Auflösung Bausparvertrag zur Anschlussfinanzierung = schädliche Verwendung
BAU-Forum: Baufinanzierung

Auflösung Bausparvertrag zur Anschlussfinanzierung = schädliche Verwendung

Hallo zusammen! Ich habe bei der Schwäbisch Hall im Jahr 2010 eine Riesterfinanzierung (Bausparvertag + Tilgungsaussetzungsdarlehn) zur Finanzierung unseres Einfamilienhauses abgeschlossen. Aufgrund des rapide gesunkenen Zinsniveaus habe ich nach 10,5 Jahren von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und für die Anschlussfinanzierung ein Annuitätsdarlehn bei der Commerzbank abgeschlossen. Das Guthaben des Bausparvertrages wurde zur Sondertilgung des Tilgungsaussetzungsdarlehn genutzt und von der Schwäbisch-Hall direkt verrechnet. Die verbliebene Restschuld hat die Commerzbank mit dem Anschlussdarlehn beglichen.

Die Schwäbisch-Hall mir bei der Abwicklung der Umschuldung mitgeteilt, dass durch die Kündigung eine schädliche Verwendung des Bausparvertrags vorliegt und die vom Staat in den Vertrag eingezahlte Wohnungsbauprämie an das Finanzamt überwiesen. Mein rechtzeitiger Einspruch und meine Argumentation, dass das Bausparguthaben durch die Sondertilgung sehr wohl wohnwirtschaftlichen Zwecken (selbstbewohnte Immobilie) dient, wurde mehrfach nicht gefolgt.

Mir bleibt nur noch der Gang zum Anwalt (Rechtschutzversicherung vorhanden). Bevor ich jedoch entsprechende Kosten produziere, wollte ich Euch einmal nach Eurer Meinung fragen.

Vielen Dank vorab und freundliche Grüße

  • Name:
  • Markus
  1. Auflösung Bausparvertrag

    Ich kenne die aktuellen Bedingungen beim BSV nicht. Aber ich bin überzeugt, dass die Mitarbeiter der BSK richtig gehandelt haben.

    Eine zweite Meinung könnte man sich evtl. beim Finanzamt holen. Aber die Mitarbeiterinnen kenne ich nur als sehr unfreundlich, gelegentlich auch unwissend. Die Mitarbeiter der Sparkasse wussten es besser als die "Sondersachbearbeiterin! " vom FA! Letztlich habe ich den ganzen Schriftwechsel in meiner Unwissenheit und Hilflosigkeit ans Finanzministerium geschickt. Da kam dann nach etlichen Wochen ein Brief von der OFD: "Wir bitten um Entschuldigung. "

    Fachkundige Männer gibt es heute am FA nicht mehr bei den normalen Arbeitnehmern. Die Damen sind gerne bereit, zum Wohle des Staates zu entscheiden und sich damit keinen Vorwurf einzuhandeln. Auf diese Weise kann man auch die schwarze Null erreichen.

    Mit dem BSV plus einem Kredit mit Tilgungsaussetzung haben Sie bereits einen großen Fehler begangen. Ich wurde durch einen Zeitungsartikel in der FAZ, von Herrn Loomann, darauf aufmerksam. Mit einer FAX-Nummer kann ich Ihnen den Artikel zukommen lassen.

    Bei dieser Kreditgestaltung bekommen Sie geringe Guthabenzinsen bei der BSK, die dazu noch steuerpflichtig sind, und bezahlen gleichzeitig Sollzinsen auf den Kredit ohne Tilgungsmöglichkeit.

    Zusammengefasst bezahlen Sie Zinsen auf ihr eigenes Geld.

    Der Mitarbeiter bei der SPARDA-Bank meinte nur, das machen sie doch alle.

    In der Tat haben sich die Banken damals alle eine BSK angebunden oder eine eigene BSK gegründet.

    Ich habe damals die Daten im Artikel nachgerechnet und Kontakt dazu mit Herrn Loomann aufgenommen weil die Zahlen nicht stimmten.

    Der Nachteil für den Kreditnehmer war letztlich noch deutlich größer als im Artikel angegeben. Der Kunde zahlt mit dieser Konstruktion fast zwei Jahre länger an seinem Kredit als bei einer normalen Tilgungshypothek. Das ist vermutlich mehr als die Zahlung an das Finanzamt.


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