Gibt es eine Norm, die das Verkleben von Unterspannbahnstößen bei nicht vorhandenem chemischen Holzschutz fordert?
BAU-Forum: Dach

Gibt es eine Norm, die das Verkleben von Unterspannbahnstößen bei nicht vorhandenem chemischen Holzschutz fordert?

Auch nach intensiver Nutzung der Suchfunktion ist mir eines unklar geblieben:
Wenn ich ein Haus quasi schlüsselfertig, also aus einer Hand kaufe (zumindest was den Dachstuhl, Wärmedämmung, Unterspannbahn, Luftdichtheit und Eindeckung betrifft), muss dann die Unterspannbahn an den Stößen verklebt werden, wenn die tragenden Holzteile unbehandelt sind (also keinen chemischen Holzschutz gegen Insekten nach DINAbk. 68800 besitzen)?
Für Antworten danke ich schon jetzt!
Hermann
PS: Baden-Württemberg
  • Name:
  • Hermann
  1. Hallo Hermann, chemischer Holzschutz und Unterspannbahn an den ...

    Hallo Hermann,
    chemischer Holzschutz und Unterspannbahn an den Stößen verklebt haben nichts mit einander zu tun. Die Stöße der Unterspannbahn müssen z.B. dann verklebt werden, wenn das Dach mit Hartdacheindeckung eine bestimmte Dachneigung unterschreitet.
    Gemäß DINAbk. 68800 müssen tragende und aussteifende Holzelemente je nach Beanspruchungsklasse, vorbeugend chemisch mit Holzschutz behandelt werden.
    Sparren z.B. müssen chemisch mit Holzschutz IvP (vorbeugend gegen Insekten und Pilzen) behandelt werden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Schwabe
  2. Die Einstufung des Bauholzes

    in GK 0 setzt voraus, dass es entweder offen verbaut und kontrollierbar, oder allseitig geschlossen und von Insekten unnerreichbar ist.
    Um dies zu erreichen könnte man schon über eine winddichte Verklebung der Unterspannbahnstösse streiten.
  3. Zunächst einmal danke!

    @ Herr Schwabe: Bei meinem Haus handelt es sich um gänzlich UNBEHANDELTE Dachsparren. Daraus schließe ich, dass sie wohl der GK0 gemäß DINAbk. 68800 zugehörig sein sollen. Das setzt doch aber voraus, dass sie (da durch Vollsparrendämmung nicht kontrollierbar) allseitig geschlossen sein müssen, und m.E. sind "lose" überlappende Unterspannbahnstöße für Insekten KEIN Hindernis, oder?
    Gruß
    Hermann
  4. Hallo Herrmann, mit der Formulierung " ... und von Insekten ...

    Hallo Herrmann,
    mit der Formulierung " ... und von Insekten unnerreichbar ist. " Habe ich sehr große Probleme.
    1. dürfen dann im Simskasten/Traufe überhaupt keine (!) Löcher sein, in die Insekten schlüpfen könnten; also praktisch eine winddichte Ausführung. Wer macht das? Wie soll das praktisch im Detail aussehen?
    2. Was machen Sie, wenn der Sparren im Bereich Traufe sichtbar ist? wird dann der sichtbare Teil des Sparrens mit Holzschutz behandelt und der nicht sichtbare Teil
    nicht? Wer macht das? Wie soll das praktisch im Detail aussehen?
    Also meiner Meinung nach nicht bis zu Ende durchdacht und so nicht mangelfrei ausführbar.
    Ich kenne keinen Fall, wo Sparren GK 0 sind.
    Also. : Da gänzlich unbehandelta Mängelanzeige an die ausführende Firma.
    Mit freundlichen Grüßen
    Schwabe
  5. Bei uns hier in der

    Region wird annähernd jeder Dachstuhl des privaten Einfamilienhaus voll verschalt. Entweder mit Rauspund oder auch immer häufiger mit Holzweichfaserplatten (gutex, Agepan etc.). Darauf eine Stoßverklebte USB und zack, winddicht.
    Die Sparrenköpfe mit meinetwegen Remmers HK Lasur (p, Iv)
    gestrichen ... das ist hier Standard. Wo sollen hier Detailprobleme auftauchen?
  6. Eine Lasur ist kein anerkannter Holzschutz gemäß DIN ...

