Notarkosten in Ordnung
BAU-Forum: Baufinanzierung

Notarkosten in Ordnung

Hallo!
Wir haben gerade ein Grundstück von einer Gemeinde gekauft. Der Vertrag wurde natürlich beim Notar geschlossen. Außerdem wurde eine Grundbuchbestellung für die Bank ausgefüllt. An sich hatte ich mit den üblichen 1,5-1,7 % der Verkaufssumme kalkuliert. Allerdings fällt die Rechnung doch höher aus.
Das neben dem reinen Grundstückspreis (40.000,-) auch noch die vertraglich vereinbarten Kanalanschlussgebühren berechnet werden ist ja evtl. noch in Ordnung. Hinzu werden aber noch 2.500 für eine Bauverpflichtung kalkuliert. Auch die Grundbuchbestellung fällt mit fast 400,- Gebühren sehr hoch aus. So kommen wir auf ca. 850,- Gesamtkosten. Kalkuliert waren (mit Puffer) 780,-. Es geht mir nicht um die 70,- €. (Da lohnt sich auch kein Streit mit einem Anwalt.) Allerdings würde es mich doch interessieren, wie seriös solch eine Kalkulation ist.
Gruß, Hans-Werner
  1. Sie meinen mit Grundbuchbestellung ...

    Sie meinen mit Grundbuchbestellung wahrscheinlich eine Grundschuldbestellung für die Bank. Hier wäre es interessant zu wissen, wie hoch denn diese war. Im übrigen, wer sagt denn was von 1,7 %? Der Bausparkassenvertreter? 1,5 % von der Gesamtsumme (also Grundstück plus Grundschuld minus EKAbk.) wäre realistischer gewesen ...
  2. minus EK? ... wieso?

    Warum EKAbk. nochmal abziehen. Die Grundschuld ist doch nur für den Fremdkredit, oder sehe ich da was falsch?
  3. Wir meinen beide das Gleiche Alfred ...

    Wir meinen beide das Gleiche Alfred er beurkundet seine "Schulden" und nicht auch noch sein EKAbk.. Beispiel: 40 k€ + 200 k€ = 240 k€ 50 k€ hat er selbst, also beurkundet er 190 k€ Grundschuld
  4. Rechnung geht nicht auf!

    Ja, Sie haben natürlich recht: Es handelt sich um eine Grundschuldbestellung. Die Rechnung kann ich allerdings nicht nachvollziehen. Bei einer angenommenen Gesamtsumme von 100.000 € (z.B. 50.000 + 100.000  -  50.000 EKAbk.) käme man ja schon auf 1.500 € Gebühren. Das passt irgendwie auch nicht. Also wenn ich mich nur auf die reinen Grundstückskosten beziehe liegt der Tarif des Notars unter 2 %. Das ist mehr als in der Literatur und von dem Bankberater angesetzt, aber vermutlich im gesetzl. Rahmen. Aber sollte es nur bei diesen Mehrkosten bleiben könnte ich mich vermutlich glücklich schätzen. Mal abwarten, was noch kommt.
    Gruß, Hans-Werner
  5. Klarheit schafft nur ein Blick auf die Rechnung des Notars

    denn dort steht alles drauf. Ansonsten wird es ein Ratespiel.
  6. kein fester Prozentwert

    Soviel ich weiß, werden die Gebühren nach einer Tabelle berechnet. Da gibt es keinen festen Prozentwert, sondern die Gebühren sind bei kleinen Verkaufssummen prozentual höher als bei großen.

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