Bau-Finanzierung realistisch?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Bau-Finanzierung realistisch?

Guten Abend zusammen,
ich habe heute folgendes Angebot von einem Bau- und Finanzfachmann bekommen.
Meine Angaben waren (sind):
2 Kinder (8 Monate und 4 Jahre) ,
nächstes Jahr noch einen Zuwachs,
bin 39 Jahre alt, meine Partnerin ist 30,
wir sind nicht verheiratet,
meine Steuerklasse ist die II,
mein Nettoeinkommen beträgt 1.800 €,
Eigenkapital 50.000 €,
Kindergeld gleich 460 € (für 3 Kinder gerechnet).
Seine Angaben waren:
Immobilienkauf für +190.000 € (kein Neubau)
zusätzliche Ausgaben +10.000
Eigenkapital -50.000
Staatl. -60.000
Bank -90.000
staatl. Finanzierung 3,8 %/1 % Tilgung = 240
Bank Finanzierung 5,1 %/1 % Tilgung = 457,50
Gesamt = +697,50
Eigenheimzulage -298
= monatl. Belastung kalt = 399 €
Sind 399 € realistisch? Wenn ja, wäre das noch günstiger, als meine 410 € Kaltmiete und ich sollte wohl bald in ein Eigenheim ziehen, oder?
  • Name:
  • Martin Scherer
  1. Mit was tilgen Sie "nach" der Eigenheimzulage?

    Bei 1 % Tilgung zahlen Sie ca. 30 Jahre. Nach 8 Jahren gibt es keine Eigenheimzulage mehr und das Kindergeld wird selten 30 Jahre gezahlt. Der Bankzins ist (ich spekuliere) ein Festzins für höchstens 10 Jahre.
    Schön wäre es, wenn sie zum Bauen einen Baufachmann hätten und zum Finanzieren einen Finanzfachmann (die meisten Leute sind selbst mit wenigen Hilfsmitteln in der Lage, eine Finanzierung zu rechnen)
  2. aha

    Foto von Joachim Kaehler

    staatliche Finanzierung? Eigenheimzulage über die gesamte Zeit gerechnet? ich weiß es nicht, ich hoffe es auch nicht, aber ich habe das Gefühl, manche Leute machen sich nicht Null Gedanken was sie Familien antun können.
  3. bei 3,8 % zinsen

    Foto von Joachim Kaehler

    zahlt er locker 41 Jahre
  4. Ist die Finanzierung für die nächsten 8 Jahre so möglich?

    Vielen Dank erstmal für Ihre Antworten (dachte nicht, dass Sie auch Sonntags so aktiv sind)
    doch leider habe ich nicht erfahren, ob es solch eine Finanzierung geben kann (jetzt nur mal die nächsten 8 Jahre angenommen, dann muss man natürlich berechnen, wie dann die Finanzierung aussieht  -  außerdem steigen die Mieten langsam auch ins Unerschwingliche, z.B. bei unserem geplanten Wohnungswechsel) ,
    außerdem habe ich nicht ganz verstanden, was Sie mit:  -  bei 3,8 % zahlt er locker 41 Jahre  -  meinen
    Gruß Martin
    • Name:
    • Martin
  5. Einige kurze Gedanken zu Ihrer Finanzierung

    Tilgung: 1 % + ersparte Zinsen. Jekleiner der Zinssatz, desto geringer also die erspartenZinsen, dest geringer steigt der Tilgungsanteil ihrer regelmäßigen, gleichbleibenden Rate (Annuität).
    Ich halte die Rechnung, die man Ihnen aufgemacht hat für  -  vorsichtig gesagt  -  grob fahrlässig. Nach 8 Jahren (vielleicht sogar früher, es ist m.E. nicht abzuschätzen ob es im Zuge der Steuerverhandlungen nicht zu einer sofortigen Streichung der Eigenheimzulagekommt!) müssen Sie plötzlich ca. 250 € mehr zahlen. Wo nehmen Sie das her? Was machen Sie bei höheren Zinsen nach Ablauf der Zinsbindung?
    Hat man Ihnen außerdem gesagt, dass ihre Nebenkosten bei Eigentum höher sind als bei Miete, eventuell sogar deutlich? (Jetzt Mietwohnung unterstellt)
    Wie bilden Sie eine Rücklage für ggf. nötige Reparaturen?
    Ich empfehle allen Freunden, Bekannten auf jeden Fall Aufgrund der niedrigenZinsen 2 % Ausgangstilgung zu wählen. Außerdem muss genug "Luft" da sein, um OHNE Einrechnung der Eigenheimzulage zu finanzieren.
    Letzter Punkt: Wofür sind die 10.000 € gedacht? Nebenkosten, Renovierung, neue Möbel oder Umzug? Überlegen Sie mal (Freunde/ Bekannte fragen) wie hoch solche Kosten wirklich sind!
  6. Ergänzung

    Hallo,
    bei niedrigem Zinssatz ergibt sich die Chance den anfänglichen Tilgungssatz zu erhöhen. Mit anderen Worten, wer nur baut weil die Zinsen so günstig sind, und sich deshalb die niedrige Annuität leisten kann, sollte sich über die lange Laufzeit im Klaren sein und im Idealfall Luft für höhere Annuitäten haben, besonders auch im Hinblick auf die Anschlussfinanzierung.
    Anmerkung zur Eigenheimzulage: sollte sie abgeschafft werden, gibt es keine Neufälle mehr, Altfälle laufen weiter. Also wer die Eigenheimzulage gewährt bekommt, muss nicht mit deren Ausfall, so wie der Beitrag von ClaDuel vermuten lässt, rechnen.
    Viele Grüße
  7. Überlegungen zur Eigenheimzulage

