Bautagesberichte digital erstellt und ohne Unterschrift gültig
BAU-Forum: Bautagebuch

Bautagesberichte digital erstellt und ohne Unterschrift gültig

Hallo alle zusammen,

Ich habe eine Frage zur Rechtswirksamkeit von Bautagesberichten die mittels neuen Computer-Programme erstellt werden, die angeblich trotz fehlender Unterschrift (en), nur mit dem Satz "Dokument digital erstellt und ohne Unterschrift gültig", rechtswirksam sind.

Angeblich soll dies der Fall sein, wenn der Ersteller/Absender deutlich erkennbar ist (z.B. durch ein Firmenlogo).

Vorausgesetzt die o. g Aussage ist richtig: Wäre es Vorstellbar ein Bautagesbericht rechtswirksam zu erstellen, auf dem das Firmenlogo der ausführenden Firma (X) UND des Objektüberwachers (Y) zu sehen sind, in dem nur schriftlich mitgeteilt wird, dass dieser Bautagesbericht von Fa. X erstellt und von Fa. Y geprüft wurde ohne dass es eine Unterschrift von beiden Parteien benötigt?

Es wäre natürlich eine riesen Erleichterung wenn dies der Fall wäre, vor allem bei größeren Bauvorhaben, ich bin da aber etwas skeptisch.

Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen, Yolanda Melaue-Vera

  • Name:
  • Dipl. Ing. Yolanda Melaue-Vera
  1. Bautagesberichte

    Speziell im Tief- und Straßenbau sind die "üblich". Viele öffentliche Auftraggeber fordern die auch. Ich persönlich halte die für nur bedingt aussagekräftig und leicht fälschbar.

    An der Einschätzung dürfte sich auch nichts ändern, wenn die statt auf Papier, digital erstellt/"geprüft" werden. Gerade die "Prüfung" ist ja der Schwachpunkt ;)

    Sofern die Tagesberichte digital erstellt, zeitnah vom Objektüberwacher "geprüft" und dann dem Bauherren ebenfalls zeitnah (insgesamt max 1 Woche) übergeben werden, wäre es ein echter Gewinn. Vor allem, wenn sie auch vollständig und richtig sind ;)

    In dem Fall würde ich meine derzeitige Einschätzung gern ändern.

  2. Ich vermute mal,

    Foto von wiki

    das "rechtswirksam" in dem Zusammenhang ein etwas zu hoher "Anspruch" ist. Auftrags- oder vertragsgerecht gemäß der individuellen Vereinbarung mit dem Auftraggeber könnte es besser treffen, wobei die Qualität und Form der Baustellenberichte je nach Schwierigkeit der Aufgabe und der praktischen Handhabung durch die Beteiligten sicher auch ständig angepasst werden kann oder muss.

    Damit man sie ggf. später mal gerichtsverwertbar einsetzen kann ;-) -> nur meine Laienmeinung, mit gef. Halbwissen.

  3. Bautagesberichte

    Fotos mit Datum, zusätzlich zum Bericht, sind weniger leicht zu fälschen.

    Für einen Nachweis muss aber, neben dem Datum, auch der Ort und am besten der Verfasser, genau mit der Bildnummer, angegeben werden. Bei ausreichender Vergrößerung der Datei, kann man später noch Einzelheiten feststellen, an die man ursprünglich gar nicht gedacht hat.


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