Kauf Zweifamilienhaus gemeinsam mit Eltern
BAU-Forum: Baufinanzierung

Kauf Zweifamilienhaus gemeinsam mit Eltern

Hallo Forumsgemeinde,
ich habe folgende Frage an Euch:
Wir planen, gemeinsam mit meinen Eltern ein Zweifamilienhaus zu bauen, wissen aber nicht so recht, wie man dies
am besten finanziell und steuertechnisch hinbekommt.
Hier sind unsere Daten:
  • wir (39/41) sind verheiratet, haben 2 Kinder (6 und 10)
  • Doppelverdiener, Netto ca. 4000 € + Kindergeld
  • Baugrundstück haben wir bereits (Wert ca. 100.000 €)
  • außerdem haben wir ein Reihenhaus, das wir 2011 abbezahlt haben werden (Wert schätzungsweise worst case 180.000)
  • Eigenkapital meiner Eltern: 85.0000 €
  • wir haben kein "bares" Eigenkapital (alles für das neue Baugrundstück ausgegeben ;-)

Das ZF-Haus wird schätzungsweise inklusive aller Kosten 350.000 € kosten; wir haben aber noch nicht mit
konkreten Planungen angfangen, ist nur mal ein grober Richtwert.
Wir möchten eine Wohnung mit ca. 70 m² für meine Eltern und eine mit ca. 150 m² für uns.
Nun meine Fragen:

  • wie bringen wir am besten das Eigenkapital meiner Eltern ein? Sollen sie uns (a) das Geld schenken gegen Eintrag eines lebenslangen Wohnrechts (wir wären dann Eigentümer des kompletten Zweifamilienhaus)? Oder sollen sie (b) ihre Wohnung allein finanzieren (mit Aufnahme eines Kredits) und wir hätten dann gemeinschaftliches Eigentum?
  • ich habe einen Bruder => was passiert im Erbfall? Hoffentlich noch 30 Jahre Zeit bis dahin ... aber ich

mache mir trotzdem meine Gedanken, da ich keine "böses Blut" möchte. Meine Eltern hätten uns ja im Fall a
85.000 € geschenkt, muss ich also jetzt schon mal die Hälfte zurücklegen, damit ich ihn dann auszahlen kann?
Und was ist im Fall (b)? Wird dann der Wert der Wohnung meiner Eltern ermittelt und ich muss meinem Bruder die Hälfte des Wertes auszahlen?
Bin leider völlig unbedarft, was diese Dinge angeht, und habe auch noch kein Beispiel im Web gefunden.
Ich wäre sehr froh, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!
Viele Grüße
Martin

  • Name:
  • Martin
  1. Steuerberater und Notar fragen ...

    Da sollten Sie sich dringend die Hilfe von Fachmännern (-Frauen) einholen. Diese Auskunft kann hier im Forum niemand geben, weil es dabei eben ganz auf den Einzelfall ankommt ...
    Alle Kostellationen haben ein Für und Wider ...
    Die Beratung beim Notar ist kostenfrei, allerdings müssen Sie genau nachfragen, was Sie wissen wollen  -  also alle möglichen Konstellationen und deren erbrechtlichen Folgen erklären lassen.
    Der Steuerberater verlangt Geld für die Beratung, allerdings wissen Sie dann hinterher ebenfalls genau über die einzelnen Möglichkeiten Bescheid.
  2. Schade aber trotzdem danke!

    Viele Grüße
    Martin
  3. Um spätere Erbstreitigkeiten zu vermeiden ...

    ist in einem solchen Falle eine möglichst klare Regelung zu empfehlen. Die könnte beispielsweise so aussehen: als Gegenleistung für die Einräumung des lebenslangen Wohnrechts erhalten Sie von Ihren Eltern den Betrag, der nach dem Bewertungsgesetz dem kapitalisierten Wert des Wohnrechts entspricht. Dies wäre dann keine Schenkung und müsste im Erbfall also nicht ausgeglichen werden. Für den evtl. darüber hinausgehenden machen Sie mit Ihren Eltern einen Darlehensvertrag mit einer Zins- und Tilgungsvereinbarung, die von den Miterben nicht beanstandet werden kann.
    Wie bereits im vorhergehenden Beitrag erwähnt, muss die Gestaltung fachlich begleitet werden, die erste Anlaufstelle wäre der Notar, der zu den Vorstellungen berät und die notwendigen Verträge gestaltet.
  4. Das war genau das richtige Stichwort ...

    Das war genau das richtige Stichwort (kapitalisierter Wert des Wohnrechts).
    Ich habe gerade selbst beim Surfen mit diesem Stichwort erkannt, wie vielschichtig das Thema ist. Das war mir bis jetzt gar nicht bewusst.
    Viele Grüße und nochmal Danke
    Martin
  5. Ich würde es so machen

    dass alle zusammensitzen und das besprechen, also auch alle Miterben. Einerseits hat der Bruder auch was davon, dass die Eltern später vom anderen Bruder betreut werden können. Oder er hat ein viel höheres Einkommen und keine Kinder und ist gar nicht daran interessiert, gleich viel zu erben, weil später dann alles sowieso an seine Neffen geht.
    Wenn sich alle Erben auf irgendetwas freiwillig einigen, muss das nicht unbedingt das sein, was das Gesetz für den Fall vorsieht, dass nichts abgemacht wurde.
    Es soll ja Erben geben, die unter sich nicht zerstritten sind.
    Sicher ist nur, dass alle Abmachungen schriftlich festgehalten werden sollten. Nicht aus Misstrauen, aber mit den Jahren vergisst man so manches. Hier kann ein Notar hilfreich sein.

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