Kann die Bank nachträglich die Auszahlungsbedingungen ändern?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Kann die Bank nachträglich die Auszahlungsbedingungen ändern?

Hallo
Ich habe folgendes Problem: Habe im Januar einen Darlehensvertrag, einen Kaufvertrag für einen Rohbau und einen Werksvertrag für den Innenausbau abgeschlossen. Der Generalunternehmer hat anschließend sofort mit seiner Tätigkeit begonnen und relativ schnell die 1. Rechnung geschickt (10 % ab Auftragserteilung). Diese Rechnung habe ich zusammen mit den anderen Unterlagen, welche laut Darlehensvertrag für die 1. Auszahlung erforderlich waren, an meine Bank weitergeleitet, mit der Bitte um Auszahlung. Anstatt des zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegenden Grundbuchauszug habe ich eine (teure) Notarbestätigung mitgeschickt, mittlerweile liegt aber auch der Grundbuchauszug mit Eigentumsvormerkung für mich und Rangeintragung für meine Bank vor. Die Bank antwortete 2 Tage später, sie möchte zuerst eine Kaufpreisfälligkeitsanzeige vom Notar, d.h. die wollen erst den Rohbau bezahlen und anschließend den Ausbau. Diese Kaufpreisfälligkeitsanzeige steht allerdings nicht unter den vertraglich fixierte Auszahlungsbedingungen. Meine Frage nun:
Darf die Bank das verlangen? Ist diese Bedingung so üblich? Es gab hier im Forum mal den Spruch "Wer das Geld hat, schafft an".
Einerseits denke ich mir, dass es ja auch eine Absicherung für mich ist, denn der Ausbau nützt mir nichts, wenn mir das Haus noch nicht gehört. Andererseits muss ich bereits Verzugszinsen zahlen, ich bin auf eine baldige Auszahlung angewiesen. Ich habe nun erste Panikattacken, dass weitere Bedingungen kommen bzw. die Auszahlungen nie stattfinden werden. Dadurch kann ich mich auch gar nicht mehr auf das Haus freuen.
Kann mich jemand beruhigen?
  • Name:
  • Charlotte
  1. Der Notar prüft die im Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen

    und die Kaufpreisfälligkeit wird ebenfalls dort beschrieben. Deshalb ist dies für die Bank das Signal, dass Sie tatsächlich auch auf der sicheren Seite sind. Auch wenn es in den Bedingungen zum Darlehensvertrag nicht ausdrücklich vereinbart ist. Es ist auch zu Ihrem eigenen Schutz. Es wird sich sicherlich nur um ein paar Tage überschneiden. Panik brauchen Sie keine zu haben.

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