Abtrittserklärung aus Guthaben
BAU-Forum: Baufinanzierung

Abtrittserklärung aus Guthaben

Hallo,

ich habe ein kleines Problem mit der Finanzierung vom Haus. Wir wollen das komplette Haus bar bezahlen bzw. das Sparbuch meiner Eltern wird geplündert. In Heutiger Zeit macht es einfach keinen Sinn zu sparen.

Mein Generalunternehmer bzw. Bauunternehmen will, dass ich eine Abtrittserklärung aus Guthaben unterschreibe. Davon habe ich natürlich vor dem Vertragsabschluss nichts gewusst. Alternative kann ich auch eine Bankbürgschaft machen und das will ich auf keinen Fall.

Die Abtrittserklärung hat diesen Text:

Dieses vorausgeschickt, trete/n ich/wir hiermit meinen/unseren Anspruch auf Auszahlung des vorgenannten Guthabens bis zur Höhe des vorgenannten Festpreises / Abtretungsbetrages erfüllungshalber an die Firma ... ab und weisen die Bank hiermit unwiderruflich an, das abgetretene Guthaben nur noch an die Firma ... auszuzahlen, und zwar jeweils nach Aufforderung des/der Bauherren gegen Vorlage von Teilrechnungen gemäß vertraglichem Zahlungsplan sowie gegen Vorlage von Mehrleistungsrechnungen. Die Teil- bzw. Mehrleistungsrechnungen werden vom Bauherrn abgezeichnet. Der Anspruch verringert sich um vorgenommene Zahlungen vorgenannter Rechnungen an die Firma ... Wenn und soweit die Bank das Guthaben ganz oder teilweise an mich/uns auszahlen sollte, verpflichte/n ich/wir mich/uns, die Firma ... hiervon unverzüglich zu unterrichten.

Mir wurde gesagt, dass so eine Abtrittserklärung unüblich ist, aber ein Haus bar zu bezahlen auch und nicht so oft vorkommt.

Problem ist nur, dass meine Hausbank keine Abtrittserklärung mit Bedingungen (wie in meinem Fall) macht.

Jetzt weiß ich irgendwie nicht weiter.

Kennt vielleicht irgendwer solche Abtrittserklärung und weiß vielleicht welche Bank so was mitmachen würde.

Vielen Vielen Dank

Gruß

  • Name:
  • Jan
  1. Hallo, wir haben unser Haus auch komplett ...

    Foto von Josef Schrage

    Hallo, wir haben unser Haus auch komplett Hallo,

    wir haben unser Haus auch komplett aus einem Bankguthaben bezahlen können.

    Alle Unternehmer und Handwerker haben ihr Geld unverzüglich sofort am Tage der Rechnungsstellung erhalten.

    Es gab keine Mehrpreise oder Nachforderungen da vorher alles sehr genau vertraglich festgelegt war.

    Einen Unternehmer oder Handwerker mit der besagten Forderung hätte ich vom Grundstück gejagt ...

    Gruß

  2. Wir bauen mit Generalunternehmer und vergeben ...

    Wir bauen mit Generalunternehmer und vergeben die Gewerke nicht selber an die Handwerker.

    Leider kann ich das Unternehmen nicht mehr zum Teufel jagen. Hätte mir vor dem Vertragsabschluss mal nachfragen sollen.

    Das Unternehmen will, dass die Mittel für das Bauvorhaben auch tatsächlich vorhanden sind und nicht anderweitig verwendet werden. Kann man irgendwie nachvollziehen.

    Hatte mal das Unternehme angeschrieben und habe folgende Antwort bekommen:

    ... selbstverständlich ist der Hausbauvertrag mit dem darin enthaltenen Zahlungsplan Grundlage für die Erstellung Ihres Objektes.

    Wie darin vereinbart treten wir mit jedem Gewerk in Vorleistung, d.h. wir erbringen eine Leistung und Sie erhalten anschließend die Abschlagsrechnung in der vereinbarten Höhe. Da wir diese Leistungen auf Ihrem Grundstück erbringen, geht alles, was direkt mit diesem Grundstück verbunden ist, entsprechend dem deutschen Grundbuchrecht unmittelbar in Ihr Eigentum über, unabhängig davon, ob Sie diese Leistungen bezahlen oder auch nicht.

