Haustür fällt zu
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

Haustür fällt zu

Hallo,
unsere Haustür bleibt leider nicht offen, sondern fällt standig zu. Unser Bauträger war schon 3x da und hat versucht, die Tür einzustellen, allerdings ohne Ergebnis. Jetzt sagt er, bei diesen Türen könne man das nicht erwarten und wir sollten das jetzt endlich akzeptieren.
Wir haben jetzt eine Frist zur Behebung gesetzt, er hat uns eine Frist zur Zahlung gesetzt.
Wie sieht hier die rechtliche Situation aus? Dass wir das so akzeptieren müssen, glaube ich kaum.
Können wir verlangen, dass die Tür ausgetauscht wird, falls es mit dieser Tür nicht funktioniert?
Können wir nach dem 3. erfolglosen Nachbesserungsversuch einen Gutachter einschalten? Dürfen wir einen Teil der Bezahlung einbehalten? Wenn ja, wie viel? Dürfen wir auf Kosten des Bauträgers den Mangel beheben lassen?
Mich interessieren vorrangig irgendwelche Paragraphen, die ich dem Bauträger jetzt erstmal an den Kopf werfen kann, um ein Einlenken seinerseits noch zu erreichen.
  1. Möglicherweise ist er einfach nicht in der Lage/Kenntnis, ...

    Möglicherweise ist er einfach nicht in der Lage/Kenntnis, die Tür vernünftig einzustellen ...
    Eine vernünftige Tür besitzt eine 3-d-verstellbare Bandunterkonstruktion, womit sich das alles einstellen lässt, es sei denn =>
    dass die Tür / Zarge nicht lot- / fluchtgerecht (lotrecht, fluchtgerecht) eingebaut wurde.
    Eine Frist zur Behebung ist gesetzt, wenn er dem nicht nachkommt, kann ein andere Handwerker mit der Aufgabe betraut werden und die so entstandene Summe der Restsumme in Abzug gebracht werden.
    "Bei diesen Türen können man das nicht erwarten" ist nicht zu akzeptieren, auch preisgünstige Türen müssen eben Mindestanforderungen entsprechen.
    Gruß aus Wiesbaden,
    Christoph Kornmayer

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