    Eine Lasur ist kein anerkannter Holzschutz gemäß DINAbk. 68800 und nicht zugelassen gemäß DIN 68800. Eine Lasur hat eine ganz andere Aufgabe, die Eindringtiefe und Eindringmenge ist nicht DIN gerecht.. Somit ist die Wirkung nicht so, wie man bei einem Produkt erwarten kann, gemäß DIN.
    Das diese Lasur vorbeugend p und I ist, ist ein "gern mitgenommener Nebeneffekt".
    Mit freundlichen Grüßen
    Schwabe
  7. zurück zur Frage

    Die Ausführung in Ihrem Fall gilt als eine insektenundurchlässige Bekleidung.
    Grüße
  8. Noch einmal danke!

    @ Herr Filusch: verstehe ich Sie richtig, dass also meine UNVERKLEBTEN Unterspannbahnen als insektendicht gelten?
    Sind Ihrer Meinung nach unbehandelte Sparren zulässig?
    Hermann
  9. Dafür sind die Sparrenköpfe

    dann wieder dreiseitig sichtbar und kontrollierbar Herr Schwabe.
  10. Hallo Hermann

    1. spezielle Frage: Ja,
    solange Sie bei der Vollsparrendämmung bleiben gilt diese Bekleidung als insektenundurchlässig.
    2. allgemeine Frage: Ja,
    wenn die Sparren entsprechend trocken eingebaut und
    mit eine stark diffusionsoffen U-Bahn sd-Wert<0,2 m abgedeckt sind
    und die Sparrenfelder nicht wirksam hinterlüftet werden.
    Dann sind auch die Sparrenköpfe GK0 wie Frank Knauber richtig anmerkte.
    Grüße
  11. ".. dann wieder dreiseitig sichtbar und kontrollierbar Herr ...

    ".. dann wieder dreiseitig sichtbar und kontrollierbar Herr Schwabe. "
    Sicherlich haben Sie recht, wenn es sich z.B. um eine Holzstütze für ein Carport handelt. Diese kann ohne großen Aufwand und ohne große Probleme oft (!), ansonsten ist es sinnlos, beobachtet werden.
    Was macht aber der arme Bauherr, wenn die Traufe ca. 10 m über Geländeoberkante ist?
    Ich habe gerade so ein Bauobjekt. Auch mit Fernglas erkennen Sie nicht jedes Einschlupfloch von Insekten.
    Und was macht der arme Bauherr dann bei Befall, nachdem er es kontrolliert hat? Er bestellt sich ein Gerüst.
    Das heißt, mit dem Schinken nach der Wurst geschmissen.
    Deshalb kann ich jedem Bauherren nur dringend anraten, auf vorbeugendem chemischen Holzschutz zu bestehen. Der Aufwand bei Befall ansonsten ist um ein vielfaches höher, und der Bauherr muss sich selber kümmern.
    Mit freundlichen Grüßen
    Schwabe
  12. Chemischer Holzschutz

    am Sparrenkopf, welcher durch natürliche Feuchtigkeitsaufnahme und -Abgabe Dimensionsänderungen aufweist und durch die entstehenden Risse Ihren Insekten Tor und Tür öffnet.
    Was soll hier Ihr chemischer Holzschutz dann ausrichten?
  13. Bitte beachten Sie, das Chemischer Holzschutz kein (!) ...

    Bitte beachten Sie, das Chemischer Holzschutz kein (!) Oberflächenschutz a la Lasur (siehe mein Beitrag weiter oben) ist.
    Chemischer Holzschutz durch tauschen, kesseldruckimprägnieren etc.
    hat eine größere Tiefenwirkung. Außerdem muss Schnittholz (hier Sparren) gemäß DINAbk. mit einer Feuchte < 20 % eingebaut werden, denn Sparren können nicht ungehindert nachtrocknen da ja in Zwischensparrendämmung, Unterspannbahn und Dampfbremse eingepackt. Außerdem sind sie statisch tragend und dürfen nicht nachtrocknen und dabei sich verdrehen, da dann Verminderung des Auflagers.
    Und Werden Sparren mit einer Feuchte < 20 % eingebaut, entspricht das den 15 %+- 3 % Feuchetgehalt für überdecktes Holz im Freien. Es entstehen dann nur zulässige Risse.
    Mit freundlichen Grüßen
    Schwabe
  14. Vielen Dank für die vielen interessanten

