Dachdämmung gem. § 10 EnEV: Nachrüstpflicht
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Dachdämmung gem. § 10 EnEV: Nachrüstpflicht

Hallo Zusammen,

vielfach liest man, dass die Nachrüstpflicht bei Neuerwerb nur solche Häuser betrifft deren Dach oder Dachboden überhaupt nicht gedämmt sind. Dass klingt dann so, als sei es für die Nachrüstpflicht egal, wie gut die vorhandene Dämmung ist. Auf

steht etwa [ Zitat Anfang ] ... Gedämmt" ist die Geschossdecke oder das darüber liegende Dach, wenn sie mindestens über eine durchgehende, allenfalls durch Balken oder Sparren unterbrochene Schicht eines Dämmstoffes verfügt. "Ungedämmt" ist die Geschossdecke oder das darüber liegende Dach demnach wenn "bisher überhaupt keine Dämmung vorhanden ist. ... [ Zitat Ende ]

Lese ich aber § 10 Abs. 3 EnEV steht dort, dass Eigentümer dafür sorgen müssen "dass zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken), die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DINAbk. 4108-2 : 2013-02 erfüllen, nach dem 31. Dezember 2015 so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt/ (m2·K) nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der obersten Geschossdecke das darüber liegende Dach entsprechend gedämmt ist oder den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 : 2013-02 genügt. " Hier lese ich nicht, dass irgendeine Dämmung (egal wie dick/gut) schon von der Nachrüstpflicht befreit.

Kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen und ggf. eine Quelle nennen? Vielen Dank!

  • Name:
  • Thomas
  1. Licht ins Dunkle

    Bis EnEVAbk. 2009 gab es in § 10 (4) die Formulierung "dass BISHER ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken" einer nächträglichen Dämmpflicht unterliegen. Die Bundesbauministerkonferenz hat die Nachrüstpflicht dann dahingehend ausgehebelt, dass sie sogar gründerzeitliche Holzbalkendecken mit Schlackenschüttung als "gedämmte" Decken definiert hat, für die keine Nachrüstpflicht bestand.

    Seit EnEV 2014 gilt eine verschärfte Nachrüstpflicht für alle zugänglichen (also vom Handwerker zu Dämmzwecken erreichbaren) obersten Geschossdecken, die einen U-Wert von >0,24 W/ (m² K) aufweisen.

  2. Vielen Dank Dank für die schnelle ...

    Vielen Dank Dank für die schnelle Antwort! Bedeutet dies, dass auf EnEVAbk.-online.org eine veraltete Rechtslage dargestellt wird? Die Seite machte auf mich einen seriösen Eindruck. Viele Grüße
  3. SIE müssen nur richtig lesen, was über dem jeweiligen Artikel drüber steht!

    "EnEV_2009_bestand_pflichten_irrtümer_1"

    Wenn mittlerweile eine neue EnEVAbk. gilt, dann handelt es sich offenbar um einen Kommentar zu einer veralteten EnEV-Fassung.

    Sie mussten also während der Gültigkeit der EnEV 2009 die oberste Geschossdecke nicht nachdämmen. Seit Inkrafttreten der EnEV 2014 müssen Sie nun doch die oberste Geschossdecke nachdämmen, wenn diese den Mindeststandard nach DINAbk. 4108-2 : 2013 nicht einhält.


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