Grüne Konterlattung für Gipskartonplatten  -  Unbedenklich?
BAU-Forum: Ökologisches und biologisches Bauen

Grüne Konterlattung für Gipskartonplatten  -  Unbedenklich?

Hallo Forum,
bei mir wurde eine grüne Konterlattung für Gipskartonplatten angebracht  -  ist das Imprägnierte Holz unbedingt notwendig bzw. ist dies als "giftig" anzusehen oder eher als unbedenklich?
Habe einiges an Geld für Öko Flachsdämmung & Co. ausgegeben und den nächsten Schritt verpennt..
Danke
Viele Grüße
Markus Eberhardt
  • Name:
  • Markus Eberhardt
  1. Nichts als meine Meinung ...

    Nichts als meine Meinung raus mit dem Sch ...
  2. "Grünes" Holz

    Foto von Josef Spritzendorfer

    Seit Jahren ist chemischer Holzschutz- vor allem im Innenbereich bei Einhaltung der Regeln des "konstruktiven Holzschutzes" nicht mehr vorgeschrieben und daher überflüssig.
    Lassen Sie sich vom Lieferanten (vom Hersteller des "Holzschutzmittels") eine Volldeklaration des verwendeten Holzschutzmittels und eine gültige Emissionsprüfung vorlegen, dass keine Raumluftbelastung erfolgen kann. Sicherheitsdatenblätter und technische Merkblätter reichen uns aus langjähriger Erfahrung (z.B. im Rahmen unseres aktuellen Forschungsprojektes "

    Kann er dies nicht, hätte auch ich Bedenken.
    Grundsätzlich gilt  -  vermeiden Sie chemische Belastungen im Wohnungsbau, wo immer es geht  -  Bauchemie soll (und muss aber auch) dort eingesetzt werden, wo sie technisch unbedingt erforderlich ist  -  und hier allerdings auch nur mit den bestmöglichen, freiwillig volldeklarierten Produkten.

  3. Holzschutzmittel Impralit-TSK 10

    Hallo Herr Josef Spritzendorfer,
    vielen Dank für die schnelle und ausführliche Information.
    Ich habe kurzfristig die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erhalten  -  das Holzschutzmittel nennt sich Impralit-TSK 10  -  auf der Herstellerseite der Firma RÜTGERS Organics konnte ich bis jetzt nur das technische Merkblatt finden  -  werden morgen bei dieser Firma mal nach der Volldeklaration anfragen.
    Im Netz konnte ich leider über das Holzschutzmittel wenig in Erfahrung bringen.
    Mit freundlichen Gruß
    Markus Eberhardt
    • Name:
    • Markus Eberhardt
  4. Holzschutzmittel Imprasit

    Foto von Josef Spritzendorfer

    Sehr geehrter Herr Eberhardt;
    Ich habe an einige Institute eine Anfrage gerichtet, ob diese chlororganische Verbindung, die im Merkblatt als absolut "ungiftig" dargestellt wird, tatsächlich keine Emissionen verursacht und werde die Ergebnisse Ihnen mitteilen.
    Grüße
    J. Spritzendorfer
  5. Hersteller angefragt

    Hallo Herr Spritzendorfer,
    vielen Dank für die Mühe  -  habe heute telefonisch beim Hersteller nachgefragt  -  waren zwar alle sehr nett  -  jedoch die Volldeklaration wird nicht herausgegeben (Geschäftsgeheimniss oder so ähnlich)  -  je mehr ich mich mit diesem Thema beschäftige, desto mehr schätze ich die div. Tests im Ökotestheft ...
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Eberhardt
  6. Impralit TSK 10

    Vorab, auch bei uns sollte als Konterlattung imprägniertes Holz rein, wir haben jetzt unbehandeltes :-)
    Die im Datenblatt genannten Wirkstoffe enthalten kein Atom Chlor. Es handelt sich um 1) ein modifiziertes (vermutlich wg. besserer Verarbeitung/Durchtränkung) Borsalz; diese werden seit (mindestens) Jahrzehnten als Holzschutz verwendet (Könnte sein, dass auch in der Flachsdämmung Bor steckt). 2) Ein Carbamat, generell Pflanzenschutzmittel, Wirkung ähnlich wie die deutlich giftigeren Phosphorsäureester ("E605"), aber schneller abgebaut.
    Bei eventueller Giftigkeit würde ich mich auf das Borsalz konzentrieren, da die 2. Verbindung vermutlich (!) vorhandenen Befall abtöten soll und (auch Vermutung!) nicht langfristig wirksam bleibt.
    Trotzdem, raus damit, das wäre sonst ziemlich unsinnig/unlogisch bei "Ökobau".
    Gruß
    Volker
  7. Chlororganische Verbindungen