    Erläuterungen Herr Schwabe.
    Fragen:
    Wie viele kesseldruckimprägnierte Dachstühle haben Sie prozentual schon gesehen?
    Wie wirksam ist die Tauchimprägnierung im getrockneten Holz, bzw. wie aufnahmefähig?
    Dazu passend ... sollte das Bauholz besser vor oder nach dem Trocknen getaucht werden?
    Und noch eine Frage:
    Warum wird kvh im Holzständerbau nicht imprägniert, während der Dachstuhl imprägniert werden sollte?
    Warum soll ich vorprogrammierten Sondermüll aufs Dach nageln wenn ich auch drauf verzichten darf?
  15. imprägnierte Sparren bei Vollsparrendämmung

    zu fordern ist schon mit Verlaub gesagt Unfug, spricht für fehlende objektive Sicht auf die Dinge.
    Weitgehend witterugnsgeschützte Sparrenköpfe aus KVH sind nicht insektengefährdet (bei Bedarf nähere Infos auch zu erfahren bei B. Radovic).
    Begrifflichkeiten:
    Unterspannbahn (nicht Unterdeckbahn) ist nicht insektensicher und nur in Verbindung mit einer hinterlüfteten Sparrenebene einsetzbar und somit schließt das GK 0 aus. (Diskussion hatten wir schon mehrfach)
    Vollsparrendämmung erfordert qualitätsmäßig also mind. eine Unterdeckbahn. Vollsparrendämmung machen nur in GK 0 Sinn, da Holz mit Holzfeuchte <18 % verbaut werden soll (muss). Imprägniertes und dann nachträglich getrocknetes Holz oder umgekehrt ist mir noch nicht untergekommen.
    Unterdeckbahnen haben dann, zumindest die Besseren auch ein Klebestreifen integriert, der die windichte und insektensichere Abklebung ermöglicht.
    Weiteres gerne bei Bedarf.
    zum Fall:
    Klären ob Unterspann- oder Unterdeckbahn (Unterspannbahn, Unterdeckbahn) verwendet wurden
    bei Unterspannbahn  -  großes Fragenzeichen
    bei Unterdeckbahn liegt diese ja plan auf der Dämmung und ist durchaus als insektendicht anzunehmen  -  ich würde mich da nicht streiten wollen.
  16. Ergänzung

    imprägnierte Sparren bei Vollsparrendämmung in diffusionsoffenen Dächern zu fordern ...
  17. Ergänzung zur Ergänzung ..

    is doch sowieso klar:
    wer diff. dicht baut, hat die Intention der 68800 nicht verstanden.
  18. Danke

    an die Experten.
    Es war ja hier schon zum Verzweifeln.
    Ich habe ja auch U-Bahn geschrieben ;-)
    und bin mir fast sicher, dass Hermann sein Planer auch diese Qualität ausgeschrieben hat und die auch drauf liegt.
    stimmt es Hermann?
    Grüße
  19. Liebe Experten

    Ich muss gestehen, dass ich überwältigt bin von der Vielzahl der Antworten und der sich daraus ergebenden Diskussion.
    Leider ist sie für mich nun ziemlich verwirrend ;-)
    Grundsätzlich gilt für mein Haus: die VOBAbk. (und damit auch Teil C) sind vertraglich vereinbart, die Sparren sind aus unbehandeltem Holz und meine Unterspannbahn ist an den Stößen NICHT miteinander verklebt. Mein Dachaufbau (v.i.n.a.): Innenverschalung (Holz), Dampfbremse, 240 mm Dämmung, Unterspannbahn, Konterlatten, Dachlatten, Ziegel.
    Gibt es aus der Diskussion nun eine klare Empfehlung, ob meine Ausführung in Ordnung ist?
    Gruß
    Hermann
    • Name:
    • Hermann
  20. Ich gehe davon aus, dass Sie die DIN ...

    Ich gehe davon aus, dass Sie die DINAbk. 68800-3 kennen.
    Das bedeutet, das nach Ihrer Meinung, Herr Düwel, die Macher dieser DIN ".. die objektive Sicht auf die Dinge. " fehlen?
    Was soll das?
    Mit freundlichen Grüßen
    Schwabe
  21. Hallo Hermann,

    da habe ich wohl falsch vermutet.
    Wie heißt denn Ihre Unterspannbahn?
    Ist die hier dabei?
    Grüße
  22. ist doch bereits ersichtlich

    bei Vollsparrendämmung ist eine Unterspannbahn generell fehl am Platze, weil eben die beötigte Hinterlüftung fehlt!
    Helfen wird Ihnen hier das Regelwerk des ZVDH, speziell das "Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen, und Unterspannungen"
  23. und?

