Eigenheimzulage 05 oder 06?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Eigenheimzulage 05 oder 06?

Hallo!
Wir bauen und werden bis Weihnachten Schlüsselübergabe haben, sodass der Umzug noch in diesem Jahr stattfindet. sollten wir uns noch in diesem Jahr ummelden und die Eigenheimzulage beantragen oder erst im Januar?
Ein Berater der Bank meinte, dass 2006 sinnvoller wäre. So hätten wir die Eigenheimzulage bis 2013 sicher, was unseren Monatsetat entlasten würde (Frau noch wegen Kinder zu Hause und erst in ein paar Jahren wieder 2 Einkommen). Ansonsten müssten wir schon ab 2012 auf die EZH verzichten. Ein Freund und auch ich selbst können das nicht nachvollziehen. Die EZH von 2005 können wir ja entweder als Sondertilgung nutzen oder schon für die weiteren Raten zurücklegen. Außerdem: Gibt es im Januar überhaupt noch die EZH? (Der Banker meinte, dazu der Zeitpunkt des Bauantrages zählt und nicht der Einzugstermin).
Gruß, Klaus
  1. Wenn die Bank so mit Deinem Geld umgeht

    wie sie zur Eigenheimzulage berät, solltest Du dringend die Bank wechseln!
    Ihr müsst Euch in diesem Jahr ummelden, um 8 Jahre die Eigenheimzulage zu bekommen, sonst tappt Ihr in die so genannt Neujahrsfalle und bekommt nur noch für 7 Jahre die Eigenheimzulage (bitte rechtzeitig losgehen, nicht das Euer Meldeamt Weihnachtsferien macht).
    Wenn Ihr Sondertilgung vereinbart habt, dann gleich weg mit ein paar Schulden. Ihr bekommt das Geld sowieso erst ca. Februar 2006 ausgezahlt, solange kann die Bearbeitung dauern.
    Derzeit zählt für den Anspruch auf Eigenheimzulage noch der Zeitpunkt des Bauantrages, wenn aber das Eigenheimzulage-Gesetz gekippt wird, weiß man bei der heutigen Politik nicht, ob nicht doch eine quasi Rückwirkung erfolgt, in dem man sagt ab 2006 werden keine Anträge mehr bearbeitet. Bei der derzeitigen Lage würde ich auch den Eigenheimzulage-Antrag noch in diesem Jahr stellen, auch wenn für die Antragsstellung nach jetzigen Maßstäben noch 2006 ausreicht, ABER IHR müsst 2005 UMGEMELDET sein!
  2. Was passiert bei Fertigstellung im nächsten Jahr?

    Da habe ich doch auch gleich mal eine Frage dazu. Unser Fall ist ähnlich, nur werden wir erst im Januar/Februar bezugsfähig/abnahmefähig sein. Baubeginn im Oktober (wir werden zum Zeitpunkt des Einzuges nur das EGAbk. fertig haben, OGAbk. folgt später).
    Wäre es dann ratsam sich trotzdem schon im Dezember umzumelden und Gardinen in den Rohbau zu hängen? (bildlich gesprochen) Oder würde in dem Fall die "Neujahrsfalle" nicht zutreffen?
  3. Neujahrsfalle ...

    schlägt zu, wenn Fertigstellung (hier beginnen die acht Jahre Eigenheimzulage-Anspruch) und Einzug (ab hier hat man Anspruch auf Zahlungen) in verschiedenen Jahren. Fertigstellung und Einzug in 2006 ist also nicht betroffen.
    Ob die Politik mit irgendwelchen rückwirkenden Entscheidungen für Chaos sorgt, kann wohl nie ganz ausgeschlossen werden, ist aber wohl eher unwahrscheinlich.
    Von einer Vortäuschung eines Einzug kann wohl nur abgeraten werden. Dies kann ernste Konsequenzen haben.
  4. Was bedeutet Fertigstellung eines Neubaus (Einfamilienhaus)?

