Eigenheimzulage  -  Nutzen Lasten Wechsel 30.12 => 04-01
BAU-Forum: Baufinanzierung

Eigenheimzulage  -  Nutzen Lasten Wechsel 30.12 => 04-01

Hallo Zusammen,
in Puncto Eigeheimzulage habe ich ein Frage an euch!
Kaufvertrag: 21.11.2004
Überweisung: 30.12.2004
Ankunft beim Veräußere: 04.01.2005
Antrag beim Finanzamt: 11.11.2005
Nun ... ich habe mit dem Kaufvertrag am 21.11.04 ein Eigenheim erworben. Ich gab die Überweisung am 30.12.04 frei. Jedoch erhielt der Veräußer den Betrag erst am 04.01.2005 und rechnete zum Stichtag den Nutzen und Lasten ab (Wirtschaftlichen Übergang). Die Zwischenzeit lag das Geld irgendwo auf der Welt:)
Meine Frag dazu: Wieviel Jahre Anspruch habe ich auf die Staatliche Zulage? 7 oder 8 Jahre? Welcher Datum ist nun mein Nutzen und Lasten Wechsel?
Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.
  • Name:
  • Maximilian
  1. Mehr Input bitte

    Wie ist der Nutzen/Lasten-Wechsel im Kaufvertrag genau formuliert?
  2. Und was mich noch interessiert

    Wann sind Sie denn eingezogen und weshalb stellen Sie für 2005 einen Eigenheimzulage-Antrag beim FA? Dann lässt sich eventuell was zur Frage sagen.
  3. Hallo, Eingezogen sind wir erst im Mai 2005 ...

    Hallo,
    Eingezogen sind wir erst im Mai 2005 und stellten den Antrag im November 2005.
    Im Kaufvertrag ist dies Formuliert:
    "Der Besitz und die Nutzungen, die Gefahren und die Lasten einschließlich aller Verpflichtungen aus den Grundbesitz betreffende Versicherungen sowie die allgemeinen Verkehrspflichten gehen mit der Kaufpreiszahlung auf die Käufer über"
    Der Käufer hat aber am 04.01 sein "Geld" bekommen.
    MfG
  4. Ach so hatte ich übersehen

    war der Wechsel 2004/2005, war auf dieses Jahr aus. Nehme mal an, Sie haben schon den FA-Bescheid für nur sieben Jahre Eigenheimzulage vorliegen und müssen jetzt die Widerspruchsfrist wahren. Eventuell kann Ihnen ja der Notar weiter helfen. gewöhnlich schreibt er den Verkäufer an und bittet ihn mitzuteilen, wenn der KP eingegangen ist. Eventuell gibt es ja in der Akte ein Schreiben des Verkäufers in dem es heißt" ... ist am 04.01.05 eingegangen. Auch ihre Bank könnte ihnen weiterhelfen, eventuell sogar der Kontoauszug. Lassen Sie sich doch den Zeitpunkt der Abbuchung durch Ihre Bank bestätigen. Wenn Sie Glück haben war es erst 2005. Gerade zum Jahresende gibt es bei den Banken bestimmte Spielregeln, bis wann Überweisungen angenommen werden. Und zum Wechsel 04/05 hatte ich selber damit zu kämpfen. Habe noch versucht meine USt. in 04 zu überweisen, habes aber online 30 min zu spät raus geschickt (glaube auch am 30.12.). Gebucht wurde erst 2005, also Ausgabe erst für 05, obwohl ich es noch nach 04 schieben wollte. Sieht hier beinahe identisch aus!
  5. Termin im vertrag

    Foto von Oliver Kettig

    Hallo,
    ist denn im Kaufvertrag nicht festgelegt, wann die Kaufsumme bezahlt werden muss?!
    Grüße
  6. Gewöhnlich innerhalb von

    7  -  14 Tagen nach Aufforderung vom Notar, die er rausschickt, wenn ihm alle für die Umschreibung erforderlichen Genehmigungen vorliegen!
  7. Gewöhnlich

    Foto von Oliver Kettig

    Hallo Herr Jähn,
    "gewöhnlich" mag ja stimmen  -  aber interessat wäre ja auch der genaue Wortlaut im speziellen Falle Maximilians. Na ja, vielleicht kommt die Info ja noch ...
    Grüße
  8. Hallo, zur Euren Fragen ... Ein exakter Termin für ...

    Hallo,
    zur Euren Fragen ...
    Ein exakter Termin für die Überweisung der Kaufsumme würden im Kaufvertrag nicht ausdrücklich vereinbart. Wie Herr Kettig erwähnt hat hatte wir eine Frist von 14 Tagen für die Überweisung nach erhallt der Aufforderung des Notor. Das ist eigentlich nicht das Problem.
    Wichtiger für uns wäre ob, wir jetzt nun Zahlungen für 7 oder 8 bewillgit werden.
    Trotzalle Danke für Eure Beiträge..
    MfG
  9. Es kommt womöglich auf einen einzigen Tag an

    vielleicht jetzt übertrieben.
    Aber da geben sich die Herren Jähn und Kettig alle erdenkliche Mühe, dies zu präzisieren, nur es kommt nichts dabei rüber.
    Es wäre schon geholfen, wenn Sie den Ablauf chronologisch geschildert hätten.
    Aber, es bleibt Ihnen ja noch der Weg zum Finanzamt. Die sagen Ihnen genau, ob gezahlt wird oder nicht. Dann ist es aber schwer noch evtl. nachzuargumentieren. Haben Sie das verstanden!
    Auch wir sind hier sehr interessiert, wie so manche Fälle ausgehen. Nur Stelle ich immer wieder fest, dass keine Rückmeldung mehr kommt. Schade, es wäre für uns auch eine kleine Entlohnung, mit etwas mehr Wissen versorgt zu werden.
    Mich hätt z.B. interessiert, wann der Notar genau die Aufforderung an Sie gestellt hat. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass dies erst zum 30. Dezember geschehen ist.

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