Balkon von oben tropft ständig auf Terrasse (Wasserüberlaufrohre)
BAU-Forum: Balkon und Terrasse

Balkon von oben tropft ständig auf Terrasse (Wasserüberlaufrohre)

Hallo Forum,

wir sind Teil einer 6er WEGAbk. und bewohnen das Erdgeschoss mit einer große Terrasse.

Unser Nachbar 1. OGAbk. hat einen darüber liegenden großen Balkon, welcher über die Hausecke geht. Dieser verfügt über ein gesondertes Abwasserfallrohr (nicht an der Regenrinne angeschlossen) und und es gibt eine umlaufende, tiefergesetzte Rinne, die an der Südseite und an der Ostseite einen sog. "Wasserspeier" beinhaltet. Meiner Meinung nach als Notüberlauf und nicht als Regel- bzw. Dauerablauf (Regelablauf, Dauerablauf) gedacht.

Genau da liegt das Problem. Egal ob es regnet oder schneit oder taut. Es tropt ständig aus dem Beton/Rohrschacht und aus den Rohren nach  -  oft über Stunden oder bei Tauwetter erst viel später.

Darf das sein? Bautechnisch gibt es doch Normen und ich kann mir nicht vorstellen dass ein Haus 2007 gebaut so etwas vorsieht.

Besten Dank für Eure Rückmeldungen im Voraus!

VG RP

Anhang:

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  • Name:
  • RPMUC
  1. hmm

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,

    das wird oder soll wohl in der Tat der Notüberlauf sein. Allerdings kann ich anhand der Bilder nur VERMUTEN, dass an dem Speier das Wasser wieder Richtung Balkon geführt wird. Wird es das nicht, so ist die Einfassung um den Notüberlauf auf der Rückseite nicht dicht. Wenn es denn der Notüberlauf ist, dann sollte da nur bei Starkregen Wasser herauskommen. Andernfalls könnte es sein, dass der zu niedrig über der Abdichtung eingebaut wurde.

    Das Röhrchen dürfte weiterhin unzureichend dimensioniert sein. Da schafft niemals die erforderlichen Ablaufmengen. Da sollte man mal eine entsprechende Berechnung durchführen.

    MfG Stefan Ibold

  2. Tolerieren? Schaden?

    Foto von wiki

    Dankeschön für die rasche Rückmeldung.

    Laut Eigentümer des Balkons, hat der Balkon ein Gefälle zur Hauswand, von daher sollte eigentlich das Fallrohr greifen. Er meint aber auch es wäre normal, dass die Rinne das Wasser zum Wasserspeier führt und nach außen ableitet  -  das ist für mich nicht normal.

    Im Nachgang hat der EGAbk. einen Holzbelag verbaut, auch hier könnte ich mir vorstellen, dass die Unterkonstruktion auf die Entwässerung wirkt!?

    Wir wollen nicht tolerieren, dass:

    1. Etwas aufgebaut (verlegt) wird was die vorgesehene Entwässerung negativ beinflusst.
    2. Der Balkon Schaden nimmt und dann evtl. zu teuren Installhaltungskosten führt.
    3. Es ständig heruntertropft.

    Oder sehe ich das falsch?

  3. Moin, moin,

    Foto von wiki

    ich sehe das als eine "mangelhafte" Ausführung. Normaler Niederschlag muss nicht regelmäßig in den Sicherheitsüberlauf gelangen. Insbesondere dann nicht, wenn er wie hier als 2 offene Speier auf eine eine Nutzfläche einer anderen Wohnung entwässert. Das ist aber sicher mit geringem Aufwand zu korrigieren. Guter Wille vorausgesetzt. Viel Erfolg!
  4. kein Sondereigentum