    Unser Staat ist pleite, wpürden wir unser Privatkonto so führen, wie der Staat seinen Haushalt, würden wir schon längst unter der Brücke schlafen.
    Normalerweise gibt es so etwas wie "Bestandsschutz", aber dieser Begriff ist sehr dehnbar. Fragen sie mal Eigentümer einer Wohnung, die schon, weil 2 Jahre im Besitz, "steuerfrei war. Und plötzlich, da leider Gesetz geändert: Bei Veräußerung wäre Steuer zu zahlen, da Spekufrist nun 10 Jahre. Soviel zum "Bestandsschutz".
    Meine Überlegung ist folgende: Radikale Steuerreform ab 2005, alle Subventionen werden gestrichen. Sofortige Streichung Eigenheimzulage mit folgender Begründung: Da ja jetzt deutlich mehr Einkommen verbleibt, gibt es keinen Grund weiter zu Fördern.
    Ansonsten mal folgende Frage: Wenn hier dann och Altfälle für ca. 10 Jahre migeschleppt werden müssen (Bauantrag in 2003), wie soll denn dann eine radikale Reform finanziert werden? Denn solche Argumente wie "Bestandsschutz" gibt es für viele Investitionen, solldas heißen radikale Reform wird 2004 beschlossen, und dtritt dann 2014 in Kraft?
    Mag sein, dass ich zu pessimistisch bin, aber ich könnte mir die Radikallösung durchaus vorstellen. Argument wird sein "dafür hat X ja jetzt soundsovielmehr".
  8. Eigenheimzulage

    Hallo Herr ClaDuel,
    die Aufhebung der Eigenheimzulage ist mit der Änderung der Spekulationsfrist nicht vergleichbar.
    Bei der Eigenheimzulage handelt es sich um nach geltendem Recht gewährte Zulage, die nicht rückwirkend für gewährte Fälle abgeschafft werden kann.
    Bei der Spekulationsfrist ist die, die sachliche Steuerpflicht auslösende Veräußerung noch nicht erfolgt und wird daher von der Rechtsänderung erfasst.
    Kennen Sie den die Eigenheimzulage im Haushaltsbegleitgesetz betreffenden Artikel 5? So sieht die Abschaffung der Eigenheimzulage aus:
    "Dem § 19 wird folgender Absatz 8 angefügt:
    " (8) Dieses Gesetz ist letztmals anzuwenden, wenn der Anspruchsberechtigte im Falle der Herstellung vor dem 1. Januar 2004 mit der Herstellung des Objekts begonnen oder im Fall der Anschaffung die Wohnung oder die Genossenschaftsanteile vor dem
    1. Januar 2004 auf Grund eines vor diesem Zeitpunkt rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags oder gleichstehenden Rechtsakts angeschafft hat. ""
    Viele Grüße
  9. 399 sind noch viel zu viele T€

    Es wurdert mich, dass der "Berater" nicht so konsequent war und evtl. Zuschüsse von Oma, Opa (müssen ja nicht aus USA kommen), Schwiegermama usw. eingerechnet hat. Dann wäre das Ganze ja fast für umsonst. Ende des Sarkasmus.
    Die kritischen Anmerkungen die bisher geschrieben wurden zum Finanzierungsvorschlag kann ich nur unterstreichen.
    Nach Ablauf einer ersten Zinsfestschreibung werden Sie erschrecken, wenn Sie nicht mehr als 1 % getilgt haben. Erschrecken über die Höhe der Restschuld. Klar, das bekommen Sie im 30seitigen Finanzierungsverlauf der xy-Bank ausgehändigt (aber wer liest und versteht alles?). Die Berater müssten eigentlich schon jetzt einen fiktiven Zins genannt haben, mit dem gerechnet wird für den Zeitraum nach dieser ersten Zinsfestschreibung. Üblich sind (und das sollte es von der Höhe auch sein) 8 %. Das ist der langjährige Zins. Wir waren auch schon mal bei um die 14 % in Deutschland. Also nicht erschrecken. Und wenn der heutige Zins eben so niedrig ist, müsste die Differenz der Tilgung zugeschlagen werden. Noch deutlicher: Die Belastung aus Zins und Tilgung sollte im Idealfall auch im ersten Jahr der Finanzierung mit 8 % insgesamt tragbar sein. Für Sie und die Bank. Das heißt für Sie, eine wesentlich höhere Tilgung als 1 % einzurechnen.
    Lassen Sie sich doch mal vom "Berater" ausrechnen, wie die Restschuld mit solch einer Tilgungshöhe dann nach der ersten Zinsfestschreibung aussieht.
  10. Vielen Dank

    Vielen Dank für Ihre Aussagen zu meinem Thema.
    Ich werde sicherlich alles nochmals überdenken und werde (wäre hoffentlich) auch nicht dem Erstbesten in die Hände laufen.
    Ich werde auf jeden Fall dieses Forum weiter besuchen.
    Gruß Martin.
    • Name:
    • Martin

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