Anders geplant: Straßenreinigunsgebühr
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Anders geplant: Straßenreinigunsgebühr

Hallo,
vielleicht passt der folgende Beitrag nicht ganz in diese Rubrik. Aber immerhin geht's um's liebe Geld und eine bessere Rubrik habe ich hier nicht gefunden.
In Frankfurt gibt's seit 2005 neue Straßenreinigungsgbühren. Heute kam er nun der neue Bescheid ins Haus geflattert und zeigt mir eine Erhöhung von über 130 %!
Die neuen Bemessungsgrundlagen für Straßenreinigung beziehen ab 2005 nicht mehr nur die an die Erschließungsstraße angrenzende Grundstücksseite ein, sondern die gesamte Grundstücksfläche.
Das halte ich für recht fragwürdig, denn unabhängig von der Grundstückstiefe bleibt das zu reinigende Straßenstück an der sogenannten Frontlänge stets genauso groß.
Darüber hinaus gilt aber eine Tiefenbegrenzung von 50 Metern. Es werden also nur die ersten 50 Tiefenmeter eines Grundstückes für die der Bemessungsgrundlage errechnete Fläche herangezogen. Nach meinem Verständnis werden dadurch Eigentümer von kleinen Grundstücken gegenüber Eigentümern von Großgrundstücken benachteiligt, da sie im Verhältnis mehr Gebühren entrichten müssen. Dies könnte möglicherweise nicht dem Gleichberechtigungsgrundsatz entsprechen.
Die Frage lautet daher, ob diesbezüglich irgendwo ähnliche Überlegungen bekannt wurden oder wo ich danach suchen kann. Schließlich, wenn nur der Anschein des Widersrpuches gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz aufkommt, könnte ich mit eine Welle von Klagen von Grundstückseigentümern gegen die Stadt Frankfurt vorstellen. Und ich wäre dann sicher auch dabei.
Vorab dankend verbleibe ich
mit vielen Grüßen,
  1. spezieller Fall, auch individuell zu klären

    Wenn sich die Gebühren geändert haben, gibt es dazu meist auch einen Verwaltungsakt (Neuerstellung bzw. Änderung einer Beitrags-Gebührensatzung), der dies begründet.
    Dagegen gibt es in der Regel die Möglichkeit des Widerspruchs, da üblicherweise dazu auch ein Bescheid ergeht.
    Hilfe darüber hinaus erhalten Sie dann wie sonst von Juristen, bzw. Sie klären dies einfach einmal durch einen Termin in der Stadtverwaltung.
    Von wem stammen denn die " freundlichen Grüße? "

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