    Ein Balkon oder Terrasse ist kein Sondereigentum, sondern eine Sondernutzungsfläche und unterliegt der Instandhaltung durch den Verwalter. Weiterhin ist ein Balkon keine regensichere Überdachung. Wenn nun Stunden nach einem Regen es noch tropft dann liegt ein Systemfehler vor, der auf mangelnde Instandhaltung hindeutet, verbunden mit einen versteckten Mangel. Verstärkt wird der Mangel durch den Holzbelag der Nässe staut. Schmutz der sich unter dem Belag sammelt wirkt wie ein Schwamm der Nässe hält. Der Verwalter wird den Mangel als "hinnehmbar" bezeichnen und nichts tun weil der Aufwand nicht im Verhältnis zur Wirkung steht. Erst in Jahren erfordert das eine Totalsanierung wegen Gebäudeschäden.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  5. Jein

    Balkone sind Sondereigentum und keine Sondernutzungsflächen, wenn sie im Aufteilungsplan der jeweiligen Wohnung zugeschlagen sind. Das ist aber für unseren Fall hier total egal. Wer für die Instandhaltung der Balkonbeläge und Balkonabdichtungen zuständig ist, regelt sich nach dem Aufteilungsplan. Liegt ein solcher nicht vor, so sind i.d.R. die Beläge Sache der Sondereigentümer und die Abdichtung ist Gemeinschaftseigentum.

    Fakt ist, dass die Notentwässerung offenbar zu niedrig liegt und deshalb regelmäßig bei jedem Regen mit anspringt. Das darf nicht sein. Regelmäßige Entwässerungen auf öffentliche Wege oder Nutzflächen Dritter ist nach DINAbk. EN 12056 und DIN 1986-100 nicht gestattet.

    Ich könnte mir auch vorstelklen, dass Fehlkonstruktionen im Balkonaufbau zu den Regelmäßigen Abtropfungen führen. Wie ist denn der Schichtenaufbau auf dem Balkon?

    Ich rate mal:

    • Holzbohlenbelag auf Lattenrost
    • Splittbett
    • bituminöse Bahnenabdichtung oder WU-Beton-Fertigteil

    Typische Fehler:

    1. Bei diesem Aufbau fehlt dann oft im Belag der von oben revisionierbare Zugang zum Ablauf (Regelentwässerung).
    2. Bei so einem Aufbau fehlt dann oft auch die Drainmatte unter dem Splittbett, sodass Wasser nicht schnell genug zum Ablauf geführt wird und sich stattdessen ewig im Splittbett aufstaut und deshalb auch durch den Notablauf wegläuft.
    3. Bei solch einem Aufbau wird der Regelablauf oft nur mit einem Geotextil abgedeckt und mit Splittbett überschüttet. Dies stellt dann keinen fachgerechten Ablauf dar! Sowas ist einfach billigster Pfusch.

    Schreiben Sie erstmal eine Mängelanzeige an den Verwalter:

    1. Die Regelentwässerung des Balkons im OGAbk. ist nicht funktionsfähig, sodass bei jedem Niederschlag Wasser aus den Notentwässerungen tropft und zwar sogar über mehrere Stunden nach den Regen.
    2. Das Rohr des Notüberlaufes scheint nicht richtig eingedichtet zu sein, sodass auch Wasser zwischen Beton und Speierrohr aus dem Balkon läuft und gleichfalls auf die darunter befindliche Terrassenfläche tropft.
    3. Derartige Entwässerungen sind nicht regelgerecht und gehören geändert.

    Dann muss der Verwalter diesen Mangel an den Bauträger melden (wenn noch Gewährleistungsansprüche bestehen) und andernfalls muss der Verwalter den Balkon von einem Fachmann überprüfen lassen um die Mängel festszustellen und fachgerechte Mängelbeseitigung vornehmen zu lassen. Meine obigen drei Hinweise können Sie dem Verwalterja gleich mit an die Hand geben.

  6. Vielen Dank!

    Foto von wiki

    Haben Sie vielen Dank für Ihre für mich sehr wertvollen Beiträge. Ich werde mich damit umgehend an unseren Hausverwalter wenden. Der Aufbau des Balkons ist mir leider nicht transparent, wir haben vom Vorbesitzer übernommen und diese Details müssen wir noch klären.

    Ein schönes Wochenende Ihnen noch und beste Grüße


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