Ärger mit Dachdeckerrechnung. Ich hoffe ihr ...
BAU-Forum: Dach

Ärger mit Dachdeckerrechnung. Ich hoffe ihr ...

Ärger mit Dachdeckerrechnung. Ich hoffe ihr Ärger mit Dachdeckerrechnung.
Ich hoffe ihr könnt uns ein paar Tipps geben. Wir sind gerade dabei ein älteres Haus zu sanieren. Der Dacvhdecker hat nun nach über 3 Monaten seine Arbeiten sozusagen abgeschlossen. Ein paar Kleinigkeiten gefallen uns nicht, dass jetzt abzuändern würde bestimmt nochmal die gleiche Zeit benötigen. Bevor wir ihm den Auftrag erteilt haben hieß es "in 2 Wochen ist das Davh fertig". Ja so hieß es.. aber dann kam er und mal wieder nicht.. nur durch ewiges Nachtelefonieren hat er dann die Arbeiten beendet. Natürlich haben wir direkt die Rechnung bekommen (mit der Post). Jetzt ist die Rechnung knapp 2000 € teurer wie im Angebot. Angebot 17.000 €. Es ist mündlich vereinbart worden das eine bestimmte Summe nicht großartig überschritten werden soll. Aber 2000 € ist ja nicht gerade wenig. Die Dachfläche ist auf einmal auch mehr geworden. Die Berechnung im Angebot erfolgte Aufgrund der vorliegenden Zeichnungen (Architekt/Statiker). Letzte Woche hat der Dachdecker nochmal aufgemessen. Ferner sind die Arbeiten auch nicht ganz so ordentlich ausgeführt worden, teilweise war die Unterspannbahn gerissen, die dann wieder geklebt wurde.
Wie sieht es denn rechtlich aus, müssen wir die Rechnung denn komplett bezahlen, obwohl im Angebot eine andere Summe steht. Hätten wird das vorher gewusst hätten wir womöglich einen anderen Dachdecker genommen.
Danke.
LG
Babette
  • Name:
  • Babette Müller
  1. Prüfen, und dann bezahlen

    Hallo,
    etwas ähnliches hatten wir hier kürzlich in Bezug auf eine Malerrechnung diskutiert, dort war aber der Unterschied zwischen Angebot und Abrechnung größer.
    Bei Ihnen spielt es sich im Bereich einer Überschreitung um ca. 10 % ab. In der Regel ist das so noch hinnehmbar, aber zu Rechtsfragen wie immer der Hinweis: Da müssen Sie einen Anwalt fragen.
    Aber ganz praktisch: Das Angebot und die Abrechnung kennen wir nicht. Es ist Ihre Aufgabe, die Rechnung fachlich und rechnerisch zu prüfen. Wenn Sie das selbst nicht können, müssen Sie sich Sachverstand einkaufen. Sie müssen schon ins Detail gehen und jede Position einzeln prüfen. Vielleicht sind auch vorher unberücksichtigte Dinge aufgetreten, oder es gibt Massenmehrungen in verschiedenen Position, weil das Herausmessen aus Bauantragsplänen nun mal Ungenauigkeiten mit sich bringt. Wenn Sie etwas kürzen wollen, dann muss das schon begründet sein. Sie müssen detailliert Angebot und Aufmaß miteinander vergleichen.
    Es zeigt sich halt immer bei diesen Fragen, dass Bauherren mit der Angebotseinholung, Vergabe und Abrechnung von Handwerkerleistungen ohne Mitwirkung eines Planers überfordert sind.
  2. Ich lese doch

    "Architekt/Statiker"! Sind die nicht mehr im geschehen?
    Einfach mal eine Anfrage machen, was den einer der Herren für die Prüfung der Rechnung und Abnahme der Arbeiten haben möchte!
    Da kann dann auch ein prüfbares Aufmaß vom Rechnungssteller vorgelegt werden.
    Mit "unsauberer Arbeit" ist das immer so eine Sache. Klar, jedem gefällt was anderes. Für die Mitlesenden sowieso ohne Bilder nicht nachvollziehbar.
  3. nein

    Statiker /Architekt waren nur bis zum Bauantrag im Spiel. Danach fanden wir es nicht notwendig, da ein Freund und auch mein Onkel handwerklich recht fit sind und auch schon selbst gebaut haben.
    Aber der Tipp Architekten oder Statiker mal fragen, ob die zur Prüfung der Rechnung bereit sind und was sie nehmen ist ganz gut.
    • Name:
    • B. M

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