    Deshalb vereinbaren wir ausnahmslos mit jedem Bauherren, dass uns eine Bestätigung eingereicht werden muss, aus der sich die Verpflichtung der Bank uns gegenüber ergibt, gemäß vertraglichem Zahlungsplan nach Zahlungsfreigabe durch Sie direkt an uns zu leisten. Da in Ihrem Fall die Finanzierung vollständig aus Eigenmitteln erfolgen soll, wird hier eine Abtretung des Guthabens erforderlich. Diese ist jedoch insoweit modifiziert, dass die Zahlungen nicht durch uns direkt bei der Bank abgerufen werden, sondern selbstverständlich nur nach Anweisung durch Sie. Es soll lediglich gewährleistet werden, dass die Mittel für das Bauvorhaben auch tatsächlich vorhanden sind und nicht anderweitig verwendet werden. Entsprechende Vordrucke dazu erhalten Sie im Planungsgespräch.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese Vereinbarung treffen müssen. Dies soll kein Zweifel an Ihrer Bonität sein, nur bedeutet es auch für uns aus den bereits o.g. Gründen ein nicht unerhebliches Risiko, Bauleistungen ohne Absicherung auf fremdem Grund und Boden zu erbringen.

  3. Das ist Nachvollziehbar

    Foto von Josef Schrage

    zusätzlich würde mich als Unternehmer Ihre strikte Verweigerung eine Bankbürgschaft zuzulassen stutzig machen.

    Gruß

  4. Eine Bankbürgschaft ist doch noch viel ...

    Eine Bankbürgschaft ist doch noch viel schlimmer als diese Abtretungserklärung mit der Bedingung, dass erst ausgezahlt wird, wenn ich zustimmte.

    Eine Bankbürgschaft kostet richtig Geld und für nichts. Die Bank hat Null Risiko. Außerdem habe ich bei eine Bankbürgschaft noch weniger Kontrolle über das Geld als bei dieser Abtretungserklärung.

    Was ist wenn die Firma insolvent geht, dann können Monate und Jahre dauern bis das Kapital freigeben wird. Oder wenn der Hausbauunternehmer seiner Nachbesserungspflicht nicht nachkommt, dann kann ich keine andere Firma mit der Mängelbehebung beauftragen und die Mängelbeseitigungskosten nach dorthin bezahlen.

    Ein normaler Finanzierungsnachweis würde der Firma auch reichen, aber den gibt es von der Bank nur mit einem Darlehen.

  5. Ich würde einen solchen Unternehmer nicht ...

    Foto von wiki

    Ich würde einen solchen Unternehmer nicht beauftragen
  6. der Vertrag ist schon unterschrieben und ...

    der Vertrag ist schon unterschrieben und so einfach kann man da nicht raus.

    Im Vertrag steht auch nicht von Abtrittserklärung. Sondern nur von ganz normalen Finanzierungbestätigung. Nur die Bank macht nur so einen Finanzierungsbestätigung wenn man den auch ein Darlehen hat.

  7. Finanzierungsbestätigung

    Foto von wiki

    dann würde ich sofort die Bank wechseln, denn wenn du über so viel Eigenkapital verfügst um das Haus zu bezahlen, dann müsste dir die Bank eine entsprechende Bestätigung ausstellen, wenn nicht, Bank wechseln.
  8. Ein Nachweis über ein Eigenkapital ist ...

    Ein Nachweis über ein Eigenkapital ist doch keine verbindliche zweckgebunden Finanzierungbestätigung, wie es beim einem Hausdarlehn der Fall ist.
  9. Bei einem Baudarlehen wird auch sichergestellt ...

    Bei einem Baudarlehen wird auch sichergestellt dass das Geld nur für den Bau verwendet wird. Die Firma möchte sich absichern dass je nach Baufortschritt genug Geld da ist, als Bauherr sichert man sich da ja auch ab. Wie das beide Seiten vernünftig regeln steht für mich in dem Text. Sicherung des Geldes und Auszahlung nach Baufortschritt durch den Bauherrn, also wo liegt das Risiko. Zur Not mal einen Notar fragen.
  10. eine Finanzierungsbestätigung

    Foto von wiki

    es ist doch vollkommen belanglos, wenn der Unternehmer mit der Arbeit beauftragt werden will, hat der Unternehmer die Bedingungen des Auftraggebers zu akzeptieren, ansonsten wird ein anderes Unternehmen beauftragt

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