 Rückzahlung der Risikoprämie
BAU-Forum: Baufinanzierung

KfW40 Rückzahlung der Risikoprämie

Hallo liebe Forumsteilnehmer,
günstige Zinsen sichernd, steht unser Kfw40 Kredit zur Disposition.
Der Kredit kann jederzeit außerplanmäßig getilgt werden. Dafür wurde neben einer Bearbeitungsgebühr eine sog. Risikoprämie in Höhe von 1.000 € vorab entrichtet.
Eindeutig ist folgendes: Zahlen wir den Kredit vor Ablauf der Zinsfestschreibung (10 Jahre) zurück ist die Risikoprämie definitiv futsch..
Was ist aber bei braver Vertragserfüllung?
Hier der genaue Wortlaut aus den KfW Vertrag:
Das Disagio umfasst u.a. eine Risikoprämie für das Recht zur außerplanmäßigen Tilgung des Kredites während der Zinsfestschreibung.
Die Risikoprämie wird bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredites nicht  -  auch nicht teilweise  -  erstattet.
Die Abzugsbeträge beinhalten luafzeitunabhängige Gebühren und werden bei vorzeitiger Tilgung des Kredites nicht erstattet.
Für mich heißt das im Umkehrschluss, das die Prämie bei Vertragserfüllung erstattet werden muss.
Meine Hausbank, die mir den KfW Vertrag vermittelt hatte und nun Zwecks Anschlussfinanzierung mit mir verhandelt, ist der Meinung das diese Prämie so und so fustch ist.
Was ist Ihre Meinung dazu? Eventuell haben ja auch andere Forumsteilnehmer auch einen KfW40 oder KfW60 Kredit ...
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Zeeck
  1. Den Grund haben Sie schon zitiert ...

    => Das Disagio umfasst u.a. eine Risikoprämie ... für das Recht ... zur außerplanmäßigen Tilgung des Kredites während der Zinsfestschreibung.
    Das Recht haben Sie ja, ob Sie es in Anspruch nehmen ist ist egal.
    Es ist so deutlich und präzise im Vertrag geregelt, dass ich nicht den leisesten Zweifel hege, es wäre überhaupt ein Umkehrschluss möglich.
  2. Überbestimmt ...

    Hallo Herr Witzgall,
    vielen Dank für Ihren Beitrag.
    Wenn ich mein Recht nicht in Anspruch nehme, gibt es also nichts zurück ...?
    Wozu wird dient dann der Satz mit dem Wortlaut "Die Risikoprämie wird bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredites nicht  -  auch nicht teilweise  -  erstattet", wenn es doch sowieso nichts zurückgibt, egal ob das Recht in Anspruch genommen wird?
    Sinnvoller und vor allem eindeutiger wäre dann doch ein Wortlaut wie: ... Die Risikoprämie wird nicht erstattet ...
    Mit freundlichen Grüßen
    Oliver Zeeck
  3. kreativ

    Herr Zeeck
    Weshalb Ihr Vertragspartner solche Formulierungen hat, müssen Sie ihn selbst fragen (berichten Sie hier bitte?). Aber verstanden haben Sie die Antwort von Alfred Witzgall doch, oder?
    Bei anderen Kreditinstituten wäre es eine Vorfälligkeitsentschädigung, die im "Fall einer Fälle" zu löhnen wäre und hier wurde halt eine andere  -  ständige  -  Einnahmequelle gewählt. Nennt sich "kreativ" ...
    Gruß
  4. es wird auch Kreditnehmer geben ..

    welche auf die Idee kommen könnten. "Wenn ich z.B. nur den halben Kredit vorzeitig tilge, müsste ich doch auch die halbe Risikoprämie zurückbekommen. Alle derartigen Formulierungen haben eine Vorgeschichte. Bestimmt ist diese Überlegung seitens eines Kreditnehmers schon mal vorgekommen. Deshalb wurde es womöglich so verfasst.
    Die Prämie wird dadurch mangels Laufzeitunabhängigkeit in der letzten Phase verhältnismäßig teuer.
    Ich gehe jetzt nur von den geschilderten Formulierungen aus. Über die Originalunterlagen verfüge ich natürlich nicht.
  5. Danke!

    Vielen Dank für Ihre ("leider") überzeugenden Beiträge.
    Werde mal versuchen ein Statement seitens KfW zu erhalten.
    Vielleicht wird das Amtsdeutsch für Privatpersonen zukünftig etwas eindeutiger.
    Gruß
    Oliver Zeeck
  6. Hat sich etwas verändert?

    Aktuell:
    "Außerplanmäßige Tilgung
    Sie können während der ersten Zinsbindungsfrist ohne zusätzliche Kosten Teilbeträge Ihres Kredits jederzeit zusätzlich zu den regelmäßigen Tilgungszahlungen zurückzahlen. Das gilt natürlich auch für das gesamte Darlehen. "
  7. JDB

    Ziffer 5, letzter Satz im ersten Absatz.
    Es gibt halt verschiedene Arten Darlehen bei der KfW ...
    Gruß
    Klaus

  8. @ Oliver Zeeck

    Hallo Herr Zeeck,
    hat sich in der Zwischenzeit etwas getan? Hatten Sie mit der KfW Kontakt?
    Neugierige Grüße
  9. Schwieriger Kontakt ...

    Meine Hausbank hat (verständlicherweise?) wenig bis gar kein Interesse sich in Sachen Eindeutigkeit/Zweideutigkleit der Vertragsformulierung um etwas zu kümmern.
    Seitensd KfW hatte ich bislang nur oberflächliche Antworten erhalten: Das ist eben so, das haben wir schon immer so gemacht ... Sie sind der erste der das nicht Begriffen hat ...
    An die juristisch kompetenten Mitarbeiter komme ich bislang nicht heran. Meine Motivation ist aber auch stark geschmälert, ersten weil es nach einhelliger Meinung eine eindeutige Angelegenheit zu sein scheint und zweitens ich für mich immer den Anspruch hatte juristisch einigermaßen auf der Höhe zu sein. Hochmut kommt eben vor dem Fall ...
    Diesbezüglich habe ich natürlich auch wenig Ambitionen, aus Verbraucher Sicht diesen (für meine Begriffe) schwammigen Passus anzufechten. Die anderen Leser jedenfalls scheinen dieses Juristendeutsch besser verstanden zu haben ...
    Wenn sich etwas grundlegend Neues darstellen sollte, melde ich mich aber auf alle Fälle.

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