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Dachausstiegsfenster zu niedrig: Was tun? Höhe korrigieren, Kosten & Verantwortlichkeiten?
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Dachausstiegsfenster zu niedrig: Was tun? Höhe korrigieren, Kosten & Verantwortlichkeiten?

Hallo,

wir sind derzeit am bauen einer Doppelhaushälfte und kurz vor Fertigstellung des Rohbaus. Aufgrund einer Beanstandung des Rauchfangkehrers haben wir letzte Woche relativ kurzfristig ein Dachausstiegsfenster in unser Walmdach einbauen lassen, damit auch von oben Zugang zum Rauchfang besteht.

Da es schnell gehen musste (das Dach wurde schon eingedeckt) habe meinem Bauleiter per Email im Bauplan skizziert wo ich das Fenster ungefähr haben möchte und ihn gebeten dem Dachdecker mitzuteilen, er möge einen geeigneten und sinnvollen Platz auswählen.

Nun wurde der Ausstieg aber so weit unten gemacht, dass man höchstens kriechend zum Fenster gelangt, da die Dachbodenhöhe dort max. 50 cm beträgt, wenn überhaupt.

Wie soll da der Rauchfangkehrer rauskommen? Irgendwie verfehlt das Fenster komplett seinen Sinn.

Hab ich eine Chance das noch geändert zu bekommen oder bin ich selbst schuld, da ich quasi die Verantwortung in die Hände des Dachdeckers gelegt habe?

  • Name:
  • Heidl
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

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    Ich verstehe, dass ein Dachausstiegsfenster zu niedrig eingebaut wurde und der Rauchfangkehrer dies beanstandet hat. Das ist natürlich ärgerlich, aber es gibt Lösungsansätze.

    Zunächst sollte der Bauplan und die E-Mail-Korrespondenz mit dem Dachdecker und Bauleiter geprüft werden. Wurde die korrekte Höhe des Fensters im Vorfeld kommuniziert und im Bauplan festgehalten? Wenn die Abweichung von der Planung nachweisbar ist, liegt ein Mangel vor.

    Die Verantwortung für den Fehler liegt in erster Linie beim Dachdecker, sofern er die Anweisung zur falschen Montage erhalten hat oder hätte erkennen müssen, dass die Ausführung nicht den Vorschriften entspricht. Der Bauleiter trägt ebenfalls eine Verantwortung, wenn er die fehlerhafte Ausführung hätte bemerken müssen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Verantwortlichkeiten und fordern Sie eine Korrektur des Fensters durch den Dachdecker. Dokumentieren Sie alle Schritte und halten Sie die Kommunikation schriftlich fest.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Dachausstiegsfenster
    Ein Fenster im Dach, das den Zugang zum Dach und insbesondere zum Schornstein ermöglicht. Es dient der Wartung und Reinigung des Schornsteins durch den Rauchfangkehrer.
    Verwandte Begriffe: Dachfenster, Schornsteinfegerfenster, Ausstiegsfenster
    Rauchfangkehrer
    Ein Fachmann, der für die Reinigung, Überprüfung und Wartung von Schornsteinen und Feuerungsanlagen zuständig ist. Er sorgt für die Betriebssicherheit und den Brandschutz.
    Verwandte Begriffe: Schornsteinfeger, Kaminkehrer, Feuerstättenschau
    Walmdach
    Eine Dachform, bei der das Dach an allen vier Seiten geneigt ist. Es bietet eine gute Stabilität und Witterungsschutz.
    Verwandte Begriffe: Satteldach, Pultdach, Krüppelwalmdach
    Bauleiter
    Eine Person, die für die Überwachung und Koordination der Bauarbeiten verantwortlich ist. Er stellt sicher, dass die Arbeiten gemäß den Plänen und Vorschriften ausgeführt werden.
    Verwandte Begriffe: Architekt, Projektleiter, Bauüberwacher
    Mangel
    Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung oder den geltenden Vorschriften. Ein Mangel kann zu Gewährleistungsansprüchen führen.
    Verwandte Begriffe: Sachmangel, Rechtsmangel, Gewährleistung
    Gewährleistung
    Die gesetzliche Verpflichtung des Auftragnehmers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre für Bauleistungen.
    Verwandte Begriffe: Garantie, Mängelhaftung, Schadenersatz
    Bauplan
    Eine detaillierte Darstellung des geplanten Bauvorhabens, einschließlich der Abmessungen, Materialien und Ausführungsdetails. Der Bauplan dient als Grundlage für die Bauarbeiten.
    Verwandte Begriffe: Architektenplan, Werkplan, Detailplan

