Werksvertrag  -  Abtretungserklärung meines Eigenkapitals
BAU-Forum: Baufinanzierung

Werksvertrag  -  Abtretungserklärung meines Eigenkapitals

Hallo habe eine Frage wegen einer Abtretungsklausel meines Eigenkapitals an die Fertighausfirma.

Die Fertighausfirma möchte, das wir unser Eigenkapital auf ein gesondertes Konto einzahlen und zur deren Sicherheit komplett an die Hausbaufirma Abtreten. (Steht so im Werksvertrag) den wir schon unterschrieben haben.

Welche Nachteile entstehen uns dadurch? Müssen wir wirklich unser Eigenkapital Abtreten? Oder muss es der Hausbaufirma reichen, wenn ich ihr einen Kapitalnachweis der Bank vorlege? Die Firma möchte auch eine Verpfändungserklärung der Bank. Gibt es auch andere Möglichkeiten?

Wie sollen wir jetzt vorgehen, was ist richtig oder besser?

Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen und wäre sehr hilfreich für uns.

Gruß Monika aus dem Saarland

  • Name:
  • Monika
  1. Das hättet Ihr Euch ...

    Das hättet Ihr Euch früher überlegen sollen, also vor Unterschrift! Da niemand hier die genauen Vertragsbedingungen kennt, wir andererseits auch keine Anwälte sind, bleibt nur ein gang zum selbigen übrig ...
  2. Ich wollte eigentlich nur wissen, ob ...

    Ich wollte eigentlich nur wissen, ob hier jemand Erfahrung hat mit einer Fertighausfirma. Wer hat denn auch schon mal einen Werksvertag unterschrieben, wo man das Darlehen oder sein Eigenkapital Abtreten sollte? Was passiert wenn es Probleme beim bauen gibt, dann hätte ich ja kein Druckmittel mehr Geld zurückzubehalten, bis die Fehler behoben sind. Das ist meine Befürchtung. Da wir keine Finanzierung haben, möchte ich nur mal wissen, wie das andere gelöst haben mit ihrem Geld. Ich denke das mit der Abtretung steht in jedem Werksvertag, oder irre ich mich da?

    Name: Monika

  3. Du irrst ...

    Du irrst
  4. Hier bleibt nur der Weg zum Rechtsanwalt, der den

    Vertrag auf unwirksame Klauseln überprüft. Vielleicht kann Euch auch der Verein privater Bauherren helfen
  5. Danke für die Antwort. Werde mich ...

    Danke für die Antwort. Werde mich bei einem Rechtsanwalt über die Richtigkeit des Vertrages informieren. Dann kann ich mit der Hausbaufirma besser verhandeln. Name: Monika
  6. Welche Sicherheiten bietet den die Hausbaufirma laut Vertrag?

    • Fertigstellungsbürgschaft
    • Abtretungserklärungen, erfüllungshalber
    • Fertigstellungstermin mit Verzugszinsen

    ?

  7. Es handelt sich um einen großen ...

    Es handelt sich um einen großen Fertighaus Hersteller. Es steht im Hausvertrag nur Pflichten der Bauherren, aber keine der Haushersteller. Keine Sicherheiten der Hersteller. Da wir aber immer erst nach fertigem Bauabschnitt zahlen, treten die ja in Vorleistung. Wir zahlen erst nach Abnahme des Gewerkes. Wir haben uns zwischenzeitlich beim Rechtsanwalt erkundigt. Die Abtretungsklausel ist unwirksam. Wir haben jetzt mit unserer Hausbank eine Lösung gefunden. Wenn die Hausbaufirma dies nicht akzeptiert, dann baut sie wahrscheinlich das Haus nicht. Aber dann lassen wir es darauf ankommen. Mal noch eine Woche abwarten, dann wissen wir mehr. Werde es euch berichten.
    • Name:
    • Monika

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