Garagen/-Flachdach Wasser läuft nicht ab!
BAU-Forum: Dach

Garagen/-Flachdach Wasser läuft nicht ab!

Auf unserem Flachdach der Doppelgarage läuft das Wasser nicht komplett ab, soll heißen die letzten beiden Teerbahnen bleiben so ca. 10-20 mm unter Wasser stehen bis es verdunstet, da die beiden seitlich in der Ecke angebrachten Abläufe höher stehen, als die letzten beiden Teerbahn.
Der baubegleitende Gutachter vom VPB hat diesen "Fehler" in seinem Abschlussbericht festgehalten. Diesen haben wir an den Bauträger weitergeleitet, mit der Bitte um Behebung des Problems.
Unser Bauträger hat diesen Fehler an das ausführende Unternehmen weitergeleitet, welches sich umgehend vor Ort einen Eindruck verschafft hat, dieses aber nicht als Mangel oder Fehler einstuft!
Meine Frage, ist es ein Mangel auf dessen Beseitigung man bestehen sollte? Die Vögel freuen sich jedenfalls immer über die letzte Möglichkeit des Badens in unserem Baugebiet.
Sollte unser Bauträger einen Sachverständigen hinzuziehen wollen, muss man den evtl. mit bezahlen? Schließlich liegt mir ja schon ein Gutachten durch den VPB vor? Muss dieser Gutachter nicht im Falle eines Falles sein Gutachten vertreten?
Vielen Dank für fachkundige Information im Voraus!
  • Name:
  • Bolzmann
  1. Gefälleloses Garagendach

    Hallo Frau/Herr Bolzmann,
    Ihre Frage, ob dies ein Mangel ist, muss ganz klar mit JA beantwortet werden. Drängen Sie auf die Beseitigung dieses Baufehlers!
    Flachdach heißt nicht gefälleloses Dach.
    Es gibt Normen und (Flachdach-) Richtlinien, die besagen, dass die Abläufe zur Entwässerung der Belagsoberflächen so einzubauen sind, dass die Dachfläche dauerhaft und sicher entwässert werden kann.
    Es gibt, wie überall, Sonderkonstruktionen, die aber besonderer Abdichtungstechniken bedürfen und mit schwerem Oberflächenschutz vorzusehen sind. Sehen Sie der Beauftragung eines Sachverständigen durch den Bauträger gelassen entgegen. Er wird Sie bzw. den Bauträger über die vorhandene Mangelhaftigkeit nicht hinwegtäuschen können. Außerdem, wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.
    Was ist denn ein VPB-Gutachter? Wenn er "Rückgrat" hat, wird er auf jeden Fall zu seinem Gutachten stehen.
    Viel Erfolg!
  2. VPB

    Verband-Privater-Bauherrn
  3. Zitat aus dem Gutachten des Verband-Privater-Bauherrn: "Die Dacheinläufe ...

    Zitat aus dem Gutachten des Verband-Privater-Bauherrn:
    "Die Dacheinläufe des Garagendaches müssen tiefer gesetzt werden, am Bescihtigungstag stand das Wasser am Ende der Dachfläche ca. 2 bis 3 cm hoch. "
    Zitat/Antwort unseres Bauträgers:
    Es stehen keine 2  -  3 cm Wasser auf dem Garagendach, sondern max. 1 cm, wie von uns am 07 Mai 2007 gemessen. Weiterhin inst anlässlich der Abnahme von Herrn Behrens festgehalten worden, das eine Nachbesserung wenig Sinn macht, da die Verlegung der oberen Polymerbitumenbahn fachgerecht und ordentlich ausgeführt wurde. "
    Den Wasserstand werde ich heute Abend mal nachmessen (regnet ja gerade so schön!)
    Von dem, was unser Gutachter angeblich festgehalten haben soll weiß ich nichts aber er/wir monieren ja auch nicht die Ausführung der Polymerbitumenbahn, sondern die zu hoch eingesetzten Dacheinläufe.
    Was nun?
  4. Auf Mängelbeseitigung drängen

    Hallo Frau/Herr Bolzmann,
    der vom Bauträger beauftragte Gutachter hat die Situation richtig erkannt.
    Schreiben Sie eine offizielle Mängelrüge mit Fristsetzung zur Mangelbeseitigung an Ihren Bauträger. (Besser: mit anwaltlicher Hilfe)
    Sollte der Bauträger weiterhin "bockig" sein und den Mangel nicht beseitigen, können Sie, nach Einhaltung diverser Regularien, dem Bauträger das Recht auf Mängelbeseitigung für diesen einen Fall kündigen und ein anderes Unternehmen mit der Mängelbeseitigung beauftragen. Alle daraus resultierenden Kosten werden dem Bauträger belastet.
    Viel Erfolg!
  5. falls es keine Gewährleistung mehr gibt

    Dach doppelt selbst abdichten. kaltbitumen spart feuergefahr. Material zu fabrikspreisen  -  siehe
  6. wollen sie Geld sparen oder ist ihr Dach ...

    wollen sie Geld sparen oder ist ihr Dach nicht mehr von der Statig in Ordnung durch 3 cm Wasser an einer Stelle haben sie die Möglichkeit in Betracht gezogen das die einläufe nicht tiefer gehen können da sie schon auf dem Hoplz oder Beton aufliegt und die Decke einfach durchhangt jeden Fall werden sie mehr Geld an Anwelten und Gutachten ausgeben als solche Pfütze auf ihren Dach Wert Hat
  7. Mir geht es schlicht weg nicht um Geld ...

    Mir geht es schlicht weg nicht um Geld sparen, sondern lediglich ob es sich um obiges Problem um einen Mangel handelt, auf dessen Beseitigung man bei einem Neubau bestehen sollte oder nicht!
    Es kann ja wohl nicht die Frage des Geldes/Aufwandes sein wenn man fehlerhafte Arbeit abliefert, diese Aufgrund des Geldes/Aufwandes nicht beseitigen zu müssen!
    Dann braucht ja kein Bauträger mehr ein einwandfreies Haus mehr errichten, weil die Behebung der Mängel einfach den Bauwert nicht entsprechen!
    Ob die Auslässe bereits auf dem Holz auflegen kann ich nicht sagen, dazu müsste ich das Dach öffnen, sollte die der Fall sein müsste meiner Meinung nach halt der Dachdecker das Dach mit richtig eindecken!
    Ihrer Meinung nach könnte heute also jeder eine Leitung abliefern wie er will, gerade stehen bracuht er für seinen sch ... aber nicht, wo kommen wie den da hin?
  8. Hallo Ich sehe da kein Problem so lange ...

    Hallo
    Ich sehe da kein Problem so lange die Abdichtung sauber verklebt ist. Ein Flachdach lässt sich nur mit Gefälle Dämmung oder Ausgleichmasse zum Ablauf bringen. Regensicher ist ein Steildach. Regendicht ist ein Flachdach-: : : : Gelle Herr Dipl. -Ing. Johannes Rudolf
  9. Definitionen

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    wenn Ihr Euch schon inne Köppe kriegt, dann wenigstens richtig.
    "Regensicher" = Definition geneigtes Dach mit Eindeckungen
    "Wasserdicht" = Definition bei Abdichtungen
    @Enick,
    Thema  -  wie meistens  -  verfehlt weil überhaupt keine Ahnung von der Technik. Abläufe sind in den Ecken und nicht in der Mitte. Wenn die Decke 3 cm durchhängen würde, dann haut die STATIK eh nicht hin und das Geld wäre bei einen Anwalt oder bei AnwÄlten doch recht gut aufgehoben.
    @Schmidt,
    was soll denn der Blödsinn? War/ist Ihr Betrag eine wirkliche Hilfe für den Fragesteller?
    @Bolzmann,
    wenn Sie wirklich eine Holzkonstruktion haben, dann scheint da so einiges nicht zu stimmen. Erstens wird sich die Konstruktion weiter durchbiegen, was dann zu echten Problemen bei der Statik führen kann. Da hilft dann ein schwerer Belag wie Kies nichts, sondern würde die Sache deutlich beschleunigen.
    Die Fachregeln des DDH unterscheiden nicht, ob es sich um eine Garage oder ein Hausdach handelt. Insofern müsste
    a) ein 0 °-Dach explizit vereinbart sein, da es sich um eine Sonderkonstruktion handelt, die
    b) mit zwei Lagen Polymerbitumen abgedichtet sein muss.
    Leider muss man feststellen, dass die Standardwaren der Polymerbitumenbahnen nicht sicher gegen den sog. mud curling Effekt sind, was heißen soll, dass die Beschieferung durch Schmutzablagerungen in Verbindung mit dem Austrocknen der Pfützen zu einer "Krokodilhaut" mutieren kann.
    Mein Tipp: die ausführende Firma möge Ihnen die Passage in den Fachregeln zeigen, nach der die Ausführung fachgerecht ist. Wenn die Unterkonstruktion, und hier ist es egal ob es Beton oder Holz ist, nicht fachgerecht ist, dann hätte er zumindest Bedenken anmelden müssen, was ja offenbar ausgeblieben ist.
    Wenn noch keine wirksame Abnahme erfolgt ist, dann liegt es an der Firma die fachgerechte Ausführung zu beweisen.
    Grüße
    Stefan Ibold
  10. Flachdächer ohne Gefälle

    Hallo Herr/Frau Bolzmann,
    die Diskussion Ihres Problems ist m.E. etwas "aus den Fugen" geraten.
    Gefällelose Dachflächen, egal ob Garagen oder sonstige Gebäude, sind risikobehaftet durch Schlamm- und Schmutzansammlungen, durch Wasserstau (auch wenn es nur Pfützen sind), Algen- und Moosbildungen (Biotope) usw.
    Dachgefälle von weniger als 2 % sind als "Sonderkonstruktionen" zu betrachten.
    Wenn das Dachwasser/Schneeschmelzwasser nicht abfließen kann, dann liegt hier ein Planungsfehler und/oder ein Ausführungsfehler vor.
    Folgeschäden sind programmiert, Verkürzung der Lebensdauer der Dachhaut, Mehraufwand für die Pflege der Dachfläche.
    Pfützenbildung und Wasserstau kann selbst bei kleinsten Undichtigkeiten, die z.B. schon eine nicht vollständig ausgebrannte Silvesterrakete erzeugen kann, zu schweren Bauteilschäden durch Nässeeinwirkung führen.
    Drängen Sie deshalb unbedingt auf die Mängelbeseitigung oder (Neu-) Ausführung des Daches als "Sonderkonstruktion". Das bedeutet für den Bauträger, komplettes Entfernen des vorhandenen Dachaufbaus bis zur Rohbaukonstruktion!
    Viel Erfolg!
  11. ab wann ...

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    oder ab welchem Gefälle bleibt KEIN Wasser mehr als Pfütze auf dem Dach stehen?
    Und weshalb den Aufbau vollständig zurückbauen? Wo gibt es dazu die notwendigen Anhaltpunkte?
    Grüße
    Stefan Ibold

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