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was passiert, wenn das Dachausstiegsfenster zu niedrig ist?
      Ein zu niedrig eingebautes Dachausstiegsfenster kann den Zugang zum Schornstein behindern und die Arbeit des Rauchfangkehrers erschweren oder unmöglich machen. Dies kann zu Beanstandungen und der Notwendigkeit einer Korrektur führen.
    2. Wer ist für die korrekte Höhe des Dachausstiegsfensters verantwortlich?
      In erster Linie ist der Dachdecker für die korrekte Ausführung verantwortlich. Der Bauleiter trägt ebenfalls eine Verantwortung, die Einhaltung der Planung zu überwachen.
    3. Welche Kosten entstehen durch die Korrektur des Fensters?
      Die Kosten für die Korrektur trägt in der Regel der Verursacher des Mangels, also der Dachdecker, sofern er den Fehler zu verantworten hat.
    4. Wie kann ich einen solchen Fehler in Zukunft vermeiden?
      Eine klare Kommunikation und detaillierte Planung im Vorfeld sind entscheidend. Stellen Sie sicher, dass alle Beteiligten die Pläne verstehen und die korrekte Höhe des Fensters bekannt ist.
    5. Was ist, wenn der Dachdecker sich weigert, den Fehler zu beheben?
      In diesem Fall sollten Sie rechtlichen Rat einholen und gegebenenfalls eine Mängelanzeige stellen.
    6. Welche Rolle spielt der Rauchfangkehrer bei der Abnahme des Fensters?
      Der Rauchfangkehrer prüft, ob das Fenster den Zugang zum Schornstein gemäß den geltenden Vorschriften ermöglicht. Seine Beanstandung ist ein wichtiger Hinweis auf einen Mangel.
    7. Kann ich die Kosten für die Korrektur von der Steuer absetzen?
      Das hängt von den individuellen Umständen ab und sollte mit einem Steuerberater geklärt werden.
    8. Gibt es Normen oder Richtlinien für die Höhe von Dachausstiegsfenstern?
      Ja, es gibt baurechtliche Vorschriften und Normen, die die Anforderungen an Dachausstiegsfenster regeln. Diese sind je nach Bundesland unterschiedlich.

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  2. Schornstein-Zuständigkeit: Baufirma oder Dachdecker?

    Fangen wir mal anders an ...
    Fangen wir mal anders an wer ist für den Schornstein zuständig, wie war die Auftragssituation? Mach ma nen Schornstein oder mach mal nen Schornstein mit Abnahme durch den Schwarzen Mann? Zweiteres ist eigentlich logisch, , die Frage ist halt, wer für die Nebenarbeiten verantwortlich ist.

    Wenn dann die Abnahme vom Schornsteinfeger wesentlicher Bestandteil des Auftrages ist, dann hat der Unternehmer einen genehmigungsfähigen Schornstein abzuliefern. Punkt.

    Dass Bauleiter (Zitronenfalter) und Dachdecker möglicherweise nicht die hellsten auf dieser Erde sind, steht auf einem anderen Blatt Papier.

    Dumm einzig und allein ist diese verdammte E-Mail, " so wie ich mir das vorstelle". Aber auch da hätte dann irgendeiner mal Bedenken äußern können ...

  3. Dachausstieg: Baufirma haftet für Schornstein-Normen!

    Antwort
    Danke für die schnelle Antwort!

    Zuständig für den Schornstein ist die Baufirma, da er noch zum Rohbau gehört und wir den vollständig bei besagter Firma in Auftrag gegeben haben. Natürlich haben wir zusammen mit Ihnen geplant, von einem späteren Aufstieg zum Dchornstein durch den Rauchfangkehrer war nie die Rede. Eine Abnahme von ebenjenem ist nicht Bestandteil des Vertrages.

