Balkon Sanierung Gefälle Pflicht?
BAU-Forum: Balkon und Terrasse

Balkon Sanierung Gefälle Pflicht?

Ich lasse gerade unseren Balkon an unserem Haus sanieren und habe ein Problem mit der Bauausführung. Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Vor der Sanierung hatte der Balkon mit Fliesen ein Gefälle von ca. 1 % bis 2 %. Nach der Sanierung habe ich jetzt Senken von 7 bis 10 mm in denen das Wasser steht. Der Handwerker hat am Rand eine Ausgleichsfolie eingebracht und auf der restlichen Fläche einen dünnen zementären Dichtungsschlamm zum Erstellen einer wasserundurchlässigen Beschichtung gegen nicht drückendes Oberflächen- und Sickerwasser (Oberflächenwasser, Sickerwasser) aufgebracht. Laut Handwerker könnte ich darauf ein Schwimmbad bauen und es macht überhaupt nichts, wenn dort das Wasser steht. Ich traue der dünnen Dichtungsschicht jedoch keine lange Lebenserwartung zu. Kann ich mich auf die Norm DINAbk. 18531-5 | 2017-07 berufen und ein Gefälle von mindestens 1.5 % einfordern, oder gibt es da Ausnahmen? Wenn Ja, wie sollte ich vorgehen? Gutachten? Anwalt? Ein gütige Kompromisslösung konnte ich leider nicht erreichen.

Land: Deutschland Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern

Anhang:

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  • Name:
  • Balkonpit
  1. Balkon Sanierung

    Es mag so dicht sein, dass man dort ein Schwimmbad machen kann. Aber wenn dort Wasser stehen bleiben kann, wird es im Winter gefrieren sich ausdehnen und den Mörtel und ähnliches zerstören.

    Man muss dazu wissen, das Fliesen oder Platten zwar wassrdichts sind, aber Wasser durch die Fugen hindurchtreten kann und auch tritt. Eine Balkonsanierung ist daher immer heikel.

    Wenn dieses Wasser möglich ist, muss man nicht warten bis der Schaden eintritt, sondern kann den uneinsichtigen Handwerker nach Hause schicken. Für Murks gibt es kein Geld.

    Aber, bevor ich derartiges unternehme, würde ich mich bei einem wirklichen "Fachmann" vor Ort erkundigen, ob diese Schäden in dieem Fall eintreten können.

    Ich habe leider die Erfahrung machen müssen, dass Einzelne bei der HWKAbk. Frankfurt öbuvAbk. Gutachter entweder unfähig sind oder ihre _Gutachten nach Gefälligkeiten erstellen. Da wird es dann schwierig einen guten Fachmann zu finden.

    Keinen Sinn sehe ich in einem Anwalt. Der hat überhaupt keinen Sachverstand, schreibt nur Briefe und lässt sie sich vergolden.

    Für eine Balkonsanierung sollte man einen, von einem Fachmann vorher erstellten, detaillierten Plan haben. Das sind keine einfachen Tätigkeiten wie Fliesen im Bad verlegen.

  2. Wasser

    Foto von Thorsten Bulka

    Gefreiert im Winter, die Nutzung der Fläche ist somit nicht möglich ... Wegen Gefahr für Leib und Leben (naja Leben, ist etwas übertrieben) " Wurde die Verbundabdichtung in mehreren Schichten aufgetragen? Das Randprofiel, wurde wohl nicht eingefräst ... usw ... Welches Material, soll jetzt wie, darauf verlegt werden?
    • Name:
    • TB
  3. Balkonabdichtung ist kein Wunschkonzert

    In DINAbk. 18531-5 steht:

    Für die Ableitung des Niederschlagswassers sollte die Abdichtungsschicht mit einem Gefälle von mindestens 1,5 % geplant und ausgeführt werden. Das Gefälle kann durch die Tragkonstruktion oder durch eine zusätzliche Gefälleschicht (z.B. Estrich) erreicht werden. Bei AIV-F ist in der Abdichtungsebene immer ein Gefälle von mindestens 1,5 % vorzusehen. Je nach Nutzungserfordernis kann auch die Nutzschicht ein entsprechendes Gefälle aufweisen.

