LAKRA-Antrag
BAU-Forum: Baufinanzierung
LAKRA-Antrag
unser Fall ist etwas komplizierter,
unsere selbstgenutze ETW haben wir verkauft um wegen nachwuchs ein Reihenhaus zu erwerben. Die Bearbeitung des Antrages scheint ewig lange zu dauern da ständig neue Unterlagen gefordert werden die aus meiner Sicht nicht erforderlich sind z.B. Grundriss der bereits verkauften ETW ...
kann die Lakra eigentlich keine Darlehenszusage unter Auflagen machen?
Hat die Sachbearbeiterin ein Ermessensspielraum (Mir scheint es so als will sie es uns extra schwer machen)?
Hat jemand eine Erfahrung wie lange so eine zusage dauert bei vollständig eingereichten Unterlagen?
Bitte um Info
-
Da werden Sie leider Warten müssen
und ggf. Nachfragen.
Ihr Problem dürfte sein: Ohne LAKRA-Zusage kann kein Vertrag über eine andere Immobilie oder Hausbau abgeschlossen werden. So sehen es die Bestimmungen vor.
Ja, ein LAKRA-Antrag korrekt auszufüllen ist eine Kunst.
Im Internet gab es mal die Durchführungsbestimmungen zu LAKRA (irgendwo auf dem Server vom Finanzministerium BW).
Vorschlag: Rufen Sie doch dort an und Fragen nach. Unser Antrag hat auch eine Weile gedauert. Wegen 2x Wechsel vom Bauträger war das auch ein Interessanter Schriftverkehr. -
Hallo Timmy
Bitte beantworten Sie mir vorab ein paar kleine Fragen:
1.) welcher Land- bzw. Stadtkreis (Landkreis, Stadtkreis)?
2.) Wo liegt der Antrag momentan? Gemeinde, Landkreis oder schon bei L-Bank?
3.) Wie groß (Wohnfläche) war Ihre bisherige ETW?
4.) Wie groß ist Ihre Familie nach Geburt des/der Jüngsten?
5.) Wann wurde bestehende ETW verkauft (bitte genaues Datum)
6.) Wann wurde Förderantrag bei Gemeinde abgegeben? (bitte immer schön genaues Datum!)
7.) Irgendwelche Verpflichtungen wegen Erwerb des künftigen Reihenhauses schon unterschrieben? Wenn ja, welche, wann und evtl. Klauseln?
8.) Wie groß ist das künftige Objekt?
9.) vorläufig alles.
L-Bank kann zwar Zusage unter Auflagen erteilen, nur, wenn bisherige Wohnung familiengerecht gewesen wäre, könnte und dürfte KEINE Förderung stattfinden. Was bringt da eine Auflage? Deshalb wohl auch die Forderung, einen Grundriss (dabei wurde bestimmt noch zusätzlich eine Wohnflächenberechnung verlangt ..., weil es sonst alles wegen Grundriss nichts bringt).
Ermessensspielraum besteht im Rahmen dessen, was gerichtlich jederzeit (auch bei Ermessen bzw. Missbrauch dessen) nachprüfbar ist.
Zur Dauer der Bearbeitung und nachlesen einiger wichtigen Punkte darf ich an dieser Stelle einfach mal auf meine Homepage verweisen, weil das schneller geht und dort auch Grafiken sind, die ich hier nicht einstellen kann. Soll KEINE Werbung sein.
Wenn (aber erst dann!) ein Antrag mit allen Unterlagen vollständig der L-Bank vorliegt geht es derzeit nur ein paar Tage. Nicht mehrere Wochen und keine Monate! So meine Erfahrung.
Gruß
und bitte beantworten Sie mir meine Fragen (bitte nicht per E-Mail, sondern hier im Forum ...) -
kho hat ja so Recht, einfach ist es nicht, aber..
... machbar.
Weitere Fragen:
9.) Was wurde, außer dem Grundriss der bereits verkauften ETW noch an "weiteren Unterlagen" verlangt?
10.) Ist das Objekt in Kategorie I, II oder III? (Wenn Sie die Einteilung nicht kennen, einfach den Bau- bzw. Ort nennen, wo das Haus liegt.