    Hallo,
    ist es richtig, dass Fertig heißt:
    Alles außer Tapeten und Bodenbeläge ist fertig?
    Will sagen: Wenn ich mir z.B. keine Toilettenschüssel einbauen lasse, ist das Haus (noch) nicht fertig?
    Siehe Link  -  letzter Beitrag:
  5. Warum u.U. ein "Einzug" vor Fertigstellung sinnvoll sein kann.

    Hallo zusammen,
    für die Eigenheimzulage ist noch ein weiterer Punkt zu beachten, die Bemessungsgrundlage der positiven Einkünfte.
    Die Grenze liegt derzeit bei 70.000 € für Alleinstehende und bei 140.000 € für Verheiratete in Summe. D.h. man muss im Jahr des Einzugs und im Jahr zuvor unter dieser Grenze liegen. Für Doppelverdiener kann es da schon mal eng werden.
    Berücksichtigt man zukünftige Gehaltserhöhungen und Tariferhöhungen etc. wäre es Pech wenn man im Grenzbereich leer ausgeht.
    Deshalb mein Tipp: So schnell wie möglich ummelden, noch dieses Jahr!
  6. Würde mir statt der Toilettenschüssel

    den Heizkessel erst im Januar setzen lassen, die übrige Anlage kann ja fertig sein, das ist von der Arbeit irgendwie schlüssiger, letztlich aber wohl auch etwas Ermessensfrage des Finanzamtes bzw. Sachbearbeiterers, was er durchgehen lässt.
  7. 140000

    als Doppelverdiener? Dazu zählt nur ein auserwählter Anteil
    der Erwerbstätigen. Die große Masse "Normalos" sind davon weit
    entfernt.
  8. im doppeljahr

    war das glaube ich, also 35 pro Jahr für jeden ...
    wenn es überhaupt 140 sind ...
    Gruß Roland
  9. Also habe ich doch nicht ganz verkehrt gelegen!

    Danke für die schnellen Antworten. Das kam mir auch gleich seltsam vor. Also doch Ummeldung 05. Die Bank kann/werde ich trotzdem nicht wechseln (sehr gute Konditionen und die Finanzierung läuft ja bereits.)
    Noch mal eine Frage wegen der Ummeldung: Wenn sich einer ummeldet und das Haus ist in einem bewohnbaren Zustand, dann kann ich mir kaum vorstellen, dass einer rund geht und klingelt um nachzuprüfen, oder? Ich denke nur bei Rohbau oder offensichtlich unbewohnbarer Baustelle könnte es Probleme geben.
    Unsere Jungs von der Stadt rücken garantiert nicht aus und auch beim Finanzamt wären die durch Hausbesuche vor Neujahr doch hoffnungslos überfordert.
    Gruß Klaus
  10. Das sind die Kleinigkeiten, die unser Staat nicht hinkriegt

    Warum schafft man es nicht, einen Kriterienkatalog aufzustellen und von offizieller Seite einen Prüfungstermin beim gmeldeten Einzug vorzunehmen.
    Der Beschiss wär deutlich geringer, es gäbe weniger dumme Ehrliche und eine annähernde Gleichbehandlung.
    Noch besser natürlich endlich diesen unsäglichen Sch ... abzuschaffen.
  11. Auto ummelden

    Foto von Oliver Kettig

    @Alfred
    Wenn der Staat das hinbrächte würden nur alle wieder über die überbordende Bürokratie mit immer neuen Richtlinien und Gängelung des Individuums schimpfen. Ansonsten hast Du natürlich Recht ;-)
    @Fragesteller
    Melden Sie auch das Auto um, gerüchteweise habe ich davon gehört, dass das ein Kriterium des FAs ist. Und stellen Sie sich doch auf Besuch ein, ich kenne zumindest einen Fall aus dem Freundeskreis, wo die Beamten tatsächlich vor Ort waren.
    Grüße

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