    "Mindestgefälle" heißt: Mehr geht immer weniger nimmer! "sollte" heißt im Normendeutsch: DU MUSST, wenn es keine triftigen Hinderungsgründe gibt.

    Ihr Handwerker hat die Ausführung der Gefälleschicht offenbar nicht ernst genommen. Lassen Sie das ändern. Wasser auf der Fliesenoberfläche reduziert die Verkehrssicherheit und Wasser unter den Fliesen führt zu Frostschäden. Wasser läuft zwar nicht durch die Abdichtung aber der Belag kommt hoch, was auch nicht schön ist!

    Wie ist eigentlich der weitere Schichtenaufbau über der Dichtschlämme geplant und wie sind die Anschlüsse an der Balkontür geplant? Da passieren die meisten Fehler!

  4. Ergänzungen zu den Fragen

    Vielen Dank für die hilfreichen Hinweise. Die Abdichtung per Dichtschlamm sollte laut Angebot in zwei Schichten aufgetragen worden sein. Ich konnte es leider nicht überprüfen. Die gesamte Schicht sieht sehr dünn aus und man sieht die Reste vom Fliesenkleber durch. Das Randprofiel, wurde wahrscheinlich nicht eingefräst. Auf den Dichtschlamm sollen Terrassendielen aus Sibirischer Lärche mit Unterkonstruktion verlegt werden. Anschlüsse an der Balkontür wurden von dem Handwerker nicht geplant. Es existieren noch die die alten Wandabdichtungen. Vorher waren Fliesen auf dem Balkon, die sich durch Wärme, Kälte und Feuchte immer wieder gelockert haben. Ich möchte gerne ausschließen, dass bei einer gewissen Dichteklasse des Dichtschlammes ein Gefälle nicht mehr notwendig ist. Gibt es solche Ausnahmen und für welches Material würden diese zutreffen?
    • Name:
    • Balkonpit
  5. Gefälle Pflicht

    Herr Tilgner hat klar und deutlich darauf hingewiesen, dass ein Gefälle vorliegen muss. Sonst kann das Wasser nicht ablaufen und die libirische Lärche steht immer im Wasser. Das verdunstet zwar irgendwann, aber das ist nicht der Normalfall für eine Balkon. Und sei es nur wegen die Mücken in den Pfützen.

    Dass man durch zwei Schichten Dichtschlämme hindurchsehen kann, überrascht mich.

    Es bleibt die Frage, was haben Sie vereinbart?

    Es sollte nicht vorkommen, dass der Handwerker mangels fehlender Angaben, die Planung und die Ausführung festlegt.

    Dann ist er auch noch sein eigener Gutachter.

  6. je nach

    Foto von Thorsten Bulka

    Verbundabdichtung müssen bis zu  -  mindestens 2 mm Aufgetragen werden. Über den Randprofielen, muss ein "Dichtband" laufen

    Gefälle, wurde schon gesagt..

    Wie wurde jetzt genau der Wandanschluss  -  Türanschluss ausgeführt  -  bitte Bilder usw ...

    • Name:
    • TB
  7. Wandanschluss  -  Türanschluss

    Ich denke die Verbunddichtung (Dichtschlamm) könnte 2 mm stark sein. Am Rand des Balkons wurde eine Folie (Dichtband eingelegt). Leider trägt diese Folie zusätzlich auf und verhindert das Abfließen des Wassers. Anbei noch ein Bild zum Wandanschluss  -  Türanschluss. Ist der so OK? Die Kupferbleche sind noch von früher. Vielen Dank für Euren Rat.

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Wandanschluss  -  Türanschluss" auf die Frage "Balkon Sanierung Gefälle Pflicht?" im BAU-Forum "Balkon und Terrasse"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
    • Name:
    • Balkonpit
  8. eher nein

    Foto von Thorsten Bulka

    wie ich da beim schnellen überfliegen auf dem Bild erkennen kann

    Auch frage ich mich, wie das mit dem weiteren Aufbau aussehne soll ... Mit Schutzschichten, der Verbundabdichtung, usw ...

    Was sagt ihr Vertragspartner dazu? Haben sie ihn wenigstens mal angesprochen ;-)

    • Name:
    • TB

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