ich weiß, dass meine Frage leicht am Forumsthema vorbeigeht, doch vielleicht hat eine/r der Expert/innen hier Erfahrungswerte.
Wir möchten über einen Bauträger eine Doppelhaushälfte auf einem Grundstück mit Erbbaurecht bauen. Da Momentan der Bauträger als Erbbauberechtigter im Grundbuch eingetragen ist und er auch das Haus errichten wird, kommen wir an der Grunderwerbsteuer auf den gesamten Kaufpreis wohl nicht vorbei

Gerüchteweise habe ich gehört, dass für diesen Fall eine Gesetzesänderung geplant ist. Weiß jemand genaueres?
Und wie ist es, wenn ich z.B. in 20 Jahren das Grundstück von den Erben des jetzigen Eigentümers erwerben will. Hält Vater Staat dann wieder die Hand auf?
Viele Grüße aus Bielefeld
Andreas Walter