Baugenehmigung für mobile Häuser in NRW
BAU-Forum: Fertighaus

Baugenehmigung für mobile Häuser in NRW

Nachdem unsere Kinder aus dem Haus sind, möchten meine Frau und ich uns gerne verkleinern. Dabei denken wir gerade über den Umzug in ein mobiles Modulhaus nach. Diesbezüglich stellen sich mir folgende Fragen, auf die ich bisher nur widersprüchliche Antworten gefunden habe:
  • Ist es möglich, ein solches Mobilheim als Erstwohnsitz zu melden?
  • Benötige ich eine Baugenehmigung?

Der Standort befindet sich in Dülmen (NRW). Alternativ habe ich darüber nachgedacht, einen Stellplatz für Dauercamper zu mieten. Stand meiner Recherche ist ein mobiler Wohnsitz jedoch nicht als Erstwohnsitz zulässig. Kennst sich hier jemand aus?

Ich bin für jede Antwort dankbar.

Liebe Grüße Eugen

  • Name:
  • Eugen R.
  1. Definitionen

    Ein Haus auf Rädern ist zum Wohnen geeignet, jedoch nur auf zugelassen Plätzen. Das Abstellen (Parken) berechtigt nicht zum Wohnen. Wohncontainer benötigen eine Nutzungsgenehmigung bzw. eine Baugenehmigung. Begründet wird das als "Gebäude, welches durch eigene Schwere auf dem Boden steht". Die Möglichkeit, dass ein Container aufgeladen und weggefahren werden kann, ändert daran nichts. Was das melderechtlich bedeutet sagt Ihnen das Einwohnermeldeamt, über einen Zweitwohnsitz klärt das Finanzamt auf.
  2. Danke für die Antworten

    Es handelt sich um ein Containerhaus, wie unter dem angegebenen Link dargestellt. Dieses basiert auf einem ausrangierten Schiffscontainer und besitzt keine Räder, weshalb es wohl unter die zweite Kategorie fällt. Vielen Dank für die kompetente Antwort!
  3. Erstwohnsitz = "Bauvorhaben"

    Wenn das "Tiny House" bzw. mobile Heim zum Hauptwohnsitz werden soll, handelt es sich offiziell um ein "Bauvorhaben", auch wenn es bereits fertiggestellt ist. Es gelten dafür die Bestimmungen des deutschen Baugesetzbuches (BauGB), die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes (LBOAbk.), der Flächennutzungsplan, ggf. ein Bebauungsplan und eine Ortsgestaltungssatzung. Weitere Infos nachfolgend.

    Achtung z.B. in Bremen und Hamburg  -  hier gibt es ein sogenanntes "Wohnwagengesetz". Dazu einmal weiter recherchieren, falls interessant.


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