KfW 55 Standard nicht erreichbar
BAU-Forum: Energiesparendes Bauen / Niedrigenergiehaus

KfW 55 Standard nicht erreichbar

Hallo,

ich bin gerade dabei ein Haus zu bauen welches eigentlich den KfW 55 Standard erreichen soll. Jetzt ist es aber so, das wir das Haus fast komplett in Eigenleistung herstellen, da mein Vater Maurer ist. Wie das eigentlich ja immer so ist, haben wir uns während der Bauphase für einige Veränderungen entschieden. Die gravierendste und leider wusste ich nicht, dass es solche Auswirkungen haben wird, ist das wir eine Gaube realisiert haben und nun das Dachgeschoss als Wohnraum nutzen werden, die Gaube und die Nutzung des DGAbk. als Wohnraum war nicht vorgesehen, sondern eine 22 cm Dämmung auf der Decke von OGAbk. zu DG. Leider wird es jetzt ziemlich aufwendig die erforderliche Dämmung und Luftdichtheit im DG herzustellen. Der Sachverständige der die KfW 55 Berechnung gemacht hat, hat errechnet das jetzt wesentlich mehr Dämmung in der Gaube und zwischen den Sparren gemacht werden muss. Die Finanzierung ist mit einem KfW 55 Kredit gemacht, aber noch nicht abgerufen. Meine Frage nun, was passiert eigentlich wenn ich nicht wie der Sachverständige es vorschreibt das Dach und die Gaube dämme und dadurch am Ende den KfW 55 Standard nicht erreiche. Mir ist klar, das ich niemanden belangen kann weil der Standard nicht erreicht wurde, da ich ja bewusst anders gedämmt habe. Aber was würde mich seitens der KfW erwarten? Müsste ich eine Strafe zahlen, oder bekomme ich einfach nur den 5 % Zuschuss nicht, profitiere aber trotzdem von den niedrigen Zinsen. Baugenehmigungsmäßig ist alles nachträglich eingereicht und geklärt. Danke im Voraus für eure Antworten.

  • Name:
  • Sven
  1. War der Sachverständige denn auf dem ...

    Foto von wiki

    War der Sachverständige denn auf dem Bau oder hast du ihn darauf aufmerksam gemacht? Wo KfW 70 "draufsteht", muss auch KfW 70 "drin sein". Durch Nichteinhaltung der Anforderungen für KfW 70, sind die Auszahlungsvoraussetzungen nicht gegeben! Es könnte sein, dass sich die durchleitende Hausbank hier gegenüber der KfW einem Haftungsrisiko aussetzen wird. Bei einer Täuschung wird man den Nächstgelegenen, i.d.R. den Bauherren, in Haftung nehmen. Ich würde mal mit dem Sachverständigen und der Bank reden was man tun könnte.

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