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Erbpachtgrundstück?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Erbpachtgrundstück?

Hallo,
wir möchten ein 1FAm. Haus bauen. nun ist uns ein erbpachtgrundstück angeboten worden!
gibt es gravierende Vor- und Nachteile (Vorteile, Nachteile) gegenüber Grundstückskauf?
wie hoch darf eine Erbpacht sein
kann diese jährlich erhöht werden?
Danke im Voraus
Gruß
goose
  • Name:
  • goose
  1. erbbau

    Foto von Joachim Kaehler

    wer verpachtet das Grundstück? komune, Kirche, privat usw.?
  2. Privat

    wird privat verpachtet
    • Name:
    • goose
  3. Nachteile

    Foto von Joachim Kaehler

    gravierende Nachteile gibt es nicht. klar, das Grundstück gehört halt nicht ihnen, sondern ist für einen bestimmten Zeitraum, meist 99 Jahre, gepachtet. bevor sie den erbbaurechtsvertrag unterschreiben lassen sie diesen von der finanzierenden Bank prüfen. die Bank braucht einige unterschriebene Unterlagen vom erbpachtgeber, wie Stillhalteerklärung Zustimmung zur Grundstücksbelastung u.a.
    bitte unterschätzen sie das nicht, ich habe gerade die Tage nen ganzen kauf platzen sehen weil der erbpachtgeber die bankunterlagen nicht unterschreiben wollte.
    der erbbauzins, die Erhöhung des erbbauzinses wird im Vertrag geregelt und normalerweise im Grundbuch eingetragen.
  4. So ist es bei uns ...

    Ich kann lediglich über unseren Erbpachtvertrag sprechen, der mit der katholischen Kirche geschlossen wurde:
    Pachtzins: 5 % jährlich vom Grundstückswert. Allerdings müssen wir nur 4 % bezahlen, weil meine Frau und ich Kirchensteuer entrichten (obwohl ich Atheist bin). Darüber hinaus bezahlen wir in den ersten 3 oder vier Jahren lediglich 3 %. Dies ist seitens der Erzdiözese (is des so richtig geschrieben?) als kleine Starthilfe gedacht.
    Die Steigerung bzw. Verringerung des Grundstückswerts (und somit auch des Pachtzinses) ist an den Lebenshaltungsindex gekoppelt.
    Im übrigen ist die Höhe des Zinses in ihrem (privaten) Fall eine Frage der Vertragsgestaltung, die letztlich von einen Notar ausgeübt wird.
    MfG Ortwin
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