Fliesen im Hotelbadezimmer
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Fliesen im Hotelbadezimmer

Hallo zusammen,
wir sind dabei fünf Badezimmer unseres Hotels neu zu renovieren.
Wir wollten die im Badezimmer die Dusche ebenerdig machen.
Der Fliesenleger schlug uns vor, den Duschbereich 80x80 mit ruschtfesten Fliesen zumachen. Den anderen Bereich könnte mir normale Fliesen nehmen.
Ist dieses von der Bauvorschrift/Baurecht so zulässig?
MfG
Georg Schubert
  • Name:
  • Georg Schubert
  1. Ausgleitsicherheit in Duschen (Hotelanlagen)

    Hallo Herr Schubert,
    so einfach ist das nicht mit einer Antwort!
    Zunächst müssen wir berücksichtigen, dass Fugen eine gewisse rutschhemmende Wirkung haben. Je größer also das Fliesenformat, desto mehr müssen die Fliesenoberflächen die Ausgleitsicherheit mit übernehmen. Das zu 1)
    Zu 2):
    Duschräume mit Flächen, welche in ihrer Nutzung weitgehend mit Wasser bedeckt sind (und das kann man in einer Dusche durchaus unterstellen) müssen die zweite der insgesamt drei Bewertungsgruppen von Bodenbelägen im nassbelasteten Barfußbereich erfüllen, hier: die Gruppe B.
    Zu 3):
    Auch wenn außerhalb der in der Dusche direkt durch Wasser beaufschlagten Bodenfläche nur keine weitere (direkte) Wasserbelastung zu erwarten ist, diese Flächen also weitgehend trocken sind, ist davon auszugehen, dass sich der Nutzer/Gast mit nassen Fußsohlen eben in diese Richtung bewegen wird.
    Das bedeutet: außerhalb der Dusche sollten die Fliesen die (niedrigste) Bewertungsgruppe A aufweisen.

    Fazit:
    Der Ansicht Ihres Fliesenlegers sollten Sie sich nicht anschließen! Kommt es zu einem Unfall durch Ausgleiten, sind Sie in der Nachweispflicht, alles Mögliche dafür getan zu haben, ein Ausgleiten Ihrer Gäste zu verhindern.
    Mit den Bewertungsgruppen B (Dusche) und A (übrige Badfläche) liegen keamische Bodenbeläge vor, welche diese Anforderungen erfüllen. Ansonsten müssten Sie bei einem Ausgleit-Unfall (wollen wir es nicht hoffen) den Nachweis anderweitig erbringen.
    Die Vorgaben und Empfehlungen, welche Bereiche mit welchen Belägen welcher Bewertungsgruppen der Ausgleitgefahr zu belegen sind, kommt übrigens vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften. An diese lehnen sich die anderen diesbezüglichen Vorschriften und Rechtsverordnungen der Länder an.
    .-. -. -. -. -. -. -. -
    MfG Klaus Rauer

  2. Hallo Herr Rauer, vielen Dank für die guten ...

    Hallo Herr Rauer,
    vielen Dank für die guten und umfangreichen Informationen.
    MfG
    Schubert
  3. Nicht ganz richtig

    Foto von Sachverständiger Jens Hellberg

    Da Hotelbadezimmer sowohl Barfuß als auch mit Schuhen begangen werden müssen die Bodenbeläge dort die Anforderungen für Nassbereiche und für trockene  -  mit Schuhen begangene Bereiche erfüllen.
    Hier ein Auszug von der Seite der berufsgenossenschaften:
    Frage:
    Welche Regelung gilt für Nasszellen (z.B. in Sanitärräumen) und was ist zu berücksichtigen, wenn nassbelastete Arbeitsbereiche nicht nur barfuß sondern auch mit Schuhen begangen werden?
    Antwort:
    Nach Auffassung des Kuratoriums "Rutschhemmende Bodenbeläge in nassbelasteten Barfußbereichen" und des Fachausschusses "Bauliche Einrichtungen" werden Nasszellen in der Regel barfuß begangen. Das bedeutet, das die Anforderungen an die Rutschhemmung von Böden in Nasszellen durch die
    GUV-I 8527 geregelt werden.
    Die Frage, ob die GUV-I 8527 oder die BGR 181 als Regelwerk zum tragen kommt, hängt grundsätzlich davon ab, ob der Arbeitsbereich barfuß (GUV-I 8527) oder mit Schuhen (BGR 181) begangen wird.
    Werden Arbeitsbereiche wechselweise barfuß und mit Schuhen begangen, sind beide Regelwerke zu berücksichtigen. Der Grund hierfür liegt neben organisatorischen Maßnahmen des Betriebs in der Prüfung der Rutschhemmung. Die Prüfmethoden, DINAbk. 51097 (barfuß) und DIN 51130 (Schuh), liefern keine vergleichbaren Werte obwohl sie die gleiche Prüfeinrichtung, die "Schiefe Ebene" benutzen. Nach der
    DIN 51097 wird nämlich die Rutschhemmung des Bodenbelags mit Wasser und barfuß geprüft, im Fall der DIN 51130 erfolgt die Prüfung jedoch mit Öl und Schuhen. Für die Bewertung der Rutschhemmung von Bodenbelägen für sowohl barfuß als auch mit Schuhen begangenen Arbeitsbereichen werden deshalb beide Prüfmethoden herangezogen. Der Bodenbelag in einem Sanitärraum, der z.B. als Waschraum und als Umkleideraum dient, barfuß und mit Schuh begangen wird, sollte dann die Bewertungsgruppe "A" nach GUV-I 8527 und die Bewertungsgruppe "R 10" nach BGR 181 aufweisen.
    In Ihrem Fall üwrde ich empfehlen, die Fliesen mit einer Rutschhemmung R10 / B auszuwählen. R10 nach DIN 51130 und B nach DIN 51097. Damit sind Sie dann auch im Schadenfall auf der sicheren Seite. Es gibt etliche Fliesen, die schon nach beiden Standards geprüft sind. Man kann nicht davon ausgehen, das eine R10 Fliese automatisch auch B erreicht. Bei glasierten Fliesen ist dies z.B. oft nicht der Fall.
    Wenn Sie weitere Informationen benötigen schicken Sie mir ein E-Mail oder rufen Sie mich an. Alle Daten finden Sie auf meiner Website unter

    Beste Grüße
    Jens Hellberg


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