    Foto von Josef Spritzendorfer

    In der Positivliste der Wirkstoffe in Holzschutzmitteln wird
    Didecylpolyoxethylammoniumborat (= benannter Wirkstoff;
    Abfallschlüsselnummer (EWC): 030201: halogenfreie organische Holzkonservierungsmittel) als chlororganische Verbindung aufgelistet.
    Sollte dies nicht richtig sein, so wären einige Auflistungen im Internet (siehe Beispiel -Link) möglichst rasch zu entfernen; da ich selbst keineswegs Chemiker bin, verlasse ich mich daher bei Wirksstoffdiskussionen stets auf anerkannte Fachinstitute und gebe selbst keine diesbezüglichen Bewertungen ab. Vor allem ist zu unterscheiden zwischen
    o "Einstufung" eines Produktes,
    o Gefährdungspotential für den Verarbeiter  -  und letztendlich für
    den Verbraucher entscheidend:
    o möglichen "gesundheitlichen Auswirkungen" während der
    Nutzungsdauer (v.a. durch Emissionen).
    Hier haben sich gerade in der Vergangenheit aber andere chlororganische Verbindungen wie Lindan als sehr "dauerhaft" erwiesen.
    Fenoxycarb  -  als weiterer benannter Wirkstoff/Technisches Merkblatt) ist ebenfalls als "gefährlicher Inhaltsstoff" anzusehen (R50/53; Symbol N = umweltgefährlich); im konkreten Produkt aber nur in sehr geringer Menge (zumindest laut Herstelleraussage) vorhanden.
    Die noch immer verbreitete Weigerung von Herstellern, Volldeklarationen abzugeben finde ich bedauerlich (bedenklich); wichtige Erfindungen müssen in der Regel ja ohnedies durch Patente geschützt werden (und sind dies auch); die Ausrede "Betriebsgeheimnis" ist damit in der heutigen Zeit bei Baustoffen sicherlich antiquiert (wir wollen ja nicht die Produktionstechnik wissen). Laut unseren Erfahrungen mit Produktprüfungen hat diese Weigerung nahezu immer damit zu tun, dass der Hersteller etwas "unangenehmes" zu verheimlichen hat.
  8. K (eine) Chlorverbindung,

    die Listen sollten wirklich aktualisiert werden (Link funzt nicht). Wenn der Abfallschlüssel 'halogenfrei' ausweist, kann die Verbindung nur 'chlororganisch'sein, wenn jemand gegen die Gefahrstoffverordnung verstößt, und da gibt es entsprechende Strafen. Auch die angegebenen Mengen der Inhaltsstoffe müssen stimmen, da sonst die Deklaration gegen die o.g. VO verstößt, also nicht 'geringe Menge, jedenfalls laut Hersteller'.
    Die Einstufung eines Produktes (R, S-Sätze, Kennzeichnung) wird nach den bekannten (und da liegt das Problem, extrem selten bei einem verbrecherischen Hersteller!) möglichen gesundheitlichen Folgen vorgenommen und diese bestimmen das Gefährdungspotential für Menschen.
    Nein, ich arbeite nicht in der chemischen Industrie, verkaufe auch keine Holzschutzmittel usw. Ich mag es nur nicht, wenn mit Halbwahrheiten unnötig Panik erzeugt wird und versuche, die für mich erkennbaren aufzeigen.
    Es ist vermutlich nicht gefährlich, dieses Holz zu verwenden, aber es ist sicherlich unnötig, im unbelasteten Innenbereich imprägniertes Holz zu nehmen.
    @Markus Im Technischen Merkblatt heißt es '.. nur dort zu verwenden, wo Schutz der Holzbauteile erforderlich.. '. Vielleicht hilft das bei der Diskussion mit dem Trockenbauer.
    Gruß
    Volker
  9. Hallo, vielen Dank für Eure gute & ausführliche ...

    Hallo,
    vielen Dank für Eure gute & ausführliche Beratung/Hilfe ...
    Gruß
    Markus
    • Name:
    • Markus Eberhardt

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