Bausparvertrag aufstocken?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Bausparvertrag aufstocken?

Unser Bausparvertrag von 1995 ist nun zu 50 % eingezahlt, bisher zu 3 % verzinst. Nun stellt sich die Frage, ob wir den
Vertrag aufstocken sollen (wegen der guten Verzinsung) oder, wie unser Bausparberater uns jetzt angeboten hat, einen neuen
Vertrag über 80 T€ neu abzuschließen, mit 1,5 % Verzinsung.
Lt. unserem Bausparberater ist der 'alte' Bausparvertrag mit seinen Konditionen nicht mehr gültig.
  1. Einfach versuchen ...

    dass der "alte" Vertrag so nicht mehr verfügbar ist, ist OK. Die ändern ständig Ihre Verträge. Und wer gibt heute schon 3 % Zinsen.
    Wenn Sie allerdings Kredit haben wollen, dann sollten sie Prüfen, welche Zins ihr "alter" Vertrag hat und welchen Bauzins es momentan gibt.
    Evtl. ist dann ein neuer Vertrag mit geringeren Zinsen günstiger und Sie zahlen dann halt fast nichts ein, sondern in einem Block, wenn der andere Vertrag ausgezahlt wird. (dauert halt dann wg. Bewertugnszahl).
    Aber ich kenne das so, dass es möglich ist, die Bausparsumme auch nachträglich noch zu erhöhen.
    Vorschlag: Schicken Sie doch einfach eine E-Mail direkt an die Zentrale Ihrer Bausparkasse und NICHT über Ihren Berater.
    Den Ihr Berater bekommt bei Neuabschluss wohl eine Provision (klar, der muss auch von was leben). Bei Änderungen wohl nicht.
    Private Meinung, keine Rechtsberatung.
  2. 50 % sind nicht die Grenze

    wenn der Vertrag erst zu 50 % eingezahlt ist, dann haben Sie ja noch viel Luft nach oben. Ich kenne es nur so, dass ab 100 % keine Zinsen mehr gezahlt werden (bspw. BHW), aber wir haben selbst einen Bausparvertrag (über VWL) zu 100 % "bespart" und dann zum Kauf der Küche benutzt. Da gab es aber immer für das gesamte Guthaben Zinsen.
    Sollten Sie allerdings irgendwann einmal bauen wollen, dann wäre es sinnvoller, jetzt zu den niedrigen Sollzins-Sätzen einen neuen Vertrag abzuschließen.
    Markus
  3. Schmarrn

    natürlich gelten für Ihren Bausparvertrag weiter die vertraglich festgelegten Konditionen. Es sei denn, in Ihrem Vertrag wäre dies ausgeschlossen.
    Das der Vertreter einen Neuen abschließen möchte liegt im System. Hier war er also Verkäufer und nicht Berater.
    Sie können bis zur vollen Bausparsumme weiter zum Guthabenzinssatz einzahlen, schmälern allerdings damit Ihren Kreditanspruch entsprechend.
    Wenn Sie bauen möchten, dann wann und womit und entsprechende Strategie verfolgen.

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