Neubau schlechter als Sanierung?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Neubau schlechter als Sanierung?

In Frage 305 wird erklärt, dass bei Neubauten der "Mindestwärmeschutz" nach DINAbk. 4108 (0,73 W/m²K bzw. 1,2 m²K/W)
Meine Frage:
1. ist es nicht Unsinn, dass ich ein neu zu erstellendes Haus mit DEUTLICH! schlechteren Werten bauen darf, als wenn ich mein Haus nachträglich dämme? Denn hier sind als U-Wert 0,35 W/m²K gefordert! Da kann doch etwas nicht stimmen an der Antwort?
  • Name:
  • Peter
  1. Nein, nicht unsinnig ...

    Natürlich muss ich beim Neubau die Grenzwerte der EnEVAbk. für HT' und QP'' einhalten. Wie ich das aber erreiche, bleibt weitgehend mir selbst überlassen. Dämme ich einige Bauteile über die Maßen, darf ich bei anderen "schlampern". Bei diesen muss ich aber immer noch den in Frage 305 benannten Mindestwärmeschutz einhalten. Natürlich sollte man um eine möglichst gut gelöste Komplettsituation bemüht sein. Halte ich überall nur den Mindestwärmeschutz ein, werde ich in aller Regel weit über den in der EnEV geforderten Grenzwerten liegen.
    Bei Bauteilen im Bestand geht man davon aus, dass die anderen Bauteile noch nicht energetisch saniert sind. Deshalb wird über jede Einzelmaßnahme der Bestand energetisch verbessert.
  2. Hm, ich weiß, dass fast alle auf diesem ...

    Hm, ich weiß, dass fast alle auf diesem Standpunkt stehen (Bauausführende) aber:
    Woher kommt, dass es genügt den "Mindestwärmeschutz nach 4108" nachzuweisen?
    Die EnEVAbk. fordert die Einhaltung "der allg. anerkannten Regeln der Technik". Diese sind nicht identisch mit DINen! Im Gegenteil! Eine DINAbk. kann diesen Charakter haben, dies ist aber bei Weitem nicht zwingend so. Vielmehr darf man doch davon ausgehen, dass die Entwicklung unserer "Wärmeschutzverordnungen" von WSV 94 bis hin zur EnEV2002/2004 selbst eine Art allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) darstellen?
    Beispiel: Ein Haus wird mit einem Ziegel T14,36, 5 cm gebaut. Ergibt mit Leichtputz außen und Gipsputz innen in etwa einen U-Wert 0,35 W/m²K. Im Bereich Deckeneinbindung (Betondecke) habe ich außen habe ich dann noch einen Stein von z.B. 17,5 cm und der Rest zur Wandstärke ist die aufliegende Deckenkonstruktion. Dann erreich ich (auf die Wand gerechnet 17,5 cm Stein + 19 cm Beton) käme ich noch auf einen U-Wert von ~0,65. Nach 4108 durchaus machbar, aber eine Schwachstelle hochzehn und nicht selten nach Jahren mit Feuchteschäden am Bauteil. Kann man da wirklich die DIN als ausreichend betrachten? Ehrlich, ich könnte da nicht mehr ruhig schlafen ... :-(
    Wie gesagt, ich weiß, dass fast alle die DIN als "ausreichend" ansehen ... aber ist sie es im Streitfall vor Gericht wirklich?

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