Die von kho genannte Verwaltungsvorschriften finden Sie auf der Homepage des Innenministeriums von Baden-Württemberg unter:und gehen dort auf der rechten Seite auf den Block: "Neue Abteilung im Innenministerium". Oder folgen einfach diesem Link:
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weiter geht es mit..
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Es geht weiter!
Hallo liebe Leser Hallo Herr Fuchs,
unser Antrag ist jetzt bei der LAKRA mit einer Empfehlung des LRA eingegangen, es wurden Unterlagen nachgefordert die Mehr oder weniger aussagen das die Mtl. Belastung bei 4 Kimdern zu hoch ist. (es werden zulagen im Gehalt nicht angerechnet )
Welche Möglichkeiten gibt es in solch einem Fall das Darlehen trotzdem zu erhalten?
Einen Bürgen zu bekommen scheidet aus!
Mehr Eigek. um die Belastg. zu senken ist auch nicht mehr da!
Heißt das unter Umständen AUS!?!
Bitte um ehrliche Antwort! -
die weiteren Fragen..
..., auf die ich jetzt eine Antwort bräuchte, sind so privat und individuell, dass es die Möglichkeiten eines Forums sprengen würden. Wie es weitergeht, müssen Sie entscheiden, Timmy. Wir könnten es auch so machen, dass immer nur die Schritte und Ergebnisse eingestellt werden.
Die Entscheidung der L-Bank würde ich nicht einfach abwarten, sondern schon im Vorfeld aktiv werden, wenn Sie meinen, dass es Probleme geben könnte. Die Förderstelle hat Sie ja mit der Weitergabe des Antrags ins Förderprogramm 2004 aufgenommen. Damit ist zwar keine Genehmigung verbunden, aber schon mal Geld reserviert.
Jetzt folgt die reine bankmäßige Prüfung der L-Bank (Bonitätsprüfung). Das ist alleinige Aufgabe der Bank und wird von der Förderstelle nicht beeinflusst. Allerdings gibt es immer wieder (zum Glück) individuelle Lösungen ZU GUNSTEN der Kunden.
Ob da jetzt ein Schreiben Ihres Arbeitgebers hilfreich sein kann ("Timmy's Zulagen sind seit Jahren unverändert mit durchschnittlich ... €, und auch in Zukunft ist nach derzeitigem Stand mit diesen Zulagen zu rechnen") oder ein Schreiben des Bürgermeisters (die Gemeinde/Stadt hat ja mit dem Vorlageschreiben schon ein Teil des Lakra-Darlehens als Ausfallhaftung übernommen), bleibt der Phantasie und dem Einzelfall überlassen.
Wenn Sie ohne Fördermittel des Landes nicht bauen wollen/können, würde ich auf keinen Fall jetzt irgend einen Vertrag unterschreiben. Auch nicht mit Rücktrittsklausel. Warten Sie die Entscheidung der L-Bank ab (und vor allem dann, selbst bei Darlehens-Zusage, was als "weitere Unterlagen" nachgefordert wird!). Es könnte, wie bei jedem Darlehensantrag aus den unterschiedlichsten Gründen ein "Aus" kommen. Und wenn es beispielsweise laufende Verbindlichkeiten (Konsumentenkredit, Leasing-Verträge usw.) sind, die maximal tragbare Belastung sprengen.
Wenn Sie wollen, E-Mailen Sie mir mal:
Ich bräuchte:- Beruf
- unbefristeter Arbeitsvertrag?
- Bruttoeinkommen in 2003 und alle Gehaltsmitteilungen von Januar 04 bis September/Oktober 2004
- Lohn- bzw. Gehaltsbestandteile
- Steht Ihnen die Eigenheimzulage noch zur Verfügung oder hat sie schon jemand für Sie verplant?
- Kopie vom Lakra-Antrag (alle 9 Seiten)
- Schriftverkehr (welche Unterlagen wurden warum angefordert usw.)
- letzter Steuerbescheid
- Höhe der Werbungskosten.
Ach ja, Timmy:
Bitte nicht zwischen den beiden Threads, die Sie eröffnet haben, hin und her springen, das schadet langsam der Übersichtlichkeit.
Gruß, auch von einem Familienvater mit 4 Kids ...
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