höhere Tilgung oder Sondertilgungen
BAU-Forum: Baufinanzierung

höhere Tilgung oder Sondertilgungen

Hallo zusammen,
ich habe eine Angebot vorliegen über einen Darlehensbetrag von 230'000 €.
Zinssatz nom. 3.78 %
Zinssatz eff. 3.85 %
(bei der LBBW)
Sondertilgung 10'000 pro Jahr
Bereitstellungszinsen ab 6. Monat
Momentan habe ich 1 % Tilgung ausgemacht, bin mir jetzt aber nicht sicher, ob nicht lieber 2 % ausmachen soll.
Ist es geschickter nur 1 % abzuzahlen und die Sondertilgung zu nutzen (mehr Sicherheit, weil mehr Geld im Monat zur Verfügung), oder die Tilgung zu erhöhen und dann halt weniger sondertilgen.
Wie sind diese Konditionen im momentanen Marktvergleich?
Vielen Dank und Gruß
Maik Bucher
  1. Regeltilgung verbilligt Darlehen

    Hallo Herr Bucher,
    ob Ihnen persönlich eine höhere Regel- oder lieber eine entsprechende sondern-Tilgung liegt, das müssen Sie selbst beurteilen. Kann Ihnen niemand abnehmen.
    Sie haben vergessen, die Laufzeit anzugeben, aber ich gehe mal von 10 Jahre aus?
    Je höher die Regel-Tilgung, desto niedriger ist der Zins. Fragen Sie doch mal VERSCHIEDENE Banker, was das ausmacht. Bei 2 anstatt von 1 % Regeltilgung wird somit die Zinszahlung über die gesamte Laufzeit auch ohne Sondertilgung schon günstiger. (Grund: Auch Ihre Bank refinanziert sich und verkürzt durch eine höhere Regeltilgung die Laufzeit des Darlehens)
    Ob das Angebot günstig ist, hängt von weiteren Faktoren ab. Aber, da bin ich mir zu 100 % sicher, das haben Sie schon selbst geprüft und erfahren.
    Gruß
  2. "Tilgung" = Tilgung

    ich spendiere dem Wort noch ein "l" ...
  3. Also

    Vielen Dank für die rasche Antwort,
    ja. 10 Jahre Laufzeit.
    also bei 2 % Regeltilgung macht das am Zinssatz 0.02 % aus. Ich glaube ich werde trotzdem mal mit 1 % fahren, da ich monatlich einfach auf der sichereren Seite bin, was meine Ausgaben angeht. Hoffentlich habe ich die Disziplin, monatlich für die Sondertilgungen auf die Seite zu legen ...
    Gruß
    Maik Bucher
  4. Wenn Sie die Immobilie auch bei einem aktuellen Zinssatz von 4 oder 5 % finanziert hätten (wir hatten auch schon wesentlich mehr), könnte man sich ja überlegen, ob die höhere Regeltilgung PLUS die mögliche Sondertilgung nicht ein gangbarer Weg wären. Zumindest die ersten 8 Jahre (oder hat ein gewiefter Darlehensverkäufer die Eigenheimzulage schon "verbraten" ...)

    Wenn Sie die Immobilie auch bei einem aktuellen Zinssatz von 4 oder 5 % finanziert hätten (wir hatten auch schon wesentlich mehr), könnte man sich ja überlegen, ob die höhere Regeltilgung PLUS die mögliche Sondertilgung nicht ein gangbarer Weg wären. Zumindest die ersten 8 Jahre (oder hat ein gewiefter Darlehensverkäufer die Eigenheimzulage schon "verbraten" ...)
    Erlauben Sie mir aber die Frage, weshalb Sie wenige Minuten NACH Stellung Ihrer Forumsanfrage bereits wissen, wie Sie sich festgelegt haben?
  5. tja ...

    nein. die Eigenheimzulage wurde nicht verplant, da ich bis heute nicht weiß, ob ich diese überhaupt noch bekomme.
    Warum ich die Antwort schon weiß?
    Ich habe mir die Kosten mit und ohne Sondertilgung und mit 1 % und 2 % Regeltilgung durchgerechnet (bei 3.76 %, bzw. 3.75 % laut neuestem Angebot).
    Zinskosten bei 1 % ohne Sondertilgung (bis Ende Zinsbindung):
    81'600 €
    Zinskosten bei 1 % mit jährlich 2'500 Sondertilgung (bis Ende Zinsbindung):
    76'900 €
    Zinskosten bei 2 % ohne Sondertilgung (hier: 3.75 %):
    76'500 €
    klar, ich fahre mit 2 % günstiger (mit evtl. Sondertilgung noch günstiger). Aber ich habe Angst, dass mir die 190 € mehr bei 2 %iger Tilgung zu sehr weh tun. Der Spielraum monatlich ist einfach größer.
    Aber sowieseo: Eigentlich wird einem ja schlecht, bei diesen Beträgen ...
  6. Überlegung

    Genau vor diesen Überlegungen standen wir auch sehr lange und haben wildeste Excel-Dateien erstellt und gerechnet.
    Am Ende haben wir uns dafür entschieden, die monatliche Belastung so niedrig wie möglich zu halten (sprich 1 % Tilgung zu vereinbaren) und alles, was daneben "abfällt" anzusparen. Dafür haben wir unter anderem einen relativ großen Bausparvertrag abgeschlossen, der am Ende der Zinsbindung einen ordentlichen Teil ablöst. Diese Kosten sind fest eingeplant und stellen auch kein größeres Problem dar.
    Sollte daneben noch mehr übrig bleiben, so wird das auf die hohe Kante gelegt und ebenfalls zur Ablösung des Darlehens verwendet bzw. als Notgroschen, falls etwas unvorhergesehens passiert (z.B. Auto bricht zusammen)
  7. Wilde Überlegungen eines Informatikers?

    ;-)
    Spaß beiseite, obwohl, ein Schmunzeln konnte ich mir beim Durchlesen nicht verkneifen.
    Trotzdem, Herr Ballhause, die Logik Ihrer Idee erschließt sich mir nicht so richtig. Einerseits war Ihr Wunsch, eine recht niedrige Monatsbelastung durch die 1 %ige Tilgung zu erreichen. Dann wurde aber gleichzeitig ein großer Bausparvertrag (BSV) abgeschlossen. Bis hier ist es ja noch nachvollziehbar (ohne jetzt eine Bewertung darüber vornehmen zu wollen), wenn dadurch ein möglicher Zinssprung nach oben abgefedert werden soll (durch den Garantiezins des BSV). Nur: Dieser BSV wird bei Ihnen mit monatlichen Beträgen, die mal übrig oder nicht übrig sind, angespart. Und durch dieses Zufallsprinzip der unregelmäßigen Einzahlungen soll der Vertrag auch noch gerade >>dann<< zuteilungsreif werden (schon die Zuteilung ist ja nicht terminlich garantiert), wenn die Zinsbindung des Annuitätendarlehen ausläuft.
    Das sind mir zu viele?
    Laienmeinung, wie immer ...
    Gruß

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