wir wohnen in einem RMH in Hessen. Unser linker Nachbar lässt sein Dach neu machen und hat uns angesprochen, dass wir an den Kosten zum Aufgang unseres Dachgiebels und an der Dachrinne beteiligt sind (was erstmal auch einleuchtet, da es ja unsere Teile des Daches betrifft).
Frage ist, inwieweit das rechtlich abgesichert ist und inwiefern welcher Nachbar welche Kosten mit übernehmen soll (wie sieht es dann umgekehrt aus, wenn wir unser Dach sanieren - kann ich dann auch von meinem rechten Nachbar die Kosten übernehmen lassen bzw. wo ist diese Regel üblicherweise aufgeschrieben?).
Welche rechtliche Grundlage steckt überhaupt dahinter? Denn es gibt für uns angeblich weder ein eigenes Angebot für diese Kosten, noch eine extra Rechnung. Der Dachdecker sagte, dass unser Nachbar der Auftraggeber ist und das Angebot sowie Rechnung an ihn geht. Den Rest müsse ich mit ihm klären, was mich etwas stutzig macht.
Wenn ich für die Arbeiten und sicer auch das Material zahlen muss, müsste ich doch auch ein Extra-Angebot und eine eigene Rechnung erhalten, schon allein deshalb, damit ich die Kosten von der Steuer absetzen kann und genau weiß, welche Kosten das genau sind.
Laut Dachdecker müsste ich mich an unseren Nachbarn wenden, der kann mir das Angebot zeigen und der Dachdecker kann auf seiner Rechnung später meine Kosten darstellen - das ist allerdings alles.
Besten Dank für eine Antwort und viele Grüße