Bodenplatte nach EnEV 2009
BAU-Forum: Energiesparendes Bauen / Niedrigenergiehaus

Bodenplatte nach EnEV 2009

Liebe Experten,
zu folgendem Sachverhalt hätte ich gerne Ihre Meinungen und Anregungen: Wir bauen derzeitig ein Doppelhaus, für das vergangene Woche die Bodenplatte gegossen wurde. Wie in der Baubeschreibung beschrieben, haben wir beobachtet, wie eine PVC Matte ausgelegt und eine Drahtkonstruktion hergestellt wurde, bevor die Platte gegossen wurde (beides steckt nun also drin). Soweit so gut, wenn nicht neben unserem DH auch ein Einfamilienhaus gebaut würde, für dass die Bodenplatte bereits vor einigen Wochen hergestellt worden ist, und zwar auf andere Art und Weise, obwohl beide Häuser nach gleichem Energieeffizienzstand gebaut werden sollen (Energieeffizienz Haus 70/09): Dort hat man zunächst Dämmplatten auf der Sandplatte verlegt, bevor der Beton (Zement?) darüber gegossen wurde.
Meine Frage nun, ob unsere Bodenplatte tatsächlich auch für Energieeffizienzhäuser geeignet ist? Die Außenwände erfüllen diesen Stand, ebenso die Fenster und Heizung. Frage bezieht sich also ausschließlich auf die Bodenplatte.
Besten Dank für Eure/Ihre Kommentare.
  • Name:
  • Basic2211
  1. Keine Angabe der Dämmdicke hier möglich

    Dem EnEVAbk.-Nachweis und der Bestimmung des Energieeffizienzstandards liegt ein aufwendiges Normen- und Rechenwerk (Normenwerk, Rechenwerk) zugrunde, welches die Transmissionsverluste aller Hüllflächenbauteile berücksichtigt, dazu kommen die Lüftungswärmeverluste, Anlagenverluste etc.
    Für die Wärmedämmwirkung der Hüllflächenbauteile sind Werte für den Mindestwärmeschutz verschiedener Bauteile in Teil 2 der DINAbk. 4108 festgelegt. Zur Einhaltung des Mindestwärmeschutzes genügen bei Bodenplatten schon ca. 3 cm Dämmung auf der Bodenplatte, unter dem Estrich.
    Damit der EnEV-Nachweis gelingt und der Effizienzstandard 55 erreicht wird werden aber sicherlich 12 cm und mehr Dämmung auf/unter der Bodenplatte notwendig werden. Es ist eine Sache der Planung, ob diese Dämmung ganz oder teilweise unter der Bodenplatte angeordnet wird. Es geht auch mit Dämmung nur auf der Bodenplatte. Wieviel cm dort erforderlich sind ergibt sich aus dem Gesamtnachweis. So kann der Nachweis gelingen, wenn 10 cm auf der Bodenplatte und dafür 30 cm Dämmung im Dach geplant sind. Es kann auch sein, dass die Bodenplatte 20 cm Dämmung erhält, und dafür die Dach- und Außenwanddämmung (Dachdämmung, Außenwanddämmung) etwas geringer wird. Dann spielen auch noch die Heiz- und Lüftungstechnik (Heizungstechnik, Lüftungstechnik) und die Bewertung der Wärmebrücken mit hinein.
    Besorgen Sie sich den EnEV-Nachweis. Darin ist angegeben, was mindestens erforderlich ist. Es kommt vor, dass EnEV-Nachweise in Bezug auf die Wärmebrücken und Anlagentechnik schöngerechnet sind oder einfach fehlerhaft sind. Daher kann es sinnvoll sein, den EnEV-Nachweis von einem externen SV auf Fehler untersuchen zu lassen. Da lauern oft böse Überraschungen.
  2. Dämmung unter der Bodenplatte hat den Vorteil

    dass Sie mehr Raumhöhe haben.
  3. Mal ...


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