habe Frage zu EnEV: ist neben Wohnobjekten ...
BAU-Forum: Energiesparendes Bauen / Niedrigenergiehaus

habe Frage zu EnEV: ist neben Wohnobjekten ...

habe Frage zu EnEVAbk.: ist neben Wohnobjekten habe Frage zu EnEV:

ist neben Wohnobjekten die Dämmung der Heizleitungen bei Gewerbeobjekten auch Pflicht: Nur die Leitungen in kalten Keller oder auch in gesamten Gewerberaum?

Kann ein Mieter das von Vermieter verlangen?

Tonner

  1. Ausnahmen

    Zuerst wäre zu klären, ob das Gewerbeobjekt unter die Ausnahmen fällt, siehe dazu den Anwendungsbereich der EnEVAbk.. Wenn das nicht der Fall ist, sind die Heizungsleitungen nach EnEV zu dämmen. Das ist die Aufgabe des Vermieters, bei Nichtbeachtung gelten Bußgeldvorschriften. Zuständig sind die Bauaufsichtsbehörden. Bei Wohnhäusern kontrolliert das der Schornsteinfeger hilfsweise für das Amt. Einem Mieter, der das anzeigt wird meist gekündigt, allerdings ist das Objekt dann nicht mehr vermietbar.

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