Diese Suchbegriffe sind im Text markiert: Teppichboden

Zulässige Abweichung vom Meterriss
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Zulässige Abweichung vom Meterriss

Wie groß ist die zulässige Abweichung vom Meterriss für flächenfertige Böden (in diesem Fall Fliesenarbeiten). In der DINAbk. 18202 kann ich da nichts so richtiges finden außer Grenzabmaße von 16 mm zulässiger Abweichung. In meinem Fall hat der Fliesenleger die Fliesen auf OKFFAbk. -5 mm eingebaut (also 1005 mm vom Meterriss). Da in diesem Fall jedoch ein Meterriss an der Türleibung existiert und ein Belagwechsel von Fliesen auf Teppich stattfindet, sind 5 mm schon eine Menge und es wirft sich die Frage nach der zulässigen Toleranz auf. Bitte in den Antworten gleich die Quelle mit angeben ...
Danke im Voraus
  • Name:
  • Dirk
  1. eine

    Nachfrage:
    Wurde denn in der Fläche, wo der Teppich hinkommt, ein Sprung im Estrich nach oben gemacht,
    oder ist der Teppich dicker als die Fliesen?
    Den Meterriss gibt es nicht zum Selbstzweck.
    Der Meterriss ist eine Art Hilfslinie zur Orientierung von Übergängen, Ebenen und Kanten für die Bauausführung.
    Die genaue Erreichung des Maßes ist der, in der Praxis seltene, Idealzustand.
    Auf eine absolute Einhaltung dieses Maßes haben Sie aus meiner Sicht keinen Anspruch.
    Erst wenn durch diese Art der Abweichung z.B.
    • eine vereinbarte Eigenschaft wie ebene Belagübergänge nicht erreicht werden,
    • die zulässige Toleranz z.B. der Antrittsstufe an der Treppe überschritten wird,
    • bzw. die Belagsebenheit in den Grenzabmaßen der DINAbk. 18202 überschritten werden,

    liegt ein Mangel vor.
    Grüße

  2. nun ja

    Erstmal Danke für die schnelle Antwort.
    Also die OKFFAbk. Teppich / Fliese ist gamäß Planung identisch. Die Frage ist nun, wie viel Toleranz hat der Fliesenleger? Schließlich ist in meinem Fall die Oberkante Fliese nur noch geringfügig höher als der Estrich im Bereich des späteren Teppichs und ermöglicht somit keinen "schönen" / fachgerechten Übergang mehr, da der Teppich in jedem Fall zu hoch sein wird.
    Wie hoch ist denn die Toleranz die dafür vorgesehen ist  -  die erwähnten Ebenheitstoleranzen nach DINAbk. 18202 die sich auf zwei Messpunkte in der Fliesenebene beziehen sind ja durchaus eingehalten, die ganze Fläche ist nur 5 mm zu tief ...
  3. Also war doch eine

    Kante/ Absatz im Estrichübergang. (Diele -5 mm; Wohnen +-0,00)
    Die Ebenheitstoleranz gilt auch im Bereich des Türdurchganges. In dem Fall die Toleranzen für den Estrichbelag.
    Dieser Bereich hätte dann vorher begradigt gespachtelt werden können und müssen.
    Wie dick oder besser dünn sind denn die Fliesen und Ihr Teppichboden?
    Meist ist es bei Estrich-Bodengleichheit eher genau andersrum.
    Die Teppichseite wird vorher aufgespachtelt, um diesen besser an die, in der Regel höheren Fliesen anpassen zu können.
    Legen Sie doch mal ein Stück Teppich vor die Platten.
    Hatten Sie den Fliesenleger nicht über den höheren Teppichboden unterrichtet oder ein Musterstück übergeben?
    Grüße
  4. OKFF ist nach Planung gleich

    Soll heißen, dass OKFFAbk. keinen Sprung / Absatz hat. In meinem Fall lag der Estrich unter den Fliesen eine Kleinigkeit tiefer als der Estrich im Bereich des Teppichs (dort waren die Höhen auch gemäß Planung). Das tut doch aber auch nicht wirklich zur Sache, denn die zentrale Frage ist: Wie hoch ist die mögliche Toleranz und wo steht diese Toleranz.
    Natürlich kann man den Übergang noch anarbeiten  -  im Zweifel durch Abschleifen des Estrichs. Mit Beantwortung der Frage nach der Toleranz ist dann auch die Frage geklärt, ob es ein Mangel ist oder nicht und wer die Kosten für das Abschleifen des Estrichs / das Neuverlegen der Fliesen zu bezahlen hat.
    • Name:
    • Dirk
  5. Wieso

    abschleifen, wenn der Estrich zu tief ist?
    Lass 2-3 Reihen der Bodenplatten (je nach Format) abnehmen und leicht ansteigend neu verlegen.
    Wegen der 5 mm schreib ich Dir jetzt nichts mehr! ;-(
    Denn ich muss jetzt den Rost anwerfen,
    es hat gerade zum ersten Mal aufgehört zu regnen.
    Schönen Feiertag noch.
    Grüße
Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Meterriss, Abweichung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Estrich und Bodenbeläge - Toleranz Fertigfussbodenhöhe
  2. BAU-Forum - Estrich und Bodenbeläge - Bodenausgleich auf Betonuntergrund
  3. BAU-Forum - Estrich und Bodenbeläge - Estrich nicht waagrecht
  4. BAU-Forum - Estrich und Bodenbeläge - 13697: Zulässige Abweichung vom Meterriss
  5. BAU-Forum - Estrich und Bodenbeläge - Ist der Meterriss für alle bindend?
  6. BAU-Forum - Estrich und Bodenbeläge - Bodenaufbau auf Holzbalkendecke?
  7. BAU-Forum - Fenster und Außentüren - Maßtoleranzen Fenster/Türen
  8. BAU-Forum - Fenster und Außentüren - Fenstertür Abstand UK Flügel OK FFB
  9. BAU-Forum - Neubau - Meterriss: Wer ist dafür zuständig?
  10. BAU-Forum - Neubau - sichtbare Fugenaufteilung bei Filigrandecken

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Meterriss, Abweichung" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Meterriss, Abweichung" oder verwandten Themen zu finden.

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN