Grenzgarage Satteldach, kleinster Überstand an Traufe wg. Abstand
BAU-Forum: Dach

Grenzgarage Satteldach, kleinster Überstand an Traufe wg. Abstand

Hallo,
die Garage soll möglichst an die Grundstücksgrenze, jedoch sieht
eine innenliegende Dachrinne an einer Seite unmöglich aus, wenn
die andere Seite einen Überstand hat.
Da die Garage kaum noch zur anderen Seite gerückt werden soll,
wollte ich mal fragen, ob jemand weiß, was technisch machbar
ist, um bei einem 38 ° Satteldach einen möglichst geringen
Überstand zu erreichen. Oder anders gefragt, wieviel cm muss ich
mindestens zusätzlich für den Überstand kalkulieren. Wären 20 cm
ausreichend (also der zusätzliche Abstand zur Grenze)?
Also das Dach würde nur einige Zentimeter über die Außenmauer
ragen + ca. 10 cm Breite für die Dachrinne.
Vielen Dank,
Otten.
  1. Bündig abschließen..

    ... ansonsten nur mit schriftlicher Genehmigung des Nachbarn.
  2. Ich gehe dafür von der Grenze weg. Wieviel ist mind. nötig?

    Ok, ich habe mich nicht ganz eindeutig ausgedrückt.
    Ich möchte für den Überstand von der Grenze weg, aber nur soweit
    wie nötig.
    Reichen da 20 cm, sodass das technisch ohne großen Zusatzaufwand machbar ist. Danke nochmals.
  3. sie dürfen

    mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht eben mal ein bisschen von der Grenze weg ...
  4. "Nicht eben mal ein bisschen" ist klar, deshalb frage ich nach dem Maß

    Gut dann versuche ich es so ...
    Dachüberstand = Abstand der Bodenplatte bzw. Außenwand zur Grundstücksgrenze.
    Wenn ich jetzt wüsste, dass weniger als 20 cm (Außenwand bis
    Dachrinnenaußenkante nicht machbar sind, dann gehe ich halt
    20 cm + Reserve mit der Garage weg, sodass die Dachrinne später
    nicht über die Grenze hinausragt.
    Jetzt müsste die Frage eigentlich klar sein.
  5. was ...

    was KP Thiele sagen wollte: (und ich glaube die Fragestellung war schon ausreichend klar)
    Es dürfte wahrscheinlich so sein, dass Sie die Garage entweder AUF die Grenze stellen, oder den reguläüren Grenzabstand einhalten müssen. Wenn Sie die NICHT auf die Greneze stellen, einfach mal irgendwo zwischen Grenze und regulärem Abstand bauen ist nicht immer erlaubt, mal nachfragen.
  6. Was es alles gibt ...

    damit hätte ich nun nicht gerechnet. Wo ist denn da die Logik?
    Naja, wenn's nun mal so ist, besser abklären. So war es sicher
    gemeint.
    Um nochmal auf die Frage zurückzukommen ... ich versuche es nochmal:
    Spricht doch sicher nichts dagegen, ein Dach nur bis auf die
    Außenwand laufen zu lassen, sodass der Überstand quasi fast
    nur aus der Dachrinne besteht, oder?
    Dank Euch, Otten.
  7. Das spricht

    dagegen:
    Wenn die Garagenwand dann  -  wie vorgeschrieben  -  exakt auf der Grenze steht, dann überbaut die Dachrinne die Grenze = unzulässig.
    • Name:
    • M.P.
  8. Is mir jetzt wirklich klar, jetzt zeichne ich mal

    Ich möchte die Dachrinne auf die Grenze bauen, nicht darüber
    hinaus. Daher kommt die Wand natürlich entsprechend dem Überstand von der Grenze weg. Daher soll der Dachüberstand so gering
    wie möglich sein. Am liebsten Dachende auf der Wand (0-8 cm) und
    Rinne dran (ca. 14 cm) = 20 cm.
    Die Frage nun, ob man den Überstand rein technisch so gering
    halten kann.
    Die Grenze mal außer acht gelassen und angenommen, die Garage
    steht allein in der Sahara.
    ... aber jetzt bitte nicht "Da brauchst Du kein Dach. "
    Danke, Otten.
  9. is das nur so schwer?

    Rinne über Wand!
    Beide bündig auf der Grenze.
    Sie brauchen eine Aufdachrinne.
    Bild im Beitrag 3 von Frank Knauber.
    Grüße
  10. ach so,

    auch noch anhängen
    ;-)
  11. Hier wird viel geantwortet ...

    im ersten Beitrag, das war der Anlass meiner Frage, sollte es
    eben nicht die In- / Aufdachrinne sein. Daher die technische Frage
    nach dem geringsten Überstand.
    Aber evtl. ist die Inndachrinne ja doch nicht so anfällig und
    auch nicht soo viel teurer. Werde mich damit wohl nochmal auseinandersetzen müssen. Danke für den Link.
    Grüße, Otten.
  12. Hier wird viel gefragt!

    Auf die notwendige schriftliche Genehmigung des Nachbarn im Beitrag 1 sind Sie nicht eingegangen.
    Die heißt Aufdachrinne.
    ;-)
  13. entweder Grenzbebauung oder mit vorgeschriebener Abstandsfläche, d.h. ihre ...

    entweder Grenzbebauung oder mit vorgeschriebener Abstandsfläche, d.h. ihre Mauer muss! genau! auf! die Grenze. und jetzt stellen Sie sich vor Ihr Nachbar hat auch schon eine Mauer auf seiner Grenze zu stehen. und die ist 5 Meter höher als Ihre (nur vorstellen bitte). Verstanden? Also viel Spaß bei der Planung der Dachrinne. Dies, und nichts anderes sind die Bauvorschriften.
  14. Ich hatte nur eine Frage zum Dach, war aber wohl nicht relevant.

    Ich habe noch keinen Nachbarn. Es gibt zum Nachbargrundstück
    keine Baulinie neben der Grenze. Von daher dachte ich, ich
    darf mich irgendwo im Bereich ab "auf Grenze" ins innere meines
    Grundstückes bewegen, also 5 cm, 20 cm 1 Meter ... Somit könnte
    ich einen kleinen Dachüberstand realisieren, der die Grenze
    zum Nebengrundstück nicht verletzt.
    Aber schon verständlich. Wenn der spätere Nachbar auf die
    Grenze bauen würde, hätten wir womöglich einen 5 cm Tunnel.
    Das geht natürlich nicht.
    Also sind das allgemeine Bauvorschriften. In den Bauplanrechtlichen Festsetzungen steht darüber nichts. Wenn ich also eh
    1 Meter oder mehr rein muss, dann hat sich das Thema Dachüberstand eh erledigt.
    Danke vielmals und Grüße,
    Otten.

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