    Der Rauchfangkehrer kam erst ins Spiel als er uns nach Errichtung des Schornsteins per Schreiben informierte, dass dieser auch von oben kehrbar sein müsste. Ob das wirklich so ist weiß ich nicht, ein anderer RFK verlangt dies z.B. nicht. Auch die Baufirma sagt, dass das üblicherweise nicht notwendig wäre. Deshalb wurde auch nichts gesagt.

    Sei"s wie es sei, Streitpunkt ist jetzt eher das Dachfenster bzw. dessen Position.

    Ich habe drauf vertraut, dass eine geeignete Position gewählt wird und sicherheitshalber eine entsprechende Skizze mitgeschickt. Leider hat aber irgendjemand an diesem Tag sein Hirn daheim vergessen und jetzt haben wir ein Fenster das wir vermutlich nicht nutzen können.

  4. Schornstein-Abnahme: Bauleiter muss Rauchfangkehrer beauftragen!

    ich sage es mal so ...
    ich sage es mal so der "Unternehmer" schuldet Euch einen Schornstein, der den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Dazu gehört der Segen des Schornsteinfeger. Und zwar des Schornsteinfeger, der für den Bezirk zuständig ist. Keiner von der Truppe "ham wir immer so gemacht" . Also lehnt Euch mal zurück, sagt dem Bauleiter, er soll für das OK des Schornsteinfeger sorgen und gut ist. Letztendlich soll er da ja durchkriechen. Und wenn er das macht, Ok. Wenn nicht, darf die Baublimse nachbessern.
  5. Bauleiter & Dachdecker: Mögliche Ursachen für Fehler?

    äääähhhh Rübe ...
    wie meinsten des: "Dass Bauleiter (Zitronenfalter) und Dachdecker möglicherweise nicht die hellsten auf dieser Erde sind, "?

    Sollst du alle über einen kam scheren! Nein, sollst Du nicht 🙂 Vielleicht war es gar nicht anders möglich, weil irgendwas im weg oder so. Ansonsten wie Hr. Berg schreibt: "Zurücklehnen und Tee trinken"

  6. Dachausstieg-Mangel: Kundenanspruch vs. Bauleiter-Fehler

    äh Du alter Stiesel ...
    äh Du alter Stiesel nicht Bauleiter und Dachdecker allgemein, sondern dieses "Duo infernal" auf dieser Baustelle. Und wenn was im Weg ist/war, dann hat da noch jemand gepennt. Aber das verdammt noch mal, ist nicht das Problem des Kunden. 🙂
  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Dachausstiegsfenster zu niedrig – Korrektur & Verantwortlichkeiten

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um ein zu niedrig eingebautes Dachausstiegsfenster, das vom Rauchfangkehrer beanstandet wurde. Die Verantwortlichkeit liegt primär bei der Baufirma, da der Schornstein zum Rohbau gehört. Entscheidend ist, ob die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften und die Abnahme durch den Rauchfangkehrer Vertragsbestandteil sind. Der Bauleiter muss die Mängelbeseitigung veranlassen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Dachausstieg: Baufirma haftet für Schornstein-Normen! ist die Baufirma für die Einhaltung der Schornstein-Normen verantwortlich, unabhängig von separaten Vereinbarungen bezüglich des Dachausstiegsfensters.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Schornstein-Zuständigkeit: Baufirma oder Dachdecker? klärt die grundsätzliche Zuständigkeit für den Schornsteinbau und die dazugehörige Abnahme durch den Rauchfangkehrer.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Bauherr sollte sich gemäß Schornstein-Abnahme: Bauleiter muss Rauchfangkehrer beauftragen! zurücklehnen und den Bauleiter auffordern, die Abnahme des Schornsteins durch den zuständigen Rauchfangkehrer zu veranlassen. Die Klärung der Verantwortlichkeiten und die Korrektur des Mangels am Dachausstiegsfenster sind Aufgabe des Bauleiters.

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