Fallrohr endet auf Terrasse
BAU-Forum: Balkon und Terrasse

Fallrohr endet auf Terrasse

Wir wohnen in einer Eigentumswohnung im 1. Stock eines Neubaus, zu der eine auf dem Erdgeschoss verlaufende Terrasse gehört. Die Terrasse ist noch nicht fertig, die Platten und wahrscheinlich eine Kiesdrainageschicht stehen noch aus. Über unserer Terrassentür befinden sich die Balkone der über uns liegenden 4 Wohnungen. Die Wasserableitung der Balkone erfolgt über ein Fallrohr, dass direkt neben unserer Terrassentür verläuft und  -  zu unserer Verwunderung  -  nicht unter die Platten zum ca. 3 bis 4 m entfernten Abfluss geführt werden soll, sondern einfach neben unserer Terrassentür (um genau zu sein ca. 15 cm tiefer) enden wird. Wir hatten bei der Besichtigung nachgefragt und damals wurde uns die "unterirdische" Ableitung bestätigt.
Wasser in der Wohnung befürchte ich eigentlich nicht, da der Terrassenaufbau nun wesentlich niedriger wird, als wir gedacht haben, von der Terrassentür werden es wahrscheinlich ca. 15 cm bis zur Terrassenoberfläche sein. Aber mir gefällt der Gedanke absolut nicht, dass das versehentlich ausgekippte Bier/Saft oder die Brötchenkrümel vom Balkon-Frühstück unserer Nachbarn auf unserer Terrasse landen. Außerdem könnte ich den Platz nicht nutzen (Blumenkübel mit Rankplanze zum Verdecken des Fallrohres), da ich ja den Abfluss der Wasser zum mehrere Meter entfernten Abfluss in der Mitte der Terrasse freihalten müsste.
Ein höherer Aufbau der Terrasse ist wohl nicht möglich, weil die Traglast dies nicht hergibt. Die "unterirdische" Verlegung geht wohl nicht, weil nicht genug Platz ist. (Es sind jetzt noch ca. 5 cm Split/Kies geplant, darauf kommen 4 cm Werksteinplatten).
Nun kam die Idee eines offenen "Kanals" mit Gitter-Abdeckung auf. Oder die einfache Einleitung des Wassers in die Drainageschicht ohne Rohrverbindung zum Abfluss. Beides halte ich für nicht sinnvoll. Der Kanal muss regelmäßig gereinigt werden, ggf. wird Ungeziefer angezogen und er ist wahrscheinlich auch ein Einfallstor für Frostschäden. Und das Wasser einfach so in die Drainage zu leiten, dürfte spätere Sanierungsmaßnahmen verursachen.
Aus meiner Sicht wäre das Endenlassen des Fallrohres auf unserer Terrasse ein Mangel. Wir sind nie darauf hingewiesen worden, "dass wir für das Wasser unserer Obernachbarn ein Wegerecht einräumen müssen".
Wie ist die Einschätzung eines Bauexperten hierzu?
Welche sinnvollen/fachgerechten Handlungsalternativen gibt es, um Dreck auf unserer Terrasse und zukünftige Mehrarbeit zu vermeiden und die volle Nutzbarkeit zu erhalten?
Für eine kurzfristige Antwort wäre ich sehr dankbar. Die Arbeiten an der Terrasse werden in Kürze fortgesetzt und jetzt lässt sich vielleicht noch etwas ändern.
Viele Grüße
Santina
  • Name:
  • Santina
  1. Versickerung auf einer Terrasse?

    Wenn Regenwasser einmal gesammelt und abgeleitet ist, muss es entweder in den Kanal geleitet oder einer Versickerung zugeleitet werden.
    Ein Zwischenauslauf ist keine Versickerung.
    In einer WEGAbk. ist das ein schwerwiegender Mangel und eine schwere Beeinträchtigung von Immobilienvermögen.
    Der Auslauf auf Ihre Terrasse führt zu Verdunstung und damit zu Gestank und dauerhaften Schäden.
    Es ist ein leichtes, beliebige Flüssigkeiten einzuleiten und Sie damit dauerhaft zu ärgern (in einer WEG ist das üblich, spätestens nach 2-3 Eigentümerversammlungen und einigen privaten Grillfesten)
    Sie sollten mit aller Macht gegen den Unsinn vorgehen.
    Gruß
  2. Herr klaus, Herr klaus

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    selbst wenn Wasser auf die Terrassenfläche geleitet würde, so fängt es nicht automatisch an zu stinken wenn es verdunstet. Die Erfahrung zeigt, dass immer genug Frischwasser zugeführt wird, dass ein Vergammeln des Restwassers an sich ausgeschlossen ist.
    ABER: mittels solcher Behauptungen werden Gefällelose Konstruktionen oder solche, die aus nachvollziehbaren Gründen ein geringes Gefälle haben, auch bei Gerichten so mies gemacht, dass Planer und Ausführender immer eins auf den Deckel bekommen. Und das in den allermeisten Fällen völlig unberechtigt.
    Oder einfacher gesagt: das sind Stammtischparolen.
    Allerdings muss ich sagen, dass Wasser von den Balkonen gehört in den Kanal und dort entweder in die Zisterne oder in Richtung Klärwerk.
    Einzig die Notüberläufe, so erforderlich, sollen frei auf das Grundstück entwässern können.
    Grüße
    Stefan Ibold
  3. Herr Ibold

    Eine WEGAbk. erzeugt Mordgedanken und ist im geringsten Fall eine Kriegserklärung.
    Wer von oben auf eine Terrasse schauen kann und sieht, dass sein Regenrohr auf der Terrasse endet, der wird alle gelblichen Flüssigkeiten dosiert einleiten, und ich meine nicht schales Bier.
    Der macht sich einen riesen Spaß daraus und wenn er auch nur seinen Balkon ständig mit Spülmittel reinigt.
    So was kann man nicht verteidigen, sondern muss es ablehnen bzw. als Baumangel brandmarken.
    Und vom Planer ist das eine Dummheit obendrein.
    Also wirklich nicht.
    Gruß
  4. ?

    ?

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN