KfW 60 Haus mit folgenden Eckdaten möglich?
BAU-Forum: Energiesparendes Bauen / Niedrigenergiehaus

KfW 60 Haus mit folgenden Eckdaten möglich?

Wir haben ein Zweifamilienhaus ohne Keller als KfW 60 Haus in Auftrag gegeben. Diese Woche ist Baubeginn, uns liegt aber leider noch kein Wärmeschutznachweis vor. Bislang konnten nur die folgenden Details der Ausführung in Erfahrung gebracht werden. Wir bitte um eure Meinung, ob mit diesen Grundvoraussetzungen die Erreichung der KfW 60 Bedingungen möglich ist:
  • Sole Wärmepumpe auch für Warmwasser (Solar als Zusatzoption für weitere Einsparungen, Bedingungen müssen auch ohne erfüllt sein)
  • Zweifachverglasung 1,1 W/ m²k mit integrierten (?) Rollläden
  • Wandaufbau mit 24 cm Wärmedämmstein (wahrscheinlich Poroton), 10 cm Glaswolle und 11,5 cm Klinker
  • Bodenplatte auf 45 cm Frostkies, PE-Folie, 7,5 cm Styrodur, PE-Folie und dann 25 cm Beton (darüber dann noch ca. 20 cm restlicher Aufbau mit Trittschallschutz, Fußbodenheizung etc.), keine Streifenfundamente
  • Dachaufbau leider noch unbekannt, 45 Grad Neigung.
  • Das Haus ist kompakt, kein Balkon, keine Erker, nach Norden hin nur insgesamt drei Fenster

Um noch rechtzeitig in die Planung eingreifen zu können (mit der Bodenplatte werden jetzt sehr bald Tatsachen geschaffen) brauchen wir Hinweise bei welchen Details es ggf. Probleme geben könnte.

  • Name:
  • Neumann
  1. Haus in Auftrag geben ohne zu wissen mit welchen Materialien?

    hmmm ... ich versteh nicht, wie sie ein Haus in Auftrag geben können ohne zu wissen:
    • welche Materialien eingesetzt werden
    • welche wärmeleitgruppe die haben
    • die EnEVAbk.-Berechnung vorliegen haben
    • die genaue Baubeschreibung haben
    • Daten für die Finanzierung oder Zuschüsse vorliegen haben

    .- ...
    das sollte schleunigst nachgeholt werden, denn sonst bekommen sie doch die Katze im Sack!
    hoffentlich kommt bald der "energiepass" wo sich die Bauherren auf die zahlen verlassen können und notfalls gegen die schwarzen Schafe vorgehen können!
    rat: von Architekt oder fachingenier prüfen lassen!
    MfG
    mw

  2. Wat meckerste denn ...

    Wat meckerste denn steht doch alles wichtige da. Fenster mit 1,1 Wärmedämmstein, fehlt nur noch Haustür mit fünffach-Verriegelung. Und der Dachausbau ist doch Luxus, das wird was mit 160 mm und 0,40 ... :-)) )
  3. Sorry, ..

    ... OT nachliefer ...
  4. Im Werkvertrag

    steht, dass alle notwendigen Maßnahmen zur Erreichung des KfW 60 Hauses ergriffen werden. Wenn der AN das alles genau hätte vorher ausrechnen müssen, hätte er ohne Beauftragung jede Menge unbezahlte Arbeit reingesteckt. Die Baubeschreibung lässt die Materialien offen.
    Wie sieht es nun also aus, kann das wie oben angegeben funktionieren oder ist von vornherein klar, dass es z.B. nicht ohne kontrollierte Belüftung mit WRG geht? Etwas weniger Spott wäre hier hilfreich, mehr Informationen liegen leider bis jetzt nicht vor.
    • Name:
    • Neumann
  5. Ich möchte an dieser Stelle nur einen guten Kollegen zitieren ...

    Ich möchte an dieser Stelle nur einen guten Kollegen zitieren (Arno, Deine Erlaubnis vorausgesetzt) aus einem anderen Forum, wobei seine Aussage den Nagel auf den Kopf trifft:
    gutes Beispiel ist, dass etliche Billiganbieter aus der Massivhausecke damit werben, dass sie die Super-Energiesparfenster haben, ... wirklich gute Dinger, keine Frage ... aber die haben die nicht deshalb weil die als gute Menschen so gute Häuser bauen, sondern ganz im Gegenteil weil deren Haus so grottenschlecht ist, dass nur über die Superfenster die sonstigen Defizite überspielt werden und die Tropfsteinhöhle so die EnEVAbk.-Hürde schafft, das Fensterglas ist dann nur die billigste Möglichkeit zum schönrechnen!
    Und zum Passivhaus oder KfW-40-Haus mit nur Gasbeton 17,5 cm + 8 cm Mineralwolle ...
    da trau ich mich gar nicht so recht, dass ganz deutlich oder gar mit Anbieter-Namen auszusprechen, man weckt da schlafende Hunde die bissig sind und genug Geld haben, andere bissige Hunde in hübschen Anwaltsklamotten auf einen zu hetzen ...
    aber so viel: die EnEV hat offensichtlich ein paar Schlupflöcher die von findigen Tricksern genutzt werden, vor allem aus der Ecke der Hinterbänkler der Haustechnikanbieter: "wenn Du meine Heizung, WP, Pelletofen oder was auch immer in Deine Häuser einbaust machen wir für Dich lieber Bauträger den EnEV-Nachweis und garantieren KfW-40 bzw. 60, ohne dass Du etwas am Haus sonst ändern musst" ... eine Hand wäscht die Andere ...
    So
  6. Aber sonst geht's Dir gut?

    Eine Bilanz ist keine Trickserei und bei CO2-neutralen Energieträgern hält sich der Aufwand für die Gebäudehülle eines kfw-60-Energiesparhauses natürlich in bescheidenen Grenzen.
    Wenn ich hingegen sehe, was Du hier zusammenwürfelst, fehlt Dir Basiswissen, das zum Meckern berechtigen würde.
  7. Komm endlich aus Deinem Loch raus ...

    Komm endlich aus Deinem Loch raus und hör auf zu träumen. Es gibt genügend Beispiele für obiges Zitat. Ich weiß nicht, was in Dich gefahren ist, dabei sind wir im Grundsatz her der gleichen Meinung. Fakt ist folgender: je nachdem wo ich den Hebel ansetze, habe ich ein KfW60Haus, oder auch nicht, das ist wie mit einer Statik: der eine rechnet Tonnen von Eisen rein, der andere nicht.
  8. Wärmeschutznachweis ist jetzt da!

    Hallo zusammen,
    wir haben heute den Wärmeschutznachweis erhalten. Beim Durchsehen sind mir einige Dinge aufgefallen:
    Styrodur als Dämmung der Bodenplatte mit U-Wert 0,027, liegt das nicht mindestens bei 0,035?
    Es ist keine Haustür eingetragen.
    Die Wände auf Ost- und Westseite (Ostseite, Westseite) sind verschieden groß, wahrscheinlich weil auf Westseite eine Garage am Haus stehen wird. Ist das korrekt diese Fläche einfach wegzulassen?
    Es wurde kein Wärmebrückenaufschlag eingetragen. Wir haben zwar wie beschrieben keine klassischen Wärmebrücken, müsste aber nicht trotzdem mindestens der optimierte Prozentsatz verwendet werden?
    Der Aufbau der Dachdämmung ist nicht beschrieben (Spitzbogen ist nicht beheizt).
    Hoffe auf erhellende Antworten ...
  9. Erhellende Antwort ist

    Foto von Stephan Langbein

    dass man sich erst eine genaue Baubeschreibung vorlegen lässt, dann evtl. einen Planungsvertrag vorab abschließt, der dann Planzeichnungen, Energieberechnung etc. beinhaltet, dann, wenn die Grundplanung schlüssig ist, zum Werksvertrag schreitet, der dann auch entsprechende Planungen vor Baubeginn beinhaltet  -  siehe

    Zur Perimeterdämmung: 0.027 ist besser als 0.035 W/m*K

  10. so ist ist es halt

    einerseits ist es dem dem AN nicht zuzumuten: "Wenn der AN das alles genau hätte vorher ausrechnen müssen, hätte er ohne Beauftragung jede Menge unbezahlte Arbeit reingesteckt. "
    andererseits soll das Forum dies klären, natürlich in netter Form ...
    die Realität ist dann zumindest in einem Einzelfall, dass so ein Haus gebaut wird, (mein Beispiel ist KFWAbk. 40)
    der Bauherr bangt bis zum Ende der Bauzeit, das der Bauträger 'durchhält'
    die Baufirmen arbeiten jeweils direkt auf Rechnung,
    das Haus wird irgendwie hingebastelt, KFW 40 wird nicht erreicht,
    aber das interessiert keinen mehr, 'Hauptsache fertig'
    richtige Bauschäden sind programmiert, aber was soll es ...
  11. Besonders hilfreich sind Eure Kommentare nicht

    (mit Ausnahme von JDB, der zumindest die Richtung angibt ...) Wenn die Fachleute keine Lust habe zu helfen, dann sollen sie doch lieber gar nichts sagen ... Also ich bin kein Fachmann, stand aber einmal vor denselben Fragen. Daher hier ein Link, der vielleicht schon mal orientiert :

    Gruß

  12. was auffällt

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Ich kenne keine Perimeterdämmung von Styrodur mit WLG 027.035 ist wohl richtig, z.B. für Styrodur 3035 CS. Wände zur unbeheizten Garage dürfen nicht unberücksichtigt bleiben. Ein Wärmebrückenzuschlag von 0 ist nur erzielbar, wenn wärmebrückenminimiert geplant und vor allem wenn jede einzelne Wärmebrücke rechnerisch nachgewiesen wird. Pauschal 0 geht auf keinen Fall.
  13. Würde ich mir gerne mal ansehen ...

    Kann ich eine Kopie bekommen?
  14. Zu Herrn Conrad: Das Dokument der KfW hatte ...

    Zu Herrn Conrad: Das Dokument der KfW hatte ich schon mehrfach studiert und unserem Bauunternehmer mitgegeben. Er argumentiert mit Unvergleichbarkeit, weil dort keine Wärmepumpe verwendet wird.
    Zu Herrn Stubenrauch: Wir haben keine Erker und keinen Balkon, was zählt denn noch als Wärmebrücke, vielleicht Rollladenkästen? Ist die Berücksichtigung der Haustür im Plan wichtig, die fehlt nämlich bis jetzt ganz. Müsste nicht auch die Fläche zum unbeheizten Treppenhaus (Zweifamilienhaus) berechnet werden?
  15. Beispiele für Wärmebrücken

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Zu berechnende Wärmebrücken sind überall da, wo die Isothermen "verbogen" werden, entweder durch Materialwechsel oder Geometrie:
    an allen Gebäudekanten, wie
    • First
    • Ortgang
    • Traufe
    • Gebäudeecken (geometrische Wärmebrücke)

    an allen Übergängen von einem Bauteil auf ein anderes, z.B.

    • Fensterlaibungen
    • Fensterbrüstungen
    • Fensterstürze
    • Rollladenkästen

    .- Übergänge Wand/Bodenplatte
    an allen Bauteilanschlüssen an die wärmeübertragende Hülle, z.B.

    • Anschluss Geschossdecke/Außenwand
    • Anschluss Innenwand/Bodenplatte
    • Anschluss Innenwand/oberste Decke
    • Anschluss Innenwand/Dachfläche
    • Anschluss Balkonplatte/Außenwand

    Die Haustür ist zu berücksichtigen. Die wärmeübertragende Hüllfläche muss richtig und komplett berücksichtigt werden, auch zu unbeheizten Gebäudeteilen wie Treppenhaus oder Keller.


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