EnEV  -  Dachneueindeckung aber Dämmung erst später?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

EnEV  -  Dachneueindeckung aber Dämmung erst später?

Hallo,
ich bin Eigentümer eines freistehenden Einfamilienhaus mit einem nicht ausgebauten Dach, d.h. dort sehe ich direkt Gebälk und Ziegel.
Da das Dach einige Mängel hat, würde ich es gerne neu eindecken lassen, statt von einer Reparatur in die nächste zu stolpern.
Soweit ich das verstanden habe, müsste ich dann gemäß EnEVAbk. das komplette Dach auch dämmen (entweder in der Schräge oder in der Fläche). Nun haben wir uns noch nicht final über das Thema Ausbau ja/nein entschieden. Daher würde ich am liebsten so Verfahren, dass ich auf die Dämmung zunächst verzichte.
(also nur Dachdeckung inkl. Unterspannbahn).
Weitere Vorteile:
  • Finanzierung einfacher, weil Investitionsaufwand zeitlich gestreckt wird
  • ich sehe auch schneller, ob es nun wirklich regensicher ist (was das alte Dach leider nicht immer ist).

Innerhalb der nächsten 5 Jahre würden wir dann entscheiden wollen (und dann entweder Zwischen- / Untersparrendämmung (Zwischensparrendämmung, Untersparrendämmung) oder eben Geschossdeckendämmung).
Fragen:
1. Darf ich das gemäß EnEV überhaupt: neu eindecken ohne Dämmung?
2. Wenn nein: gibt es einen zeitlichen Spielraum zwischen Neueindeckung und Dämmung?
3. Wenn nein: wer merkt oder kontrolliert das überhaupt im Falle eines selbstgenutzten EFHAbk.?
Zur Klarstellung: es geht mir nicht darum, gar nicht zu dämmen, sondern um die zeitl. Entkopplung von Neudeckung und Dämmung.
Danke im Voraus für Hilfestellung (en).

  • Name:
  • J. Viehl
  1. Kein Problem!

    Wenn der Dachraum nicht beheizt ist, dürfen Sie natürlich neu eindecken, ohne zu dämmen. Und die Dämmung der Geschossdecke (wenn Sie auf die Nachrüstpflichten anspielen) greift bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern (Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern) auch erst bei Eigentümerwechsel, wobei hier von "nicht begehbaren, aber zugänglichen" Geschossdecken die Rede ist, also z.B. Spitzböden.

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