Wieviel Gerüst muss ich zahlen
BAU-Forum: Dach

Wieviel Gerüst muss ich zahlen

Ausgangssituation:
Neues Dach nebst Ausbeu mit Fenster und Gauben soll kommen.
Gerüst wurde heute aufgestellt und ich sehe schon jetzt ein Problem bei der Abrechnung.
Wie wird abgerechnet/gemessen?
Folgende Diskussionspunkte sehe ich auf mich zukommen:
  • Gerüst geht an den Hausecken gut einen Meter, ehr 1,5 m weiter raus (kreuzt sich zum Teil).
  • Da eine Gaube (First 3 m über Traufseite) gebaut wird, ragt das Gerüst ca. 3 m über den Rand der Regenrinne. Diese 3 m Erhöhung gehen aber über die volle Hausseite und nicht nur in der Mitte, wo in etwa der Gaubenfirst ist. (Außerdem geht die Gaube nur über max. 60 % dieser Hausseite, sodass diese Gerüsthöhe über die volle Breite definitiv nicht nötig war.)
  • Im EGAbk. ist zum Teil kein Gerüst, sondern eine Art Brücke gebaut, wodurch Gerüstteile (Platten, Ständer etc.) gespart wurden. Wird die Fläche unter der Brücke mitgezählt?

Gerüst ist eigene Firma und Dachdecker auch. Da durchlaufender Posten für den Dachdecker, befürchte ich, dass DD die Gerüstkosten einfach 1:1 an mich durchreichen wird, ohne diese ggf. tw. in Frage zu stellen.
Ich würde mir wünschen, dass man die reine Hauswandfläche misst und alles was rechts und links übersteht und letztlich nur deswegen so gebaut wurde, da die Gerüstteile nicht ganz genau passten uerheblich sind.
Schätze, dass dies rund 40 m² Diskussionsmasse sind; bei 6 € pro m² sind dies rund 250 €.
Danke für Tipps.
Moni

  1. es gibt auch Unfallverhütungsvorschriften

    und fanggerüste und und und ...
    250 € also  -  hhm
    jens
  2. Abrechnung Gerüste

    Servus,
    Gerüste werden über die Abwicklung (Fläche) der eingerüsteten Bauteile, Fassade abgerechnet. Die Dachdeckerfangnetze, Erhöhungen des Seitenschutzes dafür werden normalerweise in lfm abgerechnet, manchmal auch in m² als Zulage zur Hauptfläche. Ebenso werden die Gitterträger die bei Ihnen eingebaut wurden, in lfm gerechnet. Diese wurden wahrscheinlich nicht zu Materialersparnis eingesetzt, sondern um Ihnen freie Durchgänge zu schaffen.
    Wie von J. Raabe geschrieben sind Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten, die teilweise Einrüstungsmehrflächen erfordern, die der Laie erst mal so nicht sieht.
  3. "Abrechnung" und "Gerüst"

    sind zwei tolle Wörter für die Suchfunktion. Da findet man eine Menge!
  4. Gerüst, Unfallverhütung

    Zunächst einmal legen nicht Sie als Bauherr fest wie eingerüstet wird, sondern der Dachdecker, der auf diesem Gerüst arbeiten soll. Siehe Hinweis von Herrn Raabe, Unfallverhütungsvorschriften.
    Möglicherweise lässt der Dachdecker auch noch nachrüsten oder umrüsten (auf Ihre Kosten versteht sich), wenn er dieses für erforderlich hält.
    Wie abgerechnet wird, wurde von Herrn Liebler schon erläutert, als Ergänzung dazu, Öffnungen in der eingerüsteten Fläche werden übermessen.
  5. Danke, aber Antworten laufen in die falsche Richtung

    Hallo zusammen,
    danke für die Antworten, helfen mir aber bisher nicht wirklich weiter.
    Auch wenn ich nur Bauherr und Laie bin, muss ich doch nicht blind auf den Aufbau und die damit verbundenen Kosten trauen.
    Wenn ein Haus 8 m breit ist, scheinen mir 9 bis 10 m Stellebreite des Gerüstes schon etwas viel Toleranz.
    Wenn dann das Gerüst auf der orthogonalen Hauswand ebenfalls 9 bis 10 m, bei 8 m Hausbreite ist, gilt mein Vorbehalt hierfür auch.
    Wenn dann die beiden Gerüstüberstände, die über die Hausbreite hinaus gehen, sich noch kreuzen, hat das nichts mit Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften zu tun, sondern viel mehr sind diess selbst Stolperfallen, die Unfälle provozieren.
    Es geht mir ganz klar nicht darum die letzten 10 Cent zu sparen.
    Aber ich bin sicher, dass das Gerüst zu groß ist, ggf. auch nur, weil der Gerüstbauer keine passenden Teile mehr dabei hatte.
    Daher meine Frage: Was muss ich zahlen.
    Logisch wäre für mich die reine Hausfläche, ohne Überstand sind Basis der Abrechnung.
    Wer hat noch Tipps?
    Danke und Gruß
    Artur
    • Name:
    • Artur
  6. ich

    nutz die Suchfunktion, da findet man EINIGES, auch Hinweise auf Abrechnungsvorschrift!
  7. Mal richtig lesen

    Servus,
    versteh ich nicht warum Sie das nicht verstehen.
    Das Gerüst wird über die Abwicklung der eingerüsteten Fassade abgerechnet. Was daran nicht verständlich ist, kapier ich nicht.
    Wenn das Haus nur 8,00 m lang ist, aber aus irgendwelchen Gründe dort 12 m Gerüst stehen, werden trotzdem nur die 8 m abgerechnet.
  8. die Abrechnungsregeln

    Foto von Martin Kempf

    für Gerüst sind eindeutig in der DINAbk. 18451 geregelt. Darüber muss man nicht diskutieren, denn sie sind klar und deutlich.
  9. Gerüstüberstand iin den wintermonaten

    Foto von wiki

    wenn in den wintermonaten Gerüst steht unsere Firma jedoch wegen der schlechten Witterung nicht auf dem Gerüst gearbeitet werden kann, muss dieser Überstand bezahlt werden?

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