    68800-3:
    "Chemische Holzschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich im Bereich
    der Gefährdungsklasse 0. "
    an Eindeutigkeit nicht zu übertreffen.
    die dikussion mag wieder bei adam und eva beginnen  -  danke ...
    @hermann: wir kennen dein Dach und deine "Folie" nicht. klär das mit
    deiner Folie  -  dann weißt du, ob verkleben notwendig ist.
  24. @Schwabe  -  ot

    eben weil es in der 68800-3 der konstruktive bauliche Holzschutz nicht eben ausführlich behandelt ist (muss auch nicht), gibt es die 68800-2, auch deren Lektüre sollte man kennen.
    Liest man natürlich ausschließlich DINAbk. 68800-3:1990-04,2.2 ist nicht sofort erkennbar, dass Chemie bei Vollsparrendämmung eben nicht notwendig ist. Hierfür bedarf es dann DIN 68800-2:1996-05,8.3 wo man sich die Möglichkeiten von Konstruktionen in GK 0 für den Bereich geneigte, unbelüftete Dächer problemlos ermitteln kann.
  25. Hilft es, ...

    Hilft es, wenn ich Ihnen die Angabe aus dem LVAbk. nenne? Dort steht "Dachunterspannbahn, diffusionsoffen, Sd-Wert = 0,02 m".
    Ich versuche, den Typ anhand von Bildern herauszubekommen.
    Gruß
    • Name:
    • Hermann
  26. meine

    Wortwahl mag etwas provokant gewesen sein, deshalb war die Information in der Sache trotzdem aber nicht falsch.
    Also Entschuldigung für die harschen Worte, aber unsinniger Chemieeinsatz stinkt mir (im wahrsten Sinne des Wortes)! Da gehnen bei mir schon mal die Pferde durch.
  27. Hilft es, ...

    Hilft es, wenn ich Ihnen die Angabe aus dem LVAbk. nenne? Dort steht "Dachunterspannbahn, diffusionsoffen, Sd-Wert = 0,02 m".
    Ich versuche, den Typ anhand von Bildern herauszubekommen.
    Gruß
    • Name:
    • Hermann
  28. @ Herr Düwel

    Ich kann Ihre Ausführungen zu DINAbk. 68800-2 nachvollziehen. Aber leider steht auch da (in Bild 2) eben gerade NICHT, ob die Unterspannbahnen miteinander zu verkleben sind. Hier wird sehr allgemein eine "obere Abdeckung" genannt. Ich bin KEIN Fachmann, aber bei einem Sparrenabstand von ca. 80 cm bei mir ist es fast zwangsläufig so, dass die Unterspannbahnen leicht durchhängen (z.T. klaffen Öffnungen von 3-4 cm Höhe). Ungeachtet aller Normen: da kommen doch locker alle möglichen Viecher rein, oder?
    Gruß
    • Name:
    • Hermann
  29. ich darf mal vorgreifen?

    Hallo Hermann,
    im Link findest Du auf der Seite 20, dass die unverklebte Überlappung reicht.
    Auch wenn die Bahn jetzt durchhängt, wird die Überlappung später durch durch die Dämmung zusammengefügt.
    Du musst allerding noch prüfen bzw. Dir nachweisen lassen,
    dass die eingebaute U-Bahn ;-) für die Vollsparrendämmung geeignet ist.
    Nicht immer wird nach der Ausschreibung gebaut.
    Vielleicht hast Du sogar Glück und der Dachdecker war exzellent.
    Oder hätte er gar Bedenken anmelden müssen?
    Ich glaube jetzt sind wieder die Experten gefragt.
    Grüße
  30. hier

    der Link
  31. "Chemical Schwalbe"

    Wird der nicht international gesucht?
    :-)
  32. es ist alles gesagt

    Drittelfinanzierern kann und soll man nicht unterstützen.
    Ich klinke mich hier aus, ist überfällig.
  33. @ Herr Düwel

    Ich verstehe leider Ihre Anmerkung zur Finanzierung nicht. Können Sie mir das erklären? @ Herr Filusch: danke für den Link! Wie weit müssen (dürfen?) U-Bahnen ;-) überlappen, um dieser Ausführungsvorschrift zu genügen? Und was wäre ein Kriterium, dass die bei mir verwendeten U-Bahnen NICHT hätten verwendet werden dürfen? Nebenbei: ich habe Lücken in der U-Bahn, obwohl (!) die Vollsparrendämmung dahinter liegt (leider kann ich keine Bilder einstellen).
    Gruß
    • Name:
    • Hermann
  34. @herman

    Soll heißen: Du bist Drittelfinanzierer, weil Du ein Drittel der Baukosten durch Nichtbezahlen einsparen willst. Diesen Eindruck kann ich auch bestätigen: Du suchst in Grauzonen nach einigermaßen hieb- und stichfesten (hiebfesten, stichfesten) Argumenten. Falls es Dir wirklich wichtig gewesen wäre, dann hättest Du Dich im Vorfeld darum gekümmert oder Dir einen Architekten gesucht. Aber so? Stinkt schon a wengerl.
    Falls Du Lehrer oder Maschinenbauer bist, dann sieht's anders aus. Die sind so geboren, da kann man nichts machen. :)
  35. @ Herrn "D. Bakel": Ich finde es schade, wenn ...

    @ Herrn "D. Bakel": Ich finde es schade, wenn ohne nachzufragen solche Verdächtigungen ausgesprochen werden.
    Ich gebe Ihnen grundsätzlich Recht, dass es sicherlich Leute geben mag, wie Sie sie beschreiben. In meinem Fall liegen Sie allerdings daneben.
    Ich habe bereits Bedauerliches hinter mir: vom Regenwassereintritt durch Ziegel, U-Bahn (wie gesagt: die Baufirma hat eine Unterspannbahn angeboten und, wie ich hier gelernt habe, offensichtlich eine Unterdeckbahn aufgebracht, da ich kein hin hinterlüftetes Dach habe, und diese Erkenntnis habe ich auch Dank der netten Antworten des Forums) und Dämmung bis hin zur Wassersackbildung der Dampfbremsfolie!
    Ich habe mich gerade NICHT so verhalten, wie Sie es offenbar Anderen vorwerfen: ich habe mich NICHT für den billigsten Anbieter entschieden, sondern um eine (aus damaliger Sicht) optimale Abwicklung und Koordination zu erhalten, für den gesamten Rohbau aus einer Hand (also Rohbau, Dach, Dämmung, Luftdichtheit, Türen und Fenster) entschieden. Ich DACHTE damals, das ich dann möglichst nahe an die Einhaltung der (damaligen) EnEVAbk. 2002 herankomme. Denkste!
    Mir liegt nicht an Minderungen, sondern an fachlich fundierten Argumenten, um meiner Baufirma die aaRdTAbk. um die Ohren hauen zu können (ich entschuldige mich bereits jetzt für diese Ausdrucksweise, aber wie die seit geraumer Zeit durch Fehlen jeglicher Reaktion meine Nerven und die meiner Familie belasten, rechtfertigt das). Ich will nicht mehr und nicht weniger, als ein weitgehend mängelfreies Haus und nicht die latente Gefahr, dass durch Nichtbeachtung der Handwerksregeln ich irgendwann einmal an den Spätfolgen zu knabbern habe. Wie gesagt: es hat bereit massive Regenwassereintritte gegeben, die Firma hat auch schon nachgebessert (z.B. Überlappungen der U-Bahn, die verkehrt herum lagen, also untere Bahn über oberer!).
    Ich verspreche mir von der ggf. möglichen Verklebung einfach eine zusätzliche Sicherheit, da dazu das gesamte Dach geöffnet werden müsste und so zwangsweise alle immer noch grob falschen Stellen automatisch gefunden würden. Wenn ich diese ganze Historie von Anfang an hier reingeschrieben hätte, wären erst einmal jede Menge Hintergrundfragen gekommen.
    Leider muss ich als schon seit geraumer Zeit passiver Mitleser des Forums sagen, dass ich schon erschreckt bin über den Umgangston und die Unterstellungen. Ich BIN KEIN Billigbauer, mein Einfamilienhaus hat mehr als 400.000 € ohne Grundstück gekostet, und ich habe sogar noch Geld übrig. Ich bin weder Lehrer oder Maschinenbauer, sondern nur ein hart arbeitender Mensch, der ziemlich entsetzt ist, wie mit meinem Geld umgegangen wurde bzw. welchen Gegenwert ich erhalten habe. Im Übrigen: mit keinem der anderen Gewerke (Heizung, Sanitär, Fliesen, Estrich, Elektro etc.) hatte ich Probleme. Die haben alle ohne einen Cent Abzug ihre Rechnungen pünktlich bezahlt bekommen, und ich kann sie nur weiterempfehlen.
    Schade finde ich, dass mir niemand tatsächlich ZWEIFELSFREI mit Fundstelle belegen konnte, ob in meinem Fall die Unterspann- bzw. Unterdeckbahn (Unterspannbahn, Unterdeckbahn) unverklebt "den Vorschriften" entspricht. Dennoch danke ich allen, die mir einfach nur helfen wollten, ohne mir gleich Bösartigkeit zu unterstellen.
    So, jetzt geht's mir besser.
    Gruß
    • Name:
    • Hermann
  36. sollte

    ich mich geirrt haben  -  Entschuldigung.
    Trotzdem ist alles gesagt und alle Quellen zitiert.
  37. wieso bedauerlich?

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    1. Weshalb war der Regenwassereintritt durch die Ziegel? War die Eindeckung noch nicht fertiggestellt?
    2. Eine Unterspannung heißt immer so, wenn die keine Auflage hat. Eine Unterdeckung braucht eine Auflage. Es gibt Unterdeckbahnen, die als Unterspannungen verwendet werden können. Andersherum ist eher selten möglich. Leider, leider ist die Wortwahl Unterdeckbahn auch bei meinen lieben Kollegen noch nicht so sehr verbreitet, wie es eigentlich der Fall sein sollte. Eine Unterdeckbahn ist meistens qualitativ hochwertiger.
    3. Was ist das für eine Wassersackbildung in der Dampfbremsfolie? Wie kommt da (außer bei 1.) Wasser hin?
    4. Was hat den die Einhaltung der EnEVAbk. mit einer Einzelvergabe zu tun? Bei einer guten und dem Standard entsprechenden Bauleitung/Baubegleitung eines für SIE arbeitenden Menschen ist oder sollte das immer zu einer guten Koordination führen.
    5. Nochmals zu 1. Selbst wenn die Überlappungen falsch sind, soviel Wasser sollte dennoch nicht eindringen können. Oder brauchen Sie wegen einer evtl. zu geringen Dachneigung oder der falschen Wahl des Eindeckmaterials ein regensicheres oder gar wasserdichtes Unterdach?
    6. Weshalb sind Hintergrundfragen denn falsch? Wie, bitte schön, sollen den die Antwortgeber saubere Antworten geben können, wenn der Fragesteller nur mit der Hälfte der Wahrheiten oder technischen Gegebenheiten herausrückt?
    Überlegen Sie mal, die Gutachter und Sachverständigen können bei Gericht auch nicht nur vom Hörensagen ein Gutachten schreiben. Da MUSS ein Ortstermin gemacht werden.
    Insgesamt kann ich nur feststellen, dass 80 % der hier (im Forum insgesamt) geschilderten fehlerhaften Ausführungen bei Einschaltung eines unabhängigen Begleiters hätten vermieden oder rechtzeitig erkannt werden können. Leider ist in Zeiten knappen Geldes die Möglichkeit der Drittelfinanzierung erkannt und sehr ausgenutzt worden. Diesen Leuten geht es überhaupt nicht um eine mangelfreies Gewerk. Sie wollen durchaus mit dem Mangel leben, in aber nicht bezahlen. Und Andeutungen über die Wahl einer Unterspannbahn, die ausgeschrieben war, einer Unterdeckbahn, die zudem den Zweck deutlich erfüllt, ist aus technischer Sicht kein Mangel oder Fehler, sondern eine juristische Frage und würde in der Tat als mangelhaft, weil nicht vertragsgemäße Erfüllung des Vertrages, dargestellt. Interessant ist das gerade hier besonders, weil hinterlüftete Konstruktionen nicht gerade als sinnvoll unterstützt werden. Und genau hier kommt der Ruch der Drittelfinanzierung auf.
    Bei Ihnen unterstelle ich mal, dass Sie es aus technischer Sicht nicht besser gewusst haben.
    Ich wundere mich aber auch, warum Sie sich bei all den Problemen nicht haben vor Ort helfen lassen.
    Grüße
    Stefan Ibold
  38. Sehr geehrter Herr Ibold,

    vielen Dank für Ihre Ausführungen.
    zu 1 und 3:
    Wie es zu dem Regenwassereintritt durch die Ziegel kommen konnte, ist auch uns ein Rätsel! Allerdings gibt es schöne Fotos, die die klatschnasse Dämmung in Wasser auf der Dampfbremse liegend zeigen. Es war so viel Wasser vorhanden, dass das Holz am Drempel, an dem die Dampfbremse angeklebt war (und noch ist), bereits dunkel verfärbt war (völlig durchfeuchtet). Ein Teil dieser Dämmung wurde dann auch (wohl weil sie durch das Wasser zusammengefallen war?) von außen ausgetauscht.
    zu 2:
    Auch ich habe erst Dank dieses Forums überhaupt den Unterschied zwischen Unterspann- und Unterdeckbahn (Unterspannbahn, Unterdeckbahn) verstanden. Auch belüftetes und unbelüftetes Dach kann ich nun auseinanderhalten. Ich habe nur mittlerweile berechtigten Zweifel an der Fachkompetenz meiner Baufirma. Im Übrigen: die Planungs- und Architektenleistungen habe ich bei dieser Firma ebenfalls im LVAbk. enthalten mitbezahlt, nur die Leistung habe ich offenabr nicht bekommen. Es soll keine kleinkarierte Pseudo-Ankündigung sein, aber die Geschichte meines Hauses wird, nachdem ich mit dieser feinen Firma fertig bin, auch einem breiten Publikum bekannt gemacht werden. Dann, so glaube ich, wird auch der letzte Zweifler mir zu meinem Haus sein Beileid aussprechen. Ich habe, gerade WEIL ich schon einmal schlechte Erfahrungen gemacht habe es mir mit der Wahl der Firma nicht leicht gemacht und zugunsten einer damals vermuteten Seriosität auch denen den Zuschlag erteilt. Es gab billigere, die ich aussortiert habe, eben WEIL ich kein Vertrauen zu denen hatte. Auch Kunden, die mit dieser Firma kurz vor unserem Vertragsabschluss gebaut haben, habe ich besucht und nach ihren Erfahrungen befragt. "Leider" haben alle drei geschwärmt. Im Nachhinein muss ich sagen: sie schwärmten, da sie es nicht besser wussten. Denn die gleichen sympomatischen Mängel wie bei uns sind auch bei denen vorhanden (Statik, Wärmeschutz, aaRdTAbk.).
    zu 4:
    Ich DACHTE, wenn ich alle Gewerke, die bei der baulichen Ausführung (Herstellung der luftdichten Gebäudehülle) hinsichtlich Einhaltung EnEVAbk. relevant sind, an EINEN vergebe, kann keiner kommen und sagen, dass der Andere schuld sei, wenn's nicht "tut".
    zu 5. :
    Dachneigung liegt bei ca. 40 °. Ob ein "richtiges" Unterdach ausgeführt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Fakt ist: es hat reingeregnet. Jetzt, da die Innenverschalung dran ist, sehe ich's natürlich nicht mehr direkt. Daher ja auch meine Hoffnung, dass ich Aufgrund einer "Norm" die Firma dazu bringen kann, die Stöße zu verkleben. Natürlich "nur" mit dem Hintergrund, dass damit automatisch alle mangelhaften Stellen gefunden würden.
    zu 6.
    Sorry. Ich dachte (vielleicht sollte ich mal denken ;-), dass die Ausgangsfrage so simpel sei, dass sie ohne weitere Angaben zu klären sei.
    zu Ihrem letzten Punkt:
    Ich habe mir vor Ort helfen lassen. Leider liegen bei mir mehrere Probleme vor, die nicht immer zu 100 % von einem Gutachter perfekt beantwortet werden (können). Da meiner nicht vom Dachdeckerhandwerk kommt, wollte ich nur diesen spezifischen Punkt geklärt haben.
    Aber grundsätzlich gebe ich auch allen Grundsatz-Bedenkenträgern Recht: ich habe NICHT das Geld in einen Architekten inverstiert, der zusätzlich noch die Arbeit des von der Firma beschäftigten Architekten beaufsichtigt. Allerdings hielte ich es für mein nächstes Bauvorhaben (hoffentlich erst im nächsten Leben ;-) für das Sinnvollste, die Hauptgewerke von einem kompetenten Sachverständigen begleiten zu lassen. Das hätte mir sicherlich viel Ärger erspart, denn obwohl ich (so glaube ich) mit meinen Mängelrügen Recht habe, habe ich jetzt den zusätzlichen Ärger.
    Besten Dank!
    • Name:
    • Hermann
  39. hmm

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    mit anderen Worten, der Grund/die Ursache für den Wassereinbruch ist nicht gefunden und die ganze Chause kann sich wiederholen? Keine guten Aussichten : (
    Ich muss noch weiter fragen:
    a) wann wurde das Dach gedeckt und wann wurde die Dämmung und die Luftdichtschicht eingebaut?
    b) Gibt es Bilder von der bereits verlegten Unterdeckung?
    Grüße
    Stefan Ibold
  40. Frage falsch gestellt

    Es muss nicht die Frage sein, ob die Unterspannbahn an den Stößen verklebt wird. Vielmehr stellt sich die Frage, warum es überhaupt undicht ist (siehe oben).
    Denn die Dachdeckung soll ja (Regen-) dicht sein, die Unterspannbahn soll nur Flugschnee etc. abhalten und eben Wassereinbrüche verhindern.
    Die Dachdeckung ist ja auch lose und nicht verklebt.
    Kommt es nur an einer Stelle durch (z.B. Gaube, Kamin etc.) oder an mehreren Stellen?
    Wie sieht es überhaupt mit der Gewährleistung aus? Warum guckt der Dachdecker nicht nach?
    • Name:
    • Reg2003-R.K.
  41. @ Herr Ibold & R.K.

    Ich werde die Fragen anhand von den Bildern und deren Aufnahmedatum beantworten. Das dauert aber ein wenig, also bitte nicht böse sein, wenn die Fragen erst Morgen beantwortet werden ;-)
    Gruß
    • Name:
    • Hermann
  42. Also ...

    Also die schwarzen Bahnen (Unterspann- oder Unterdeck-, ich weiß es ohne Abdecken und nach einem Aufdruck suchen leider nicht) wurden Anfang September 2005 montiert, danach wurde unmittelbar gelattet, Mitte Oktober wurden die Ziegel montiert und die Dämmung mit der Dampfbremse kam eine Woche später dazu.
    Wassereintritte hatten wir Ende Oktober / Anfang November, die Dämmung wurde dann Anfang des Jahres ausgetauscht.
    Danach wurde die Innenverkleidung montiert, sodass ich keinen freien Blick mehr auf die Dampfbremse habe.
    Die relativ lange Zeit zwischen Lattung montieren und Decken wurde uns so erklärt, dass die U (?) -Bahn bis zu 6 Wochen als Notdach gelte.
    Gruß
    • Name:
    • Hermann
  43. Also ...

    Also die schwarzen Bahnen (Unterspann- oder Unterdeck-, ich weiß es ohne Abdecken und nach einem Aufdruck suchen leider nicht) wurden Anfang September 2005 montiert, danach wurde unmittelbar gelattet, Mitte Oktober wurden die Ziegel montiert und die Dämmung mit der Dampfbremse kam eine Woche später dazu.
    Wassereintritte hatten wir Ende Oktober / Anfang November, die Dämmung wurde dann Anfang des Jahres ausgetauscht.
    Danach wurde die Innenverkleidung montiert, sodass ich keinen freien Blick mehr auf die Dampfbremse habe.
    Die relativ lange Zeit zwischen Lattung montieren und Decken wurde uns so erklärt, dass die U (?) -Bahn bis zu 6 Wochen als Notdach gelte.
    Gruß
    • Name:
    • Hermann
  44. Also doch undicht?

    Es kam also Wasser durch, als die Dachdeckung schon vorhanden war? Oder hatte sich Wasser auf der Bahn in einer Vertiefung gesammelt?
    Egal, auf jeden Fall den Mangel anzeigen und den Dachdecker nachsehen lassen. Nicht, dass Ihnen allmählich alles klammheimlich vergammelt.
    • Name:
    • Reg